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  3. Legalisierung: Bundesrats-Votum zu Cannabis weiter ungewiss

Legalisierung
19.03.2024

Bundesrats-Votum zu Cannabis weiter ungewiss

Das Cannabis-Gesetz ist umstritten.
Foto: Matt Masin/Zuma Press, dpa

Der Bundestag hat eine kontrollierte Freigabe von Cannabis zum 1. April beschlossen. Doch erst hat noch der Bundesrat das Wort. Es zeichnet sich eine Zitterpartie ab.

Bei der umstrittenen Cannabis-Legalisierung zeichnen sich für die Abstimmung im Bundesrat an diesem Freitag noch keine klaren Mehrheiten ab. Mehrere Länder legten sich zunächst nicht öffentlich fest, ob sie das vom Bundestag beschlossene Gesetz aufhalten und in den Vermittlungsausschuss schicken wollen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will dies abwenden, um eine befürchtete völlige Blockade des Vorhabens in einem Vermittlungsverfahren zu vermeiden. Der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Alexander Dobrindt, machte am Dienstag deutlich, auf einen Stopp des ganzen Gesetzes hinwirken zu wollen.

Dobrindt sagte in Berlin, wenn es im Vermittlungsausschuss lande, "werden wir nicht daran mitarbeiten, dieses Gesetz in irgendeiner Form zu verändern, sondern es bleibt bei unserer grundsätzlichen Ablehnung." Er fügte hinzu: "Es wäre wünschenswert, wenn dieses Gesetz nie wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskäme." 

Lauterbach hatte am Montag deutlich gemacht, er wolle die gesamte Woche über dafür kämpfen, dass es eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht gebe. Angesichts von Aussagen unionsgeführter Länder, die Befassung dort zu verzögern oder zu sabotieren, würde das Gesetz dann letztlich sterben. Lauterbach kündigte eine Protokollerklärung im Bundesrat an, um einige Sorgen der Länder auszuräumen. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, der Bundesrat könnte aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) geht nicht vom Scheitern des Gesetzes aus. Ihr Land werde den Vermittlungsausschuss nicht anrufen, sagte sie in Mainz. Das SPD-regierte Saarland will sich dagegen dafür aussprechen, wie Regierungssprecher Julian Lange auf Nachfrage sagte. Thüringen wird wohl nicht für den Vermittlungsausschuss stimmen, sondern sich vermutlich in dieser Frage enthalten, wie Umweltminister Bernhard Stengele (Grüne) sagte. 

Haseloff: Gesetz so nicht umsetzbar

Sachsen-Anhalt tendiert dazu, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken. Alle drei Koalitionspartner würden aktuell noch Handlungsbedarf sehen, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in Magdeburg. Das Gesetz sei so nicht umsetzbar, betonte der Regierungschef, der ein Bündnis mit SPD und FDP führt. Der Vermittlungsausschuss müsse sich mindestens mit Fristen und Altfällen befassen. Wie sich Sachsen-Anhalt letztlich verhalten wird, will die Landesregierung erst kurzfristig am Freitag entscheiden. Bis dahin würden noch Gespräche geführt.

Die sächsische Koalition aus CDU, Grünen und SPD bleibt in der Frage zerstritten. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) kündigte an, dass ihre Partei gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei. Denn die CDU habe eine grundsätzlich andere Meinung und wolle das ganze Gesetz nicht. Die Nichtzustimmung bedeute, dass sich Sachsen im Bundesrat enthalte. Lauterbach habe ihr versprochen, drei Punkte in die Protokollerklärung aufzunehmen: die Verbesserung der Prävention, die Verringerung der Mengen und eine Ausweitung des Abstands zu Kitas und Schulen. 

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen der Anbau der Droge und der Besitz bestimmter Mengen mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Bedenken sind aus den Ländern unter anderem auch gegen eine geplante Amnestie für Altfälle laut geworden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären. Befürchtet wird eine Überlastung der Justiz durch dadurch anfallende Fallprüfungen.

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