Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Russland-Kontakte: Union will Schröders Versorgung streichen

Russland-Kontakte
17.05.2022

Union will Schröders Versorgung streichen

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) steht wegen seinerRussland-Kontakt in der Kritik.
Foto: Kay Nietfeld/dpa/Archiv

Mitarbeiter, Büro, Ruhegehalt: Die Union will Altkanzler Schröder Privilegien wegnehmen. Auch in der Koalition wird seine Ausstattung infrage gestellt. Diese Woche könnte eine Entscheidung fallen.

Die Büro-Mitarbeiter haben längst gekündigt, seine Partei legt ihm den Austritt nahe, jetzt muss SPD-Altkanzler Gerhard Schröder wegen seiner Russland-Kontakte sogar um die staatliche Versorgung bangen.

In der entscheidenden Sitzung des Haushaltsausschusses zum Etat 2022 könnte ihm in dieser Woche die Amtsausstattung gekappt werden. Entsprechende Anträge hat die Union nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eingereicht. Einzig den Personenschutz soll Schröder behalten dürfen. Dass der Oppositionsantrag durchkommt, ist zwar fraglich - doch auch in der Koalition wird die Ausstattung des Altkanzlers infrage gestellt. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich kündigte am Dienstag einen eigenen Koalitionsvorschlag an.

Üblicherweise bekommen ehemalige Bundeskanzler nach ihrer Amtszeit nicht nur ein von der Amtsdauer anhängiges Ruhegehalt, sondern auch ein Büro mit mehreren Mitarbeitern, einen Fahrer und eine Erstattung von Reisekosten. Grundlage dafür ist kein Gesetz, sondern lediglich ein sogenannter Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses - der auch einfach im Ausschuss geändert werden kann.

Ausschuss-Votum ist entscheidend

Die Haushälter der Union wollen Schröder nun nicht nur die fünf Mitarbeiterstellen, sondern auch die Haushaltsmittel für seine Versorgung und die Reisekosten streichen. Der Altkanzler würde damit sein Ruhegehalt und sämtliche weitere staatliche Unterstützung bis auf den Personenschutz verlieren.

Schröder schade dem internationalen Ansehen Deutschlands, begründen die Haushälter die Anträge, die am Mittwoch und Donnerstag in der sogenannten Bereinigungssitzung behandelt werden sollen. Er habe sich trotz des Ukraine-Kriegs nicht vom russischen Präsidenten Wladimir Putin distanziert. Gleichzeitig halte er an seinen Posten in verschiedenen russischen Energieunternehmen fest. "Bundeskanzler a.D. Schröder stellt sich damit auf die falsche Seite der Geschichte", heißt es in der Antragsbegründung.

Unions-Haushälter Christian Haase betonte: "Er kann nicht zwei Staaten dienen beziehungsweise von zwei Staaten alimentiert werden." Schröder habe mehrfach Gelegenheit gehabt, sich gegen Putin und dessen Krieg auszusprechen - "immer wieder Fehlanzeige". "Es ist daher nur konsequent, die Amtsausstattung zu streichen." Haase appellierte auch an die Ampel-Koalition, Schröder nicht ungeschoren davonkommen zu lassen.

Koalition ringt um Umgang mit Altkanzler

Tatsächlich ringt auch die rot-grün-gelbe Koalition um den richtigen Umgang mit dem Altkanzler. Finanzminister Christian Lindner (FDP) plädierte dafür, ihm das Büro zu streichen. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) stellte zumindest die personelle Ausstattung des Büros infrage. Im vergangenen Jahr flossen für Personalausgaben im Büro des Altkanzlers 407.000 Euro aus der Staatskasse.

Zugleich aber herrscht die Sorge, eine Lex Schröder könne rechtlich angreifbar sein. Die Kappung der Altkanzler-Privilegien soll nicht politisch willkürlich oder wie eine Strafe für eine umstrittene Meinung wirken. Würde man die Alimentierung der Alt-Kanzler aber generell kappen, stünde auch die Ausstattung von Ex-Kanzlerin Angela Merkel und irgendwann die von Olaf Scholz zur Disposition.

Die Union schlägt vor, die Sache grundlegend zu regeln: Gesetzlich soll festgelegt werden, dass ehemalige Regierungsmitglieder ihren Pensionsanspruch verlieren können, wenn sie dem Ansehen des Landes "erheblichen Schaden zufügen, indem sie sich für die Interessen eines ausländischen Staates verwenden". Möglich wäre auch, die staatlichen Zuwendungen zeitlich zu begrenzen oder das Recht auf Ausstattung an die Höhe der Nebeneinkünfte zu koppeln. Schröder, der von 1998 bis 2005 Bundeskanzler war, übernahm danach Aufgaben unter anderem für die Pipeline-Gesellschaft Nord Stream, die russische Gazprom und den Energiekonzern Rosneft.

Schröders Mitarbeiter haben schon gekündigt

Mehrere von Schröders Mitarbeitern haben nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten bereits aufgegeben. Die SPD-Spitze hat den Altkanzler wiederholt zum Austritt aus der Partei aufgefordert. Es gibt auch Anträge auf einen Parteiausschluss. Kanzler Scholz forderte zudem, dass Schröder seine Posten bei den russischen Staatsunternehmen niederlegt. Schröder bekundete aber, von seinen Ämtern nur zurücktreten zu wollen, wenn Putin den Gashahn zudreht.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.