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  3. Wahlrechtsreform: Diät für den Bundestag: So will die Ampel-Koalition das Parlament schrumpfen

Wahlrechtsreform
16.01.2023

Diät für den Bundestag: So will die Ampel-Koalition das Parlament schrumpfen

Hat das deutsche Parlament nach der nächsten Wahl weniger Sitze?
Foto: Kay Nietfeld, dpa

SPD, Grüne und FDP machen Vorschläge für eine Verkleinerung des Parlaments. Direktmandate würde es nicht mehr geben. Die Union ist alarmiert. 

Wenn die Fraktionen im Bundestag bei vielen Themen unterschiedlicher Meinung sind, so gibt es bei der Frage nach der Größe des Parlaments Übereinstimmung: Die Volksvertretung in Berlin platzt aus allen Nähten. In den Fachausschüssen beispielsweise tummeln sich bis zu 45 Abgeordnete. Wenn da jeder und jede was sagen will, zerfasern die Sitzungen. Von „Miniparlamenten“ ist abwertend die Rede. 2013 zählte der Bundestag 631 Mitglieder. Vier Jahre später zogen 709 Abgeordnete ins Parlament ein. Aktuell sind im Reichstagsgebäude 736 Sitze montiert. Die Ampel-Koalition hat nun ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und einen Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsnovelle vorgelegt. Damit soll in Zukunft die per Wahlgesetz vorgeschriebene Regelgröße des Bundestags von 598 Sitzen zwingend eingehalten werden.

Die Reform stützt sich auf das Prinzip der verbundenen Mehrheitsregel. Im Kern geht es darum, dass künftig die Zweitstimme, Hauptstimme genannt, die Zahl der Sitze für die Parteien im Bundestag bestimmt. Wer dann im Plenarsaal als Abgeordnete oder Abgeordneter Platz nehmen darf, wird durch die Landeslisten der Parteien und durch die „Wahlkreisstimme“ geregelt, die der heutigen Erststimme entspricht. 

Der Bundestag muss kleiner werden: Überhang- und Ausgleichsmandate fallen weg

Überhang- und Ausgleichsmandate soll es dem Entwurf zufolge nicht mehr geben. Sie entstehen dann, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund des Zweitstimmenergebnisses zustehen. Diese Mandate werden für die Aufblähung des Bundestages verantwortlich gemacht. Zuletzt fielen davon 138 an, bei der Wahl 2017 waren es 111 zusätzliche Sitze.

Durch die Reform würde aber auch das Direktmandat Geschichte. Denn der Einzug in den Bundestag ist nur möglich, wenn genügend Zweit- beziehungsweise Hauptstimmen vorhanden sind. Wenn also eine Kandidatin oder ein Kandidat die meisten Erststimmen bekommt, ist er oder sie dennoch nicht automatisch gewählt. 

Das leere Plenum des Deutschen Bundestags.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Die Opposition ist alarmiert. „Die geplante Wahlrechtsreform bricht mit demokratischen Prinzipien in Deutschland“, sagte der CSU-Rechtspolitiker Volker Ullrich unserer Redaktion. „Es gilt seit vielen Jahrzehnten das Prinzip, das derjenige, der den Wahlkreis gewinnt, auch ins Parlament einzieht“, erklärte der Abgeordnete. Es sei dies eine Frage des Mehrheitsprinzips, dass dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes folge. „Wenn die Ampel will, dass gewählte Wahlkreisbewerber und Wahlkreisbewerberinnen nicht mehr in den Bundestag einziehen, dann ist das ein grober Verstoß gegen diese Prinzipien.“

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CSU profitierte besonders von Direktmandaten

Unions-Fraktionsvize Jens Spahn äußerte sich ähnlich. Die Idee, dass ein gewonnenes Direktmandat am Ende nicht zu einem Direktmandat führe, „widerspricht demokratischen Zielen und ist auch nicht logisch“, sagte der CDU-Politiker. Es gewinne jemand einen Wahlkreis, ziehe aber nicht in den Bundestag ein. Wenn man Politik vollends kompliziert machen wolle, „dann muss man es so machen“, kritisierte Spahn. 

Seit der Wahlrechtsreform 2013 ist die Debatte um das Bundestagswahlrecht nicht mehr zur Ruhe gekommen. Die Bundestagspräsidenten Norbert Lammert und Wolfgang Schäuble (beide CDU) legten Reformvorschläge für einen großen Wurf vor, konnten sich aber nicht durchsetzen. Sie scheiterten auch am Widerstand aus den eigenen Reihen - vornehmlich der CSU, die besonders viele Direktmandate einfährt. Die Große Koalition konnte sich lediglich darauf verständigen, die Zahl der Wahlkreise zur Bundestagswahl 2025 von 299 auf 280 zu verringern. 

Hat die Wahlrechtsreform Aussicht auf Erfolg? Oder droht die Klage in Karlsruhe?

In der Debatte wurde auch immer die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit eines jeden Reformvorschlags gestellt. Dem geplanten Gesetz könnte, das legen Äußerungen aus der Opposition nahe, eine Klage in Karlsruhe drohen. Ob sie Erfolg hätte, ist fraglich. Der Rechtswissenschaftler Florian Meinel von der Georg-August-Universität Uni Göttingen schrieb in einem vom Bundestag veröffentlichten Gutachten, die verbundene Mehrheitsregel „wäre verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sofern eine Ausnahmeregelung der Konditionierung der Erststimme durch das Zweitstimmenergebnis für parteilose Wahlkreisbewerber eingeführt wird“. Heißt: Einzelbewerber brauchen eine Sonderregelung, weil sie nicht auf einer Landesliste stehen.

Video: dpa

Die Ampel setzt auf einen breiten Konsens, Ullrich zeigte sich gesprächsbereit. „Mögliche Stellenschrauben wären die Anzahl der Listenmandate sowie die Verrechnung von Überhangmandaten“, sagte er. „Aber es darf kein Wahlrecht sein, das zu absurden Ergebnissen führen kann.“

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.01.2023

Frau Ritschel schreibt, „dass vor allem die CSU massiv an Abgeordneten einbüßen würde“. Es wären elf direkt gewählte CSU-Abgeordnete, die auf ihren Platz im Bundestag verzichten müssten. Insgesamt würde der Bundestag aber um 138 Sitze reduziert, was Millionen Euro Einsparungen für den Steuerzahler bedeuten würde. Den weitaus größten Teil der Einsparungen hätten also die übrigen Parteien zu tragen. An den Mehrheitsverhältnissen im Parlament würde sich zudem gar nichts ändern.
Kann es sein, dass die CSU mit ihrer maßlosen Kritik an den Plänen der Ampel (“verfassungswidrig“, „Schurkenstaat“) völlig verrückt geworden ist und nur noch ihre parteilichen Egoismen pflegt? Die Wähler sollten bei der nächsten Wahl daran denken, welche Partei seit Jahrzehnten jede Veränderung blockiert, weil sie um ihre Pfründe fürchtet.

18.01.2023

...und ihren jahrzehntealten stinkenden Filz zu alimentieren!

17.01.2023

Das bisherige Wahlrecht führt zu absurden Ergebnissen. Im Grunde genommen profitiert fast ausschließlich die CSU von den Direktmandaten. Die Erststimme gehört in dieser Form abgeschafft.
Um sehr beliebten Kandidaten eine Chance zu geben, müsste mit der Erststimme, die Rangfolge auf der Liste, erst nach der Wahl ermittelt werden. Aber da hätten die Pöstchenhalter was dagegen.

17.01.2023

Wie kommen Sie auf diese Idee?

Die Linke hätte nach Wahlrecht mit 5%-Hürde ohne 3 Direktmandate gar niemanden im Bundestag. Und dann müsste das nicht „ausgeglichen“ werde. Allein auf diesen Umstand entfallen ca. 120 Mandate.

17.01.2023

@ THOMAS T. : Ich komme auf die Idee, weil Direktmandate nichts anderes bedeuten, als dass bestimmte Stimmen doppelt zählen. Die 5% Klausel zu reformieren würde weitaus weniger Wildwuchs bedeuten wie die derzeitigen Überhangmandate.

17.01.2023

Sehr geehrter Herr Gerold R.

Dann sind wir uns in der Sache ja einig - nur mit der Aussage „ Im Grunde genommen profitiert fast ausschließlich die CSU von den Direktmandaten.“ ist falsch - da der derzeit größte Profiteur die Linke ist.

18.01.2023

@ THOMAS T.

Bundestagswahl 2021: 138 Überhangmandate, davon Union 41 (davon allein 11 CSU), SPD 36, Grüne 24, FDP 16, AfD 14, Linke 7.
Wie kommen Sie auf die Idee, dass der größte Profiteur die Linke sei?

18.01.2023

>>Dann sind wir uns in der Sache ja einig - nur mit der Aussage „ Im Grunde genommen profitiert fast ausschließlich die CSU von den Direktmandaten.“ ist falsch - da der derzeit größte Profiteur die Linke ist. <<

Ach, wegen der drei gewonnenen Direktmandate? Dann rechnen Sie mal den Stimmanteil der CSU bei der letzten Wahl in Sitze um, dann wissen Sie, wer hier der größte Profiteur ist. Abgesehen davon spielt die Linke wie auch die AfD keine große Rolle bei wichtigen Entscheidungen im Bundestag, beide werden nicht für Mehrheiten gebraucht.

18.01.2023

Am meisten wettert ganz offensichtlich die CSU gegen die seit 11 Jahren gerichtlich angemahnte Änderung...warum nur?? Sind Dobrindt, Söder und Co. etwa heimliche Unterstützer der Linken??

17.01.2023

Endlich mal etwas vernünftiges von der Ampel zu hören wir bräuchten nicht einmal die 598
im Bundestag denn mind. Zwei drittel sind eh fehl am platz und brauchen für etliche Millionen
Berater ? Für diese Misswirtschaft. Für unser Rentner hat man kein Geld aber (für Frau Lambrecht hat
man 210000€ Übergangsgeld und Mon .10000€ Rente) unser Bevölkerung hat keinen bezahlbaren
Wohnraum aber Hunderttausende Flüchtlinge wohin damit sollen doch unser gewählten Volksvertreter
mal auf zwei drittel ihres Salärs verzichten.

17.01.2023

Nachdem CDU/CSU am meisten von dem bisherigen Vorgehen profitiert hat, hatten sie schon in den letzten Jahren kein Interesse an einer Gesundschrumpfung des Parlaments und werden auch nun allein schon aus Eigeninteresse dagegen sein - auf Kosten des Steuerzahlers, die die große Party dann bezahlt!

17.01.2023

Es ist doch erst mal richtig, dass zweitgrößte Parlament der Welt wieder auf seine Ausgangsgrösse zurück zu bringen. Nach meiner Auffassung wird mit dieser „Reform“ jedoch der Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt, wenn mal ein Erststimme zählt, und mal nicht.

Eigentlich sollten wir uns entscheiden zwischen Verhältniswahlrecht oder Mehrheitswahlrecht. Der derzeitige Zwitter ist unbefriedigend.

Für beides gibt es Für und Wieder. Ich persönlich tendiere zum Mehrheitswahlrecht, weil es in der Regel klarere Regierungsverhältnisse schafft und so etwas wie die 5%-Hürde dann nicht mehr notwendig ist. Das Verhältniswahlrecht bildet dagegen eher die Gesamtheit des Wahlverhaltens ab. Dabei wird aber der Nichtwähler völlig aus der Abbildung der Entscheidung entfernt. Mann stelle sich vor, der Nichtwähler würde im Verhältniswahlrecht im Parlament mit abgebildet, die 5%-Hürde bleibt und Entscheidungen bedürfen der absoluten Mehrheit der Parlamentssitze. Dann würden sich Parteien tatsächlich um Wähler bemühen. Darum, dass Wähler wählen gehen. Das würde dem Verfassungsauftrag der Parteien entsprechen. Wenn dem so wäre, würde ich zum Verhältniswahlrecht tendieren.