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Werbeverbot
18.01.2022

Sozialministerin kritisiert Hauruckverfahren der Koalition im Streit um Abtreibungsrecht

CSU-Familienministerin Carolina Trautner forderte eine gesellschaftliche Debatte über den Fall des Werbeverbots für Abtreibungen.
Foto: Matthias Balk, dpa (Archivbild

Exklusiv CSU-Familienministerin Carolina Trautner wirft der Ampel bei der Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche vor, dem Thema nicht gerecht zu werden.

Die bayerische CSU-Familienministerin Carolina Trautner hat den Gesetzentwurf der Ampel-Koalition für die Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch als überstürzt kritisiert und eine breite gesellschaftliche Debatte angemahnt. Dass die Bundesregierung die Abschaffung des Paragrafen 219a mit der Stärkung von Frauenrechten begründe, werde sie dem sensiblen und verantwortungsvollen Thema nicht gerecht, sagte die CSU-Politikerin unserer Redaktion.

Ende des Werbeverbots löse Probleme nicht

„Hier geht es um mehr: um den Schutz des Lebens – der ungeborenen Kinder ebenso wie von Frauen, die Entscheidungen in schwierigster Situation alleine treffen und vielleicht ihr Leben lang darunter leiden“, betonte die bayerische Sozialministerin. „Jetzt schnell das Werbeverbot zu streichen löst diese Probleme nicht“, kritisierte sie.

„Ich wünsche mir vielmehr eine respektvolle gesellschaftliche Debatte, die fachliche Information sowie persönliche Beratung und Unterstützung in den Mittelpunkt stellt – und damit das Leben von Mutter und Kind“ forderte die CSU-Politikerin. „Beiden gemeinsam müssen wir verpflichtet bleiben“, fügte Trautner hinzu. „Wir sollten hier auf die wertvollen Erfahrungen der Kirchen und all derer, die sich hier mit großer Verantwortung engagieren, nicht verzichten“, betonte die Ministerin.

Justizminister legt Gesetzentwurf vor

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte am Montag einen Entwurf für die Aufhebung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch vorgelegt, der bisher die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet. Als "Werbung" im Sinne des Gesetzes gelten schon ausführliche Informationen über verschiedene Methoden des Schwangerschaftsabbruchs sowie die damit jeweils verbundenen Risiken.

Das will die Ampel-Koalition ändern. Der Entwurf wird mit den anderen Ressorts der Bundesregierung jetzt abgestimmt. "Eine längst überfällige Modernisierung", schrieb Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei Twitter. SPD, Grüne und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass "Ärztinnen und Ärzte in Zukunft öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können sollen, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen". Sie hielten darin außerdem fest: "Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung."

Erst seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 dürfen Praxen, etwa auf ihrer Webseite, überhaupt darüber informieren, dass sie solche Eingriffe vornehmen. Weitere Auskünfte, beispielsweise über die Art der Abbrüche, blieben aber weiterhin untersagt. Für Ärztinnen und Ärzte habe auch nach der Reform noch Rechtsunsicherheit bestanden, heißt es in der Begründung des Entwurfs aus dem Justizministerium, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Ministerium verwies darin auch auf ein Urteil des Landgerichts Gießen, gegen das eine Ärztin Verfassungsbeschwerde eingelegt hat.

Schwangerschaftsabbruch bleibt rechtswidrig

Es dürfe nicht sein, dass jedermann im Internet alle möglichen Dinge über Schwangerschaftsabbrüche verbreiten dürfe, nur die dafür besonders qualifizierten Fachleute nicht, sagte Buschmann in Berlin. "Die Situation für die betroffene Frau ist schwierig genug - wir dürfen sie nicht noch erschweren." Anpreisende oder grob anstößige Werbung bleibe nach dem ärztlichen Standesrecht weiterhin ausgeschlossen.

Am Schutzkonzept für ungeborenes Leben ändere die geplante Reform nichts, betonte Buschmann. Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig, unter bestimmten Bedingungen aber nicht strafbar. Eine Frau darf innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen abtreiben lassen, wenn sie sich beraten lässt und dem Arzt einen Beratungsschein vorlegt. Eine Abtreibung bleibt auch nach Ablauf der Frist straffrei, wenn für die Schwangere Lebensgefahr besteht oder ihr eine schwerwiegende körperliche oder seelische Beeinträchtigung droht.

"Die Wirksamkeit des Beratungsmodells zeigt sich auch daran, dass die Zahl der in Deutschland vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche seit Jahren sinkt", heißt es in dem Entwurf des Bundesjustizministeriums. Allerdings kann es je nach Wohnort schwierig werden, in der Nähe jemanden zu finden, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt.

Es sei wichtig, dass ungewollt schwangere Frauen in dieser schwierigen Lebenssituation "nicht noch lange Wegstrecken zurücklegen müssen, dafür wollen wir sorgen", sagte Buschmann. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein."

Der Linksfraktion geht die geplante Reform nicht weit genug. "Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung. Er hat deswegen auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen", sagte die frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Heidi Reichinnek.

Mögliche weitere Gesetzesänderungen zu Fragen der reproduktiven Medizin werde eine Kommission vorbereiten, sagte der Justizminister. Dazu gehöre beispielsweise auch eine bessere Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare. (mit dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

19.01.2022

"Hauruck" - entweder hat die Dame (was ich nicht glaube) gepennt oder sie positioniert sich halt um des Positionierens willen. Das ist die neue CSU - egal bei was (siehe auch Frau Kanniber) sich gegen Berlin positionieren und so ein Pseudo-Bayern darzustellen, das als Wahlkampfwaffe für die nächstjährigen Landtagswahlen taugt. Für den Stammtisch wird's wohl wieder reichen - ob das Wahlvolk mehrheitlich drauf rein fällt?
Bin gespannt auf die nächsten niveauvollen Wortmeldungen aus dem bayrischen Kabinett. Vielleicht sollte man eine Sammlung anlegen unter dem Titel "ich bin dagegen ums was geht's?"

18.01.2022

"Die bayerische CSU-Familienministerin Carolina Trautner hat den Gesetzentwurf der Ampel-Koalition für die Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch als überstürzt kritisiert"

Stimmt - ein ganz neues Thema, dass da so plötzlich als gesellschaftlich aufploppt - noch nie was davon gehört...da kommt sich so eine CSU/CDU total nachvollziehbar überrumpelt vor - eventuell weil sie in den letzten Jahrzenten, als sie an der Regierung war, ihren Arsch einfach nicht hochbekommen hat, sich dem Thema ernsthaft und konstruktiv zu widmen!??!

18.01.2022

Die CSU und ihre Ministerin liegen Lichtjahre neben der Lebenswirklichkeit. Das in Deutschland der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen noch immer „grundsätzlich rechtswidrig, unter bestimmten Bedingungen aber nicht strafbar.“ ist die eigentliche Schande. Eine gesellschaftliche Debatte zu dem Thema gibt es in der Bundesrepublik seit Ende der 60er Jahre. Selbst in der DDR war man da schon viel weiter. Noch immer wird die Selbstbestimmung von Frauen über ihren Körper unter Strafe gestellt. Das ist absurd.
Das es für diese Entscheidung Grenzen geben muss, um den Rechten des ungeborenen Lebens Geltung zu verschaffen ist ebenfalls gesellschaftlicher Konsens.
Das aber Ärzte, die Frauen helfen können, nicht darauf aufmerksam machen dürfen, ist an Mittelalter schwer zu überbieten. Das neue Gesetz wird in den Bundestag eingebracht, diskutiert und beschlossen. In dem Punkt tut die Ampel unserem Land nach Jahrzehnten christsozialer Heuchelei einfach gut.