Motorradfahrer stirbt auf der Kreisstraße A16
Ein Gutachter soll nun die Schuldfrage klären. Das Motorrad war sehr schnell unterwegs, als ein Auto in die Kreisstraße einbog.
Wieder ein schrecklicher Motorradunfall auf der Kreisstraße zwischen Schwabmünchen und Mickhausen. Am Sonntagabend starb dort ein 23-jähriger Biker aus dem Raum Buchloe. Das Unglück ereignete sich nicht in dem sogenannten Rennabschnitt zwischen dem oberen Parkplatz und Münster, sondern bereits vorher im östlichen Teil des Höhenzuges, in der Leuthau. Diesmal war auch noch ein Auto am Geschehen beteiligt.
Polizei geht davon aus, dass der junge Mann viel zu schnell unterwegs war
Die Polizei geht aufgrund der Spurenlage davon aus, dass der junge Mann viel zu schnell unterwegs war, als ein VW-Golf in der Leuthau in die Kreisstraße einbog und es zum Zusammenprall kam. Ein Fußgänger, ein Radfahrer und ein Traktorfahrer trugen später mit ihren Zeugenaussagen zum ersten Bild des Hergangs bei. Am Montagmorgen stellte sich das Unfallgeschehen nach den ersten Ermittlungen so dar:
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Die Diskussion ist geschlossen.
Dieses Motorrad ist mir ca 5 Minuten vorher auf der sog. Rennstrecke engegengekommen,
Ich kann nur sagen " Total Wahnsinnig "
Wer weiss was das für ein Motorrad war??
Gefühlt überhöhte Geschwindigkeit lass ich mir noch eingehen aber 200-250... geschätzt...?
Tatsache ist, er befand sich auf einer vorfahrtberechtigten Straße. Was an diesen m. M. n. emotionellen Zeugenaussagen am Unfallort dran ist wird das Gericht klären, ebenso ist für die Bestimmung der Geschwindigkeit ein Gutachter zuständig.
Mein Mitgefühl den Angehörigen.
Kommentar unnötig wie ein Kropf!
Verschiedene Zeugen wie auch ein Gutachter haben eine viel zu hohe Geschwindigkeit festgestellt. Wer die Strecke kennt, weiß warum da eine Geschwindigkeitsbegrenzung ist!
Seit wann stellt ein Zeuge der dort vermutlich grad zufällig vorbeikommt eine "viel zu hohe" Geschwindikeit fest. Haben die ein Messinstrument dabei?
Die Feststellungen der Zeugen sind zumindest subjektiv. Persönliche Empfindungen und Vermutungen spielen keine Rolle.Eine überhöhte Geschwindigkeit mag sein, das wird der Sachverständige klären. Geschätzte 200-250 sind maßlos überzogen.
Und, er war trotzdem auf einer vorfahrtberechtigten Straße.
Sie stellen doch auch fest. Und das von ihrem Wohnzimmer aus. Sie werden es nicht für möglich halten das es Personen gibt, die Geschwindigkeiten im besagten Bereich wohl einschätzen können. Und wer meint so schnell fahren zu müssen hat meiner Meinung nach sein Recht auf Vorfahrt verwirkt. Das stelle ich fest!
Es bleibt Ihnen unbenommen Feststellungen zu treffen.
Das "zu schnell fahren" durch einen Zeugen bleibt trotzdem immer subjektiv. Und wenn Sie meinen dass ein Schnellfahrer sein Recht auf Vorfahrt verwirkt hat sollten Sie sich mit der STVO auseinandersetzen, im Zweifelsfalle können Sie das auch gerne mit Juristen klären.
OLG Düsseldoirf v. 11.08.2015: Ein Verkehrsteilnehmer, der die Vorfahrt zu beachten hat, muss damit rechnen, dass der Berechtigte schneller fährt als erlaubt. Einem vorfahrtberechtigten Verkehrsteilnehmer kann trotz deutlich überhöhter Ausgangsgeschwindigkeit ggf. nicht ..... (Quelle dejure.org/Verkherslexikon.de)
Meine persönliche Feststellung:
Das Aufprallen im Frontbereich des PKW spricht m.M.n. dafür, dass das Argument "zu schnell und nicht kommen sehen" nicht zutreffend ist. Wenn ich rausfahre nachdem ich sehe es ist frei und danach kommt plötzlich jemand zu schnell daher wird der Aufprall eher im Mittel bis Heckbereich stattfinden. Und wenn ich dort wohne, weiß ich in der Regel auch, dass dort an schönen Tagen häufig viel und schneller Motorradverkehr stattfindet und sollte besonders umsichtig sein. Wie gesagt nur meine Meinung!
Das wird aber das Gericht dann klären.