Soll Bobingen am Grundsteuer-Hebesatz schrauben?
Plus Die Stadt Bobingen hat, im Vergleich zu den Nachbarstädten, einen wesentlich höheren Hebesatz für die Berechnung der Grundsteuer B. Die Bobinger SPD forderte jetzt, den Satz zu überprüfen.
In der Stadt Bobingen gilt ein Hebesatz von 390 für die Berechnung der Grundsteuer B. In der Nachbarstadt Königsbrunn liegt der Hebesatz aktuell bei 340, in Schwabmünchen bei 360. Der aktuelle Landesdurchschnitt liege aktuell bei 349 Punkten, stellte die SPD-Stadtratsfraktion in einem Antrag fest. Daher sollte der Bobinger Satz überprüft werden, um die Mehrbelastung für Bobinger in Grenzen zu halten. Denn gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten kämen viele der Einwohnenden an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit und teilweise darüber hinaus.
Grundsteuerreform 2025 soll aufkommensneutral sein
Vor allem im Hinblick auf die im Jahr 2025 anstehende Grundsteuerreform sei dies unumgänglich. Denn vom Gesetzgeber sei klargestellt worden, dass diese Reform für die Bürgerinnen und Bürger "aufkommensneutral" gestaltet werden solle. Das heißt, dass für die Grundstücksbesitzenden trotz geänderter Abrechnungsmodalitäten keine Mehrkosten entstehen sollen. Dieses Ziel sieht die SPD-Fraktion in Bobingen gefährdet, wie Fraktionsvorsitzender Edmund Mannes erklärte. Denn einerseits hieße "aufkommensneutral", dass der relativ hohe Hebesatz von 390 Punkten der Berechnung zugrunde gelegt wird. Andererseits zeige die Erfahrung, dass speziell in Kommunen mit hohen Hebesätzen durch die Grundsteuerreform deutliche Mehrbelastungen entstehen können. Dem gelte es vorzubeugen, um nicht erst im Jahr 2025 anzufangen, über einen passenden Hebesatz nachzudenken. Spätestens zum Jahresende müsse der neue, gesenkte Hebesatz beschlossen werden, so die SPD. Die Fraktion hatte bei der Verabschiedung des Hebesatzes im Jahr 2021 übrigens gegen eine Erhöhung gestimmt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.