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  3. Klosterlechfeld: Neue Freizeitangebote für die Klosterlechfelder Jugend

Klosterlechfeld
30.04.2022

Neue Freizeitangebote für die Klosterlechfelder Jugend

Melanie Zacher (links), Sabine Landau und Josef Falch stellten die Aktionen des Kreisjugendrings zum Neustart der Jugendarbeit in Klosterlechfeld vor.
Foto: Hieronymus Schneider

Der Kreisjugendring fördert den Neustart der Jugendarbeit in Klosterlechfeld. Was den Jugendlichen alles geboten wird.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung stellte der Kreisjugendring (KJR) seine Pläne zum Neustart der Jugendarbeit nach dem durch Corona bedingten Stillstand vor. Neben den Ferien- und Seminarprogrammen im Jugendhaus Reischenau in Dinkelscherben wurde ein neues Jugendfreizeitgelände Rücklenmühle für Gruppen, Vereine und Schulklassen bei Zusmarshausen geschaffen.

In Klosterlechfeld gibt es Zuschüsse für Aktionen vor Ort

Aber es gibt auch Unterstützung durch Zuschüsse für niederschwellige Aktionen vor Ort. "Nachdem Kinder und Jugendliche in den letzten beiden Jahren stark zurückstecken mussten, soll nun alles getan werden, um in der Jugendarbeit wieder durchzustarten. Für gemeinsame Erlebnisse, Action und Abenteuer in der Gruppe, Veranstaltungen aller Art oder einfach wieder miteinander Zeit zu verbringen. Dafür gibt es nun finanzielle Unterstützung!", verkündeten Sabine Landau und Melanie Zacher zusammen mit dem KJR-Vorsitzenden Josef Falch. Mit Fördermitteln des Freistaats Bayern hat der Bayerische Jugendring eine Aktivierungskampagne gestartet, um junge Menschen aus der Isolation und Passivität heraus wieder für die Jugendarbeit vor Ort zu gewinnen. Für Projekte oder Veranstaltungen einer Jugendgruppe eines Mitgliedsverbandes des KJR können maximal 800 Euro, für andere bis zu 500 Euro, abhängig von der Teilnehmerzahl als Zuschuss gewährt werden. Die Veranstaltung muss bis zum 30. November durchgeführt werden. Zuschussanträge können online über die Homepage des Kreisjugendrings Augsburg gestellt werden. Über die Höhe der Zuwendung entscheidet ein Gremium mit verbindlicher Zusage, die Auszahlung erfolgt nach der Veranstaltung mit Verwendungsnachweis.

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