Gefängnisstrafe für Raser - War es nicht sein erster tödlicher Unfall?
Bei einem Unfall bei Pöttmes stirbt 2016 ein Mann. Das Gericht verurteilt den Verursacher zu einer Haftstrafe. Er könnte an zwei weiteren tödlichen Unfällen beteiligt gewesen sein.
Am Montag ging am Schöffengericht Aichach der Prozess gegen einen 63-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis zu Ende. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er am 25. Januar 2016 einen Unfall auf der Staatsstraße 2035 bei Gundelsdorf (Pöttmes) verursacht, bei dem ein 31-Jähriger ums Leben kam.
Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Eva-Maria Kraus sprach ihn der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung und vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Es verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren, zwei Monaten und einer Woche. Außerdem erhält der Angeklagte frühestens in drei Jahren und acht Monaten den Führerschein zurück.
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Automobil, das, Nm. Gebrauchsgegenstand, kann auch als Waffe verwendet werden...
warum für einen Notorischen Raser nicht so eine Strafe wie in Berlin ?? Wann wacht die Justiz Überal auf ??? Selbst die ersten Versicherungen werden Für Raser schon deutlich Teurer !!!