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Aichach-Friedberg
29.11.2022

Infiziert zur Arbeit? Das ändert sich in Krankenhaus & Co.

Seit Mitte November fällt in Bayern die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion weg.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

Plus Seit November gelten gelockerte Corona-Regeln. Was die Neuerungen für die Kliniken an der Paar, ein Seniorenheim und die Schulen in Aichach-Friedberg bedeuten.

Wer krank ist, bleibt zu Hause - dieses Prinzip ist allseits bekannt; es wurde in der Vergangenheit mancherorts aber eher stiefmütterlich umgesetzt. Zu groß war die Personalnot oder der empfundene Druck in der Arbeit. Die neuen Corona-Regeln des Freistaats Bayern, die in vielen Fällen keine verpflichtende Isolation mehr vorsehen, setzen die Eigenverantwortung jedoch an die erste Stelle. Welche Regeln nun gelten und was diese für einige Betriebe und Einrichtungen im Landkreis Aichach-Friedberg bedeuten.

Schulen entscheiden über die konkrete Handhabung selbst

In den Schulen gelten keine gesonderten Vorgaben mehr. Es wird weder regelmäßig getestet, noch gibt es Tätigkeitsverbote für Lehrkräfte oder Besuchsverbote für Schülerinnen und Schüler. Auch über das Schulamt werden keine abweichenden Vorgaben gemacht, wie Schulamtsdirektorin Ingrid Hillenbrand auf Nachfrage erklärt. "Wie die neuen Regelungen konkret gehandhabt werden, regeln die Schulen selbst." Bislang habe jedoch keine Schule gefragt, wie sie in diesem Fall handeln solle. Das könnte daran liegen, dass es bislang nur wenige strittige Fälle gab. "Wer krank ist und Symptome hat, bleibt ohnehin zu Hause - und wer keine Symptome hat, wird oftmals nichts von seiner Infektion wissen, nachdem auch nicht mehr getestet wird", erklärt die Schulamtsdirektorin. An der Grund- und Mittelschule in Aindling hat es tatsächlich noch keinen bekannten Fall gegeben, bei dem eine infizierte Person keine Symptome hatte. "Deshalb hat sich die Frage bislang nicht gestellt", erklärt Schulleiterin Brigitte Beck.

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