Hochzeiten und andere Unglücksfälle
Waffen gehörten vor 100 Jahren zum Alltag im Augsburger Land. Damit verbunden waren immer wieder tödliche Unfälle /
Wer heute eine Waffe haben will, braucht einen Waffenschein. Um den zu beantragen, müssen Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflichtversicherung, ein Sachkundeprüfungszeugnis und ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden. Vor 100 Jahren waren es in der Regel die Jagd und der Selbstschutz. Besondere Voraussetzungen gab es nicht. Entsprechend viele Unglücksfälle sind aus dieser Zeit bekannt – besonders bei Festen wurde aus Freud plötzlich Leid.
Damals war es üblich, den Hochzeitszug nicht nur mit Musik zum Gasthaus zu begleiten, sondern auch mit Waffenschüssen. So geschehen im September 1905 in Langenneufnach. Ein elfjähriges Mädchen wurde von einer Revolverkugel an der linken Schläfe getroffen und stürzte tot zu Boden. Geschossen hatte „wahrscheinlich der Hilfslehrer M. von Marktoffingen“, wurde damals in der Zeitung gemutmaßt. Er hatte einen Revolver und stellte sich sofort der Staatsanwaltschaft in Schwabmünchen. „Sicher ist jedoch seine Täterschaft deshalb nicht, weil nach Aussage von Zeugen nach seinen beiden Schüssen auch noch ein dritter Schuss von anderer Seite fiel, überhaupt aus mehreren Häusern geschossen wurde“, hieß es damals.
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