Ein Paar aus dem Raum Augsburg träumt vom Eigenheim – jetzt droht der Ruin
Ein Paar aus dem Augsburger Land hat schon 270.000 Euro investiert. Wie sich sein Traum vom kleinen Bungalow zu einer Riesenkatastrophe auswachsen konnte.
Dort, wo Julia Fahrmeier und Christian Thiel ihren Traum vom kleinen Bungalow auf dem Dorf verwirklichen wollen, sieht es trostlos aus. Ein verlottert wirkender früherer Bauernhof mit abbruchreifer Scheune, kaputte Scheiben, in einer Ecke eine herrenlose Toilettenschüssel. Inmitten der grauen Szenerie ein Farbtupfer: Es ist das Werbeschild der Fertighausfirma, die für das Paar aus Aystetten bauen will. Das bisherige Haus in Horgau ist bereits verkauft, im März sollte Einzug im neuen sein. Daraus wird nichts.
Stattdessen müssen Fahrmeier und ihr Lebensgefährte Thiel in getrennten Wohnungen leben, Miete und Darlehen bedienen. Hält diese Situation länger an, droht der Ruin. Christian Thiels persönliche Bilanz des Bauvorhabens passt in drei Worte: "Geld, Nerven, Tränen." Gut 270.000 Euro hat das Paar inzwischen investiert und gibt der Gemeinde in Biberbach die Schuld an der Misere. Wie es wirklich ist, darüber werden vermutlich Gerichte entscheiden.
Traum vom Häuschen in Affaltern geplatzt
Am Rande von Affaltern (Markt Biberbach) hat das Paar auf dem Gelände eines früheren Bauernhofes rund 500 Quadratmeter erstanden. Das alte Wohnhaus des Hofs bleibt erhalten, ein neues Haus ist auf dem Areal bereits gebaut. In dessen hinterem Bereich sollen vier weitere Häuser entstehen, eines davon ist das von Fahrmeier und Thiel.
Im Februar hatte das Paar den Bauplatz gekauft und im Juni über einen Architekten den Bauplan eingereicht. Der Verkäufer hatte versichert, dass eine Bebauung nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches kein Problem sei. Dieser Paragraf greift bei einem fehlenden Bebauungsplan und erlaubt eine Bebauung, sofern sich diese nach Art und Nutzung in die Nachbarschaft einfügt. Doch im August platzte der Traum vom Eigenheim jäh. Biberbachs Marktgemeinderat erließ eine sogenannte Veränderungssperre und beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich. Damit darf dort bis auf Weiteres nicht gebaut werden. Die Begründung für den Beschluss: Man befürchtet einen "Wildwuchs" in der Bebauung, Schwierigkeiten bei der Erschließung. Das müsse man über einen Bebauungsplan regeln.
Dabei ist es etlichen Vermittlungsversuchen zum Trotz bis heute geblieben. Fahrmeier und Thiel, die ihrer Hunde und Katzen wegen auf dem Land leben wollen, mussten sich als Zwischenlösung zwei Mietwohnungen in Aystetten nehmen. Die finanzielle Lage wird immer bedrohlicher, ab Juni drücken auch noch Bereitstellungszinsen für das Baudarlehen. Julia Fahrmeier und Christian Thiel wollen an ihrem Projekt festhalten, was anderes bleibe auch gar nicht übrig, sagt sie: "Wir haben ein Grundstück, mit dem man nichts anfangen darf, das kauft uns doch keiner mehr ab."
Insgesamt geht es um vier Bauplätze
Verkäufer war der Immobilienunternehmer Konrad Schamberger. Er hatte von der Hofstelle rund 2000 Quadratmeter erworben und daraus vier Bauplätze gemacht, die nach seinen Angaben inzwischen alle verkauft sind. Seinen Kunden versprach Schamberger, sie hätten baureifen Grund erworben, bei dem auch die Erschließung geregelt sei. Dass dem nicht so ist, ist nach Schambergers Lesart die Schuld der Gemeinde.
Bestimmt zehnmal habe er schon bei Bürgermeister Jarasch vorgesprochen und zusammen mit Fachleuten Vorschläge gemacht, wie zum Beispiel die Frage der Kanalisation zu klären sei. Bürgermeister Wolfgang Jarasch habe zugesichert, dass unter diesen Voraussetzungen die Veränderungssperre aufgehoben werden könne. Das sei aber dann nie geschehen. Schambergers Vorwurf an die Gemeinde: "Die tun einfach nichts."
Das sagt Biberbachs Bürgermeister zu dem Vorwurf
Biberbachs Rathauschef Jarasch will das so nicht stehen lassen. Nie habe er versprochen, die Sperre aufzuheben. "Das kann ich gar nicht, das kann nur der Gemeinderat." Jarasch betont, dass die Gemeinde nichts gegen das Bauvorhaben habe, im Gegenteil. Doch im Detail stellten sich viele Probleme, die sich vor allem um die Erschließung drehen. Auf der Hofstelle, die inzwischen in mehrere Parzellen aufgeteilt ist, habe es in den vergangenen Monaten Eigentümerwechsel gegeben, für die Gemeinde sei die Situation deshalb "unübersichtlich". Jarasch: "Wir müssen für die Erschließung wissen, wer ist Ansprechpartner und wer zahlt was." Dass der Hof offiziell als weiter landwirtschaftlicher Betrieb gelte, verkompliziere die Angelegenheit zusätzlich. Jarasch sagt, dass die Gemeinde die besten Absichten habe. "Wir wollen es ordentlich machen, auch im Interesse der Leute." Dass Julia Fahrmeier und Christian Thiel dafür wenig Verständnis aufbringen können, ist Jarasch klar: "Für sie ist es natürlich die volle Katastrophe."
Hätte nicht ein erfahrener Bauunternehmer wie Schamberger wissen müssen, dass er seine Kunden hier in eine schwierige Situation lotst? Schamberger sagt, er sei davon ausgegangen, dass das Projekt unkompliziert abzuwickeln sei, dass Baurecht bestehe, sei ja unbestritten. "So etwas habe ich in 25 Jahren im Geschäft noch nicht erlebt."
Der Unternehmer hat der Gemeinde bereits eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angekündigt und droht im Nachgang mit saftigen Schadensersatzforderungen. Auch mit einem Bebauungsplan wäre er einverstanden, um die Kuh vom Eis zu bekommen, wie er gegenüber unserer Redaktion sagte. Er stehe bei seinen Kunden im Wort. Bis ein derartiger Plan aber vorliegt und Gültigkeit hat, kann leicht ein Jahr vergehen. Ob Julia Fahrmeier und Christian Thiel diese Zeit noch haben?
Die Diskussion ist geschlossen.
@Josef B.
..auch wieder so ein Stammtisch-Gefasel ..."landwirtschaftliche Flächen die nichts taugen...ein paar Stempel reichen"
Eine Gemeinde/Stadt hat zwar eine festgelegte Gemeindefläche für dessen Entwicklung diese zuständig ist. Dennoch sind Grund & Boden meist in privater Hand und solange der Eigentümer nicht verkäuft, kann die Gemeinde gar nichts machen. Das gilt auch für Grundflächen in zentraler bester Lage oder bei Flächen wo die Gemeinde ein Vorkaufsrecht geltend machen könnte.
Wenn das anders wäre möchte ich mal Herrn Josef B. hören, wenn eine Behörde daher kommen würde und ihm sein Grundstück zwangsweise "abkäuft"?
Ich gebe Ihnen recht in der Ansicht, das Grundbesitzer immer spekulativer auf immer noch höhere Preise hoffen. Das gilt aber nicht nur für Unternehmen. Sobald ein Grundstück auch im privaten Bereich vererbt wird, geht das doch schon im Familienkreis los. Da liegen Grundstücke jahrelang brach weil es bei den Erben oft einen gibt, der meint das der aktuelle Verkaufspreis vs. Auszahlungsanteil zu niedrig sei und einem Verkauf nicht zustimmt.
Nachdem Grundflächen in erschlossenen Gebieten nicht beliebig vermehrbar sind und Wohnungsmieter oder -Eigentümer auch auf eine sinnvolle Infrastruktur angewiesen sind, wird es meiner Ansicht nach mittelfristig darauf hinaus laufen, das man großflächige Wohnsiedlungen in einfacher Bauweise mit Anschluß an die städtische Infrastruktur hochziehen wird (der Ost-Plattenbau lässt grüßen).
Als Käufer, Bauherr und Vermieter sollte hier verstärkt und direkt wieder der Staat (und das sind wir alle als Bürger) auftreten.
Dasw ar schon einmal so, doch auch die bayrische Staatsregierung hat in den letzten Jahrzehnten massenweise staatlichen Wohnbesitz verscherbelt und sich aus der Verantwortung gestohlen. Da sollte man vor der nächsten bayrischen Wahl mal nachdenken, wo man sein Kreuzchen setzt.
Es gibt in Schwaben genug landwirtschaftliche Flächen, die nichts taugen, davon könnte man leicht Bauland machen. Es braucht dazu nur einige Stempel der Behörden. Bauland wird vorsätzlich verknappt, dass die Preise steigen. Das kann man statistisch leicht beweisen, seit 1945. Um jedoch nicht noch die letzte saure Wiese zu vermarkten, sollte man mindestens 3-stöckig bauen müssen. Landverbrauch sollte eingeschränkt werden, denn die vielen Straßen kosten eine Menge Geld im Bau und Unterhalt.
Endlich schreibt jemand das, was ich schon lange vermute!
Die Profite sind so hoch bei den Immobilien - aber es scheint einigen Geiern noch nicht zu reichen?
Nur Verknappung kann die Gewinne für die bereits aufgekauften Flächen und gebäude auf ein Optimum bringen!
Darum wehrt sich auch niemand gegen das Aufkaufen/Ausverkaufen unseres Landes - denn Schaden haben die an dem Handel mitwirken sicher keinen?
Unseren Kindern wird jede Perspektive auf ein Wohneigentum verbaut!
>> Biberbachs Marktgemeinderat erließ eine sogenannte Veränderungssperre und beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für diesen Bereich. <<
Für 4 Häuser?
>> Die Begründung für den Beschluss: Man befürchtet einen "Wildwuchs" in der Bebauung, Schwierigkeiten bei der Erschließung. <<
4 Häuser die man nicht einzeln regeln kann? Erschließung die man nicht mit 4 Parteien mittels (kleinen) städtebaulichem Vertrag regeln kann? Ist ja nicht Göggingen Süd-Ost...
>> Auf der Hofstelle, die inzwischen in mehrere Parzellen aufgeteilt ist, habe es in den vergangenen Monaten Eigentümerwechsel gegeben, für die Gemeinde sei die Situation deshalb "unübersichtlich". <<
Einfach ins Grundbuch schauen? Alternativ sich von Herrn Schamberger die Kontaktadressen geben lassen?
Ich habe auch so meine Zweifel ob so ein Zeitungsartikel nützlich ist; da liegen plötzlich zu viele Deppenkarten auf dem Tisch die keiner offen in der Hand halten will...
Ich möchte mal Mäuschen spielen und im Büro einen Bürokraten sehen, wie genüßlich er sich hinter den Vorschriften verkeilt?
Da will jemand Grundstück verkaufen und ein Bürger glaubt endlich sein - heute so seltenes Glück - in dem Bau eines Eigenheims finden - das muss man doch zerstören, oder? Zyn-mod aus.
Wenn es so weitergeht, wird wohl "Normalbürger" nur noch selten zu einem Eigenheim kommen!
Dann kommt ein Konzern - mit welchen Strohmännern (und Anwaltbüro im Hintergrund) und gewaschenem Geld, wo auch immer her - und dann läuft es - auch in der Gemeinde - wetten!
So ein Schmarr'n,
Sie unterstellen das Mitglieder des örtlichen Gemeinderates oder im LRA käuflich wären....
einfach nur unterirdisch und einfachstes Stammtisch-Gefasel...
erstmal mit der Sache beschäftigen, dann nachdenken und dann schreiben..
Das ist nicht richtig, dass ich das unterstelle. Man muss nicht immer das Schlimmste denken.
Wenn ein Konzern mit den richtigen Mitteln kommt und dort unbedingt bauen will, dann bietet er Projekte an, die so verlockend sind, dass es schwer ist die Chance für einen Ort nicht zu nutzen.
Schauen wir den Ausverkauf in Deutschland an: Welche Immobilienfirmen haben - in der Zeit des zusätzlich noch billigen Geldes - ihren Bestand nicht mindestens verdoppelt? Es wird aufgekauft was geht! Wer kauft das? Wer nur kann sich das leisten?
Eine gute Chance dem Ausverkauf etwas entgegenzusetzen ist - möglichst vielen Bürgern, die Ihr Haus mit eigenen Mitteln bauen - das unkompliziert und kostengünstigst zu ermöglichen. Diese Häuslebesitzer - die es in Deutschland im geringsten Anteil aller eurpäischen Länder gibt - das ist die Mauer, die evtl. mit Hilfe des Staates den Aufkäufern entgegenwirkt.
Andernfalls werden viele - viel mehr, wie heute - nur noch für die Miete arbeiten. Schwere soziale Verwerfungen erwarten uns - das wird noch viel teurer!
Andere Länder ergreifen schon Maßnahmen:
https://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/immobilien-ein-haus-kaufen-das-geht-in-kanada-nur-noch-fuer-kanadier-id65127331.html?comment=44890621#id_comment_44890621
...man müsste zur Beurteilung der Sachlage den genauen zeitlichen Ablauf und den Inhalt der jeweiligen Gespräche wissen.
Interessant für die Beurteilung wäre auch noch der Inhalt des notariellen Kaufvertrags für das Grundstück und welcher Art von Neubau überhaupt beantragt wurde?
Wenn die Lage der Erschließung und der Bebaubarkeit des Grundstücks mit dem Haus meiner Wahl noch nicht geklärt ist, würde ich da immer entsprechende Klauseln in eben diesen Notarvertrag einsetzen. Dann auch noch ein Bestandshaus fix und kurzfristig zu verkaufen obwohl das neue Heim noch nicht mal genehmigt wurde, ist saggen wir mal eine gewisse "Unüberlegtheit".
Jetzt die Schuld der Gemeinde bzw. dem Gemeinderat zuzuschieben ist, ist die einfachste Variante eigene Fehler der Käufer und die Gier des Verkäufers nicht einzugestehen.
Bauen darf man meistens dann, wenn man bauen darf:
- rechtskräftiger Bebauungsplan
- Baugenehmigung
Das Paar hätte vor dem Kauf einen Bauantrag oder eine Bauvoranfrage stellen (lassen) müssen. Erst nach positiven Bescheid darf man dann kaufen.
Da hat wieder mal eine Baufirma Tatsachen schaffen wollen. Es gibt keinen Bebauungsplan für diese Grundstücke und unter dem Gesichtspunkt sollte man sehr vorsichtig sein mit Versprechungen und mit Geld. Es ist keinesfalls die Schuld der Gemeinde und diese darf sich auch nicht erpressen lassen, sonst öffnet man Tür und Tor für Nachahmer.
Von allgemeinem Interesse ist das wohl nicht. Wird die Zeitung benutzt, um Druck auf behördliche Entscheidungen auszuüben? Der Fehler liegt ja wohl eher beim Verkäufer des Grundstücks und bei den gutgläubigen Käufern.
Genauso ist es. Die Käufer hätten hier etwas weniger gutgläubig gegenüer Schamberger sein sollen/müssen.
Wollten aber wohl unbedingt bald bauen.