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  3. Langweid: Mutmaßlicher Täter Gerhard B. nie von Waffenbehörde kontrolliert

Langweid
03.08.2023

Mutmaßlicher Dreifachmörder wurde nie zu Hause von Waffenbehörde kontrolliert

Der 64-jährige Gerhard B. hat am Freitagabend in Langweid drei Nachbarn erschossen und zwei weitere Menschen schwer verletzt.
Foto: Marcus Merk

Plus Gerhard B. besaß mindestens fünf Waffen. Bei seiner Bluttat hatte er Pistole und Revolver bei sich. Auf seinen Anwalt macht der Todesschütze einen "sympathischen" Eindruck.

Der mutmaßliche Dreifachmörder von Langweid besaß ein kleines Waffenarsenal. Nach Informationen unserer Redaktion hatte der 64-jährige Gerhard B. mindestens fünf Waffen, darunter zwei sogenannte Kurzwaffen und drei Gewehre. Während seiner kaltblütigen Gewalttat am Freitagabend hatte er nach unseren Recherchen die zwei Kurzwaffen dabei: eine Pistole vom Kaliber neun Millimeter und einen Revolver mit Großmunition (Magnum). Die Todesschüsse auf seine drei Opfer sollen aus der Neun-Millimeter-Pistole gekommen sein. B. trug die ganze Zeit über Ohrenschützer, wie sie unter Schützen gegen laute Knallgeräusche üblich sind. 

Gerhard B. aus Langweid hatte drei Kleinkalibergewehre zu Hause

Bei sich in der Wohnung hat Gerhard B. zudem nach unseren Recherchen drei Kleinkalibergewehre in einem Waffenschrank aufbewahrt. Alle diese Waffen besaß er nach Auskunft des Landratsamts Augsburg legal. Laut Pressesprecher Jens Reitlinger war er sogar zum Besitz von drei Kurz- und drei Langwaffen berechtigt. Der 64-jährige B. ist Sportschütze und hatte eine entsprechende Waffenerlaubnis. Am Freitagabend gegen 19.15 Uhr war B. nach einem vorausgegangenen Streit mit den Nachbarn in der Langweider Schubertstraße zu einer Art Rachefeldzug aufgebrochen. Er soll zunächst die direkten Nachbarn im Obergeschoss des Mehrfamilienhauses erschossen haben. Den 52-jährigen Kfz-Mechaniker und die 49-jährige Erzieherin traf B. in den Kopf. Das Ehepaar hinterlässt einen minderjährigen Sohn im Teenageralter. Er war zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause, wohnt derzeit bei Angehörigen und wird professionell betreut.

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Die Diskussion ist geschlossen.

03.08.2023

Und trotz allem sage ich: potentiell letale Waffen brauchen nur Bundeswehr, Polizei und Jäger. Allein wenn diese illegal sind, gibt es weniger Angebot und auf dem Schwarzmarkt ganz andere, nämlich unbezahlbare, Preise.
Ein Jäger geht ja auch nicht mit einen Sturmgewehr jagen.

02.08.2023

Der Mann ist seit 2018 lt. AZ immer wieder aufgrund von Nachbarstreitigkeiten derart aufgefallen, dass die Polizei anrücken musste.
Und da kommt keiner auf die Idee, seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu überprüfen?
AZ: bitte recherchieren, ob er sich bei diesen Nachbarstreitigkeiten bereits aggressiv verhielt.

02.08.2023

Es stellt sich mir schon lange die Frage, warum es überhaupt legalen Schusswaffenbesitz bei Privatpersonen gibt. Die im aktuellen Fall fehlende Aufbewahrungskontrolle ist sowieso ein Witz, es darf dabei nur der Raum, in dem die Waffen aufbewahrt werden, kontrolliert werden. Nicht der gesamte Wohnbereich. Wenn ich also etwas zu verbergen hätte, würde ich das sicher in dem Raum machen, der möglicherweise kontrolliert wird?!
Und wieder ist es der immer gleiche Ablauf: Gewalttat, Aufschrei der Öffentlichkeit, Forderung nach strengeren Gesetzen, Gegenrede der Waffenlobby samt der verantwortlichen Politiker, Mantel des Vergessens. Bei uns wie auch in den USA. Vielleicht überall? Macht die Sache nicht besser, nur weil eine große Zahl dahinter steht!

02.08.2023

Ich bin seit 32 Jahren Vorstand eines Schützenvereins und habe in dieser Zeit etliche Verschärfungen des Waffenrechts miterleben dürfen. Es ist nicht so, dass nichts passiert, nach Winenden und Erfurt wurde vieles verschärft. In meiner Anfangszeit als Vorstand durfte ich z.b. noch die sogenannten Bedürfnisnachweise ausstellen, mittlerweile habe ich diese Kompetenz nicht mehr, jetzt macht das ein Sachbearbeiter beim Dachverband der nach Aktenlage entscheidet, d.h. er prüft die Mitgliedschaftsdauer und die vorhandenen Trainingsergebnisse (beides Dinge die man als Verein einem Mitglied ausstellen muss) und stellt dann diesen Nachweis aus ohne den Antragsteller je persönlich getroffen zu haben. Die Politik hat beschlossen, dass das besser ist als wenn Vorstände die die Bewerber kennen das machen, also enthalte ich mich da mal eines Kommentars.

Im Übrigen gilt auch für registrierte Waffenbesitzer Artikel 13 GG (Unverletztlichkeit der Wohnung). Oder wollen Sie etwa anregen, dass das Ordnungsamt statt die Aufbewahrung der Waffen im Tresor zu kontrollieren gleich mal eine komplette Hausdurchsuchung durchführen soll? Dazu bräuche es einen Anfangsverdacht und einen von einem Richter unterzeichneten Durchsuchungsbefehl.

02.08.2023

<< Die im aktuellen Fall fehlende Aufbewahrungskontrolle ist sowieso ein Witz, es darf dabei nur der Raum, in dem die Waffen aufbewahrt werden, kontrolliert werden. Nicht der gesamte Wohnbereich. Wenn ich also etwas zu verbergen hätte, würde ich das sicher in dem Raum machen, der möglicherweise kontrolliert wird?! >>
Der Raum, in dem die Waffen gelagert werden, reicht vollkommen aus!
Bei der Kontrolle müssen sich alle offiziellen Waffen und die dafür erlaubte Munition in entsprechenden und gesicherten Schränken befinden - ansonsten wahrscheinlich Problem.
Das Öffnen der Waffenschränke müssen gesichert sein - Schlüssel am Schlüsselbrett eher schlecht.
Alles andere wären dann illegaler Waffenbesitz bzw. Munition.
RAINER K. (15:02 bzw. 03.08.2023) hat die Anforderungen sehr gut beschrieben.



02.08.2023

Es ist für mich komplett unverständlich warum ein Sportschütze letale Waffen haben darf. 9mm, Magnum und Kleinkalibergewehr sollten m.E. für Sportschützen unzugänglich sein.

Luftgewehr und Luftpistole sind etwas anderes. Hindert aber in Königsbrunn ja auch niemand auf Katzen zu schießen.

Wenn man‘s nicht kontrollieren kann dann muss es eingedämmt werden oder die Waffen müssen zentral am Vereinsheim gelagert und nur zu Training und Wettbewerb ausgehändigt werden dürfen.

02.08.2023

Naja, wenn Schusswaffen, die über ein Luftgewehr oder eine Luftpistole hinausgehen, den Sportschützen verwehrt bleiben sollten, dann kann man ja gleich 95% der Schießsportdisziplinen abschaffen. Und selbst damit lässt sich Schaden anrichten, wenn es gezielt eingesetzt wird.
Die Lagerung von Waffen in einem Schützenheim ist vielleicht auf den ersten Blick eine gute Idee, auf den zweiten (und weitere) aber leider nicht mehr. Da kann ich nur jedem, der für diesen Ansatz plädiert, einen kurzen Ausflug zur Schießstätte empfehlen. Diese Anlagen sind nämlich aufgrund deren Platzbedarf aber auch Lärmschutz üblicherweise nicht zentral, sondern irgendwo am Stadtrand platziert. Weiterhin ist ein Schützenheim kein Hochsicherheitstrakt, sondern im Grunde ein normales Gebäude, nur mit Schießbahnen inkl. deren Ausstattung. Sprich, es gibt dort keinen sicheren Ort, wo Waffen aufbewahrt werden können. Und jetzt nehmen wir einen Schützenverein mit, sagen wir mal, 100 Mitgliedern von denen jedes mindestens eine Schusswaffe (aber in der Regel mehrere) besitzt. Noch besser – eine Schießstätte können sich mehrere Schützenvereine teilen. D.h. man kommt realistisch auf 250 - 300 Sportschützen und mindestens doppelt so viele Schusswaffen. So, und jetzt packen wir die in einen Raum eines unbewachten Gebäudes, das sich an einem abgelegenen Ort befindet. Ich würde mal behaupten, spätestens dann hätten Sportschützen tatsächlich keine Waffen mehr…. dafür aber viele Kriminelle.
Um das Kind also nicht mit dem Bade auszukippen, erscheinen mir regelmäßige Kontrollen bei den Sportschützen als einzige sinnvolle Maßnahme. Und zwar sowohl im Hinblick auf die Aufbewahrung von Waffen als auch Zuverlässigkeit der Person, vor allem aber, wenn Auffälligkeiten bekannt sind.

02.08.2023

Die Frage nach dem "Warum" ist einfach erklärt:

1. Als Mitglied eines Schützenvereins das regelmäßig am Schießbetrieb teilnimmt bekommt man einen sogenannten "Bedürfnisnachweis"
2. Man hat eine Sachkundeprüfung abgelegt in der nicht nur der sichere Umgang mit der Waffe nachgewiesen wurde sonderrn auch die Kenntnis der Rechtslage und Vorschriften zu Aufbewahrung und Transport abgeprüft wurden.
3. Zum Zeitpunkt der Beantragung hatte man ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.

Erst wenn diese 3 Kriterien erfüllt sind kann man überhaupt eine Waffenbesitzkarte beantragen. Ein schönes Steakmesser aus Solingen kann ich hingegen in jedem Haushaltswarenladen kaufen ohne dass ich gesondert überprüft werde und das ist im Zweifelsfall auch letal.

Und die zentrale Lagerung im Vereinsheim ist waffenrechtlich nicht erlaubt, da Vereinsheime meist unbewohnte Gebäude sind. Hier auch die Antwort von Stanislaw C., die genau das Problem beschreibt.