Geiselnahme-Prozess: Zahnarzt aus U-Haft entlassen
Zwei Männer aus München sollen einen Mann in der Region bedroht haben. Sogar das Bundesverfassungsgericht befasste sich mit dem Fall.
Seit Mitte Juni ist Harald B.* (Name geändert) in Freiheit. Monatelang hatte er zuvor in Gablingen in U-Haft gesessen, während dieser Zeit wurde bei ihm eine lebensbedrohliche Erkrankung diagnostiziert. Das Oberlandesgericht München setzte daher den Haftbefehl gegen ihn außer Vollzug. In U-Haft war der Zahnarzt gekommen, da die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft, im Oktober 2017 ein Verbrechen im Landkreis Aichach-Friedberg verübt zu haben: Geiselnahme.
Wie berichtet, soll Harald B. zusammen mit einem 58-jährigen Geschäftsmann aus München einen Mann in einer Wohnung im südlichen Wittelsbacher Land massiv bedroht haben. Der Geschäftsmann wurde mittlerweile zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Treibende Kraft allerdings war nach Erkenntnissen der Ermittler der Zahnarzt. Er soll an dem Abend im Oktober 2017 in eine Kneipe in München gestürmt sein und zwei ihm bekannte Gäste aufgefordert haben, mitzukommen: den Geschäftsmann und einen Fotografen.
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