Prozess um Einbrecher-Bande: Zeuge muss in Beugehaft
Im Verfahren gegen mutmaßliche Einbrecher aus Georgien schweigt der Informant der Polizei. Er wird in Handschellen abgeführt und kommt in Haft.
Am Vormittag des 17. November 2017 erscheint ein 36-jähriger Ukrainer bei der Augsburger Kripo. Ein Landsmann übersetzt. Der Ukrainer sagt, in seiner Wohnung im Bärenkeller hätten sich mehrere Männer aus Georgien eingeniestet und Diebesgut gelagert. Er habe Angst vor den Männern. Eine Stunde später starten über 20 Kripoermittler und Polizisten eine umfangreiche Aktion. Das Haus wird umstellt, auf dem Dachboden findet man Taschen mit Beutegut, mehrere Georgier werden festgenommen.
Jetzt, über ein Jahr später wird vier Angeklagten vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Roland Fink der Prozess gemacht. Am dritten Verhandlungstag soll der Informant aus der Ukraine als Zeuge der Anklage aussagen. Doch er weigert sich. „Ich bin nicht bereit zu antworten“, sagt er. Richter Fink droht Erzwingungshaft an. Nein, er sage nichts, beharrt der Zeuge. Das Gericht nimmt den Informanten der Polizei in Beugehaft, die bis zu sechs Monate dauern kann. Im Justizalltag kommt das nur selten vor. Der Ukrainer wird in Handschellen in ein Gefängnis gebracht.
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