Streit auf Augsburger Stadtmarkt: "Der Österreicher" schaltet Anwalt ein
Plus Das Ehepaar Vogl, das nach 15 Jahren auf dem Stadtmarkt aufgehört hat, kritisiert die Vergabepraxis des Marktamtes. Ein Anwalt ist eingeschaltet.
Im Streit um die Nachfolge ihres einstigen Geschäfts "Wein Kultur Österreich" auf dem Stadtmarkt hat das Ehepaar Marion und Wolfgang Vogl nun über seinen Anwalt ein Schreiben an die Stadt geschickt. Darin wird die Vergabepraxis auf dem Stadtmarkt kritisiert. Wie berichtet, hatten die Vogls nach 15 Jahren auf dem Stadtmarkt Ende 2023 aufgehört. Sie hatten für ihren Laden einen Nachfolger gefunden, der ihr Konzept und das Geschäft weiterführen sollte. Dabei dürfte es auch um Geld gegangen sein - der Nachfolger hätte den Vogls eine Ablöse für die Einrichtung bezahlt, die jetzt nicht fließen wird. Denn das Marktamt hat sich für das Hotel Maximilian's als Betreiber entschieden. Jetzt äußert sich auch der ursprünglich vorgesehene Nachfolger. Er ist in Augsburg kein Unbekannter.
"Der Österreicher", wie Stammkunden Wolfgang Vogl gerne nannten, hat noch nie mit seiner Meinung hinter dem Berg gehalten - auch nicht dem Wirtschaftsreferat und dem Marktamt gegenüber. Nach einer Einbruchsserie auf dem Stadtmarkt Anfang vergangenen Jahres hatte er in einem Brandbrief an Referent Wolfgang Hübschle (CSU) bemängelt, dass die Stadt zu wenig Sicherheitsmaßnahmen auf dem Gelände ergreifen würde. Auch jetzt hält der 74-Jährige mit seinem Unmut nicht hinter dem Berg. Über den Augsburger Anwalt Marcus Klopfer ließen seine Frau und er ein Schreiben an Oberbürgermeisterin Eva Weber, an Wirtschaftsreferat und Marktamt verschicken. Darin werden dem Marktamt Unregelmäßigkeiten beim Ausschreibungsverfahren vorgeworfen und auf einen Schadensersatzanspruch hingewiesen.
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„ Ständige Plätze sind mit Beendigung des Benutzungsverhältnisses
sauber und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei der
Übernahme befunden haben; dabei wird sie normale Abnutzung be-
rücksichtigt.
Einbauten oder Einrichtungen, die der Benutzer geschaffen hat, sind
zu entfernen, der frühere Zustand ist wieder herzustellen.
Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur im Rahmen der allge-
meinen gesetzlichen Vorschriften.
Die Stadt kann die Belassung privater Einbauten oder Einrichtungen
gegen angemessene Entschädigung regeln.
Auf die Übernahme der Einbauten oder Einrichtungen besteht kein
Anspruch.
Nicht fristgerecht entfernte private Einbauten können von der
Stadt Augsburg beseitigt werden. Die Kosten hat der Zulassungs-
Inhaber zu tragen.“
(§ 5 Abs. 3 der Satzung über den Stadtmarkt Augsburg, wenn ich
die richtige Fassung geklickt habe)
Bei der derzeitigen Erscheinung der Örtlichkeit könnte es sein,
dass sowohl die Stadt Augsburg und das Maximilians ein anderes
Konzept vor Augen haben, was ich durchaus nachvollziehen kann
Schadensersatzanspruch,
wenn im Rahmen der letztlich doch gewünschten Ausschreibung
ein anderer Bewerber ausgewählt wird ??
Liegt der Sinn einer Ausschreibung nicht darin, allen potentiellen
Bewerbern eine Chance und der Stadt eine Auswahl zu ermög-
lichen ?
Und das „Fazit“ eines Wut-Plakats
„Denken ist keine Zierde. Man sollte nur den Kopf fordern.“
„Schikane und Unmoral hat immer seine Folgen“
passt schon gar nicht zu einer ( wieso überhaupt ?) einvernehm-
lichen Lösung . . . . .