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Indizienprozess
09.02.2017

Mord an schwangerer Anastasia: Gericht spricht 25-Jährigen schuldig

Das Landgericht Ingolstadt hat den 25-jährigen Angeklagten im Mordfall Anastasia M. wegen Mordes und Schwangerschaftsabbruch schuldig gesprochen.
Foto: Armin Weigel, dpa

Das Gericht in Ingolstadt hat im Prozess um den Mord von Anastasia ein Urteil gesprochen. Ob es Bestand hat, muss sich erst zeigen. Die Verteidigung sieht viele Ungereimtheiten.

Er steht da, das Kreuz durchgedrückt. Wie beim Appell. Und zum ersten Mal ist ihm die Anspannung dieses 23 Tage währenden Indizienprozesses auch anzusehen. Dann spricht Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl die so gefürchteten Worte: schuldig. Schuldig wegen Mordes an der hochschwangeren Anastasia M., seiner Ex-Affäre. Schuldig wegen Schwangerschaftsabbruch. Das Kind, ein Mädchen, nicht seine Tochter, sie wäre lebensfähig gewesen. Schuldig soll der Ex-Bundeswehrsoldat wegen eines heimtückischen Mordes aus niederen Beweggründen sein. Das Schwurgericht, so sagt es der Richter, sei der „sicheren Überzeugung“, dass er der Täter sei. Es gebe „keinen vernünftigen Zweifel daran“. Die Strafe für Mord: lebenslänglich. Das Gesicht des Verurteilten ist jetzt bleich. Er schüttelt leicht den Kopf.

25-Jähriger bestreitet den Mord an Anastasia

Richter Bösl beginnt danach im bis auf den letzten Platz gefüllten Saal 11 des Landgerichts die fast vierstündige Urteilsbegründung. Er setzt detailliert ein Indizienpuzzle zusammen, leitet das Wahrscheinliche her gegen das Schweigen des Angeklagten. Denn der 25-jährige gelernte Koch aus dem Landkreis Eichstätt hatte von seinen Rechten Gebrauch gemacht, nachdem seine Verteidiger Jörg Gragert und Franz-Xaver Wittl zum Prozessauftakt im vergangenen September eine Erklärung abgegeben hatten: Ihr Mandant bestreite die Tat, weise die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Ingolstadt „auf das Schärfste“ zurück. Selbst wenn er der Vater des ungeborenen Kindes gewesen wäre, wäre das für ihn niemals ein Grund gewesen, Anastasia das Leben zu nehmen.

Anastasia wurde brutal ermordet

Ihr war brutal der Kopf eingeschlagen worden, bevor sie bewusstlos ertrank. Abwehrverletzungen hatte sie keine. Kannte sie also ihren Mörder? Er habe sein altes Leben fortführen wollen, ist das Gericht überzeugt. Deshalb habe er sie getötet. Er habe ein Haus gewollt und seine Laufbahn bei der Bundeswehr. Er sei auf der Suche nach einer festen Partnerin gewesen. Und Anastasia, ein wohl schwieriger Charakter, sexuell freizügig, im Drogenmilieu unterwegs, sei nicht sein Typ gewesen. Nur eine Sexpartnerin.

Foto: Heinz Reiß

Er habe keine Gefühle für sie gehabt, hatte der psychiatrische Gutachter der Kammer berichtet. Sie aber war in ihn verliebt gewesen. Und sie hatte überall rumerzählt, dass er der Vater ihres Kindes sei. Er hatte seiner Familie und den Freunden von einer möglichen Vaterschaft nichts gesagt. Der Ex-Soldat, auch davon ist die Kammer überzeugt, hatte daran durchaus Zweifel. Eben weil sie einen Ruf hatte. Aber letztlich, das ergebe sich aus den Whatsapp-Protokollen, sei er mehr und mehr davon ausgegangen, doch Vater zu werden.

Die Hinterbliebenen fordern lebenslänglich

Und sie machte Druck. Denn sie lebte in einer Obdachlosenunterkunft und brauchte eine Bleibe. An jenem Wochenende, als sie umgebracht wurde, hätte es einen Besichtigungstermin für eine gemeinsame Wohnung geben sollen. Das glaubte sie zumindest. Den Termin gab es allerdings gar nicht. Dass er ihr wegen der gemeinsamen Zukunft etwas vorgemacht hatte, hatte er zugegeben. Er hatte sie wochenlang angelogen. An jenem Abend wäre alles herausgekommen. Aber wurde er deshalb zum Mörder? War der Druck so groß? Affekt hatte der Gutachter ausgeschlossen. Also eine überlegte Tat mit Vorsatz? Das Gericht ist davon überzeugt. Der Staatsanwalt und die Nebenkläger – die Mutter und die Brüder von Anastasia – sind es auch. Sie hatten lebenslänglich gefordert.

Am Donnerstag ging ein Prozess zu Ende, bei dem es kein Geständnis, keine Augenzeugen und keine Tatwaffe gibt. Es gibt nur Indizienketten. Die wohl wichtigsten sind die Blutspuren von ihr auf einem Pullover von ihm. Wie alt das Blut ist, kann man nicht mehr sagen. Der schwarze Kapuzenpullover wurde am Tag nach der Tat in der Wäsche ganz oben bei seinen Eltern gefunden. Dass er einen gleich aussehenden Pullover am Abend zuvor getragen hatte, beweisen Videos von einer Tankstelle. Wochenlang hatten sich die beiden nicht gesehen. Und am Tag nach ihrem Tod liegt dieser Pullover ganz oben im Wäschekorb? Anastasia hatte sich an jenem Abend nur mit ihm treffen wollen. Sie waren verabredet. Sein Handy war – für ihn als Dauerchatter ungewöhnlich – zum Zeitpunkt der Tat ausgeschaltet. Als er es wieder anmachte, wurde es in einer der dem Fundort der Leiche benachbarten Funkzelle geortet.

Nach Urteil im Mordprozess: Revision

Die Verteidiger, die einen Freispruch gefordert hatten, haben Revision angekündigt. Es gebe zum Beispiel keine Faserspuren von ihr an ihm? Wie könne das sein, wenn er sie an die Böschung herab in den Fluss gezogen haben soll? Wie soll ihr Mandant in dem kurzen Zeitfenster die Spuren verwischt haben? Was ist mit den teilweise dubios anmutenden Zeugen? Das Gericht hat Alternativtäter ausgeschlossen.

Als die Mutter und die Brüder von Anastasia aus dem Gerichtssaal gehen, sagt ihr Anwalt Hans Jürgen Hellberg: „Ein Freispruch wäre ein zweiter Schlag in ihr Gesicht gewesen.“ Nun könne die Aufarbeitung beginnen.

Kann sie das?

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