Tankstellen-Projekt: Behörde stimmt zu
Selten hat ein Bebauungsplan so viel Aufregung verursacht, doch jetzt hat das Landratsamt Donau-Ries allen weiteren Mutmaßungen ein Ende bereitet: Es kommt nach einem "komplexen Prüfverfahren" - wie in einer Presseerklärung eigens betont wird - zu dem Ergebnis, dass der von der Gemeinde Mertingen aufgestellte Plan für den Bau einer Tankstelle östlich der B 2 "trotz einiger berechtigter Bedanken" grundsätzlich zu genehmigen sei.
Somit stimmt die Behörde dem Projekt nach einigem Hin und Her zu. Zuvor seien jedoch mit der Kommune noch inhaltliche Maßnahmen abzustimmen. Die Behörde weist darauf hin, dass insbesondere vom Bund Naturschutz, den Kreisheimatpflegern und dem Fachbereich Bauleitplanung beim Landratsamt Bedenken geäußert worden seien. Die Regierung von Schwaben habe aber mitgeteilt, "dass die Errichtung einer Tankstelle östlich der B 2 mit den Zielen des Landesentwicklungsplans vereinbar sei, auch wenn es darin heißt, dass mit einem Flächenverbrauch sparsam umzugehen ist und somit eine Neuansiedlung von Betrieben vorrangig in vorhandenen Gewerbegebieten erfolgen soll". Der Zersiedelung der Landschaft soll vorgebeugt werden.
Das Straßenbauamt Augsburg hat demnach mitgeteilt, dass im konkreten Fall im Hinblick auf den durchgehenden zweispurigen Ausbau der B 17 und B 2 zwischen Landsberg und Donauwörth eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis für die Tankstelle an der B 2 erteilt werde. Deshalb sei das Landratsamt in dem Prüfungsverfahren zu dem Ergebnis gekommen, "dass der Bauleitplan formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist". Trotz der offensichtlichen Bedenken, so heißt es in der Presseerklärung weiter, könne die Genehmigung nicht versagt werden, "da der Plan mit den Zielen der Landesplanung übereinstimmt und sich die Gemeinde innerhalb ihres Planungsermessens bewegt hat".
Allerdings werde mit der Genehmigung auch sichergestellt, dass außer der Tankstelle keine weiteren Gewerbegebiete östlich der Bundesstraße entstünden. Auch keine anderweitige Folgenutzung käme in Betracht. Die Tankstelle sei in jedem Fall einzugrünen. Einige Punkte sind offenbar noch ungeklärt: Fraglich sei, ob die Einfädelspur auf Bäumenheimer Flur ohne Mitwirken der Gemeinde Asbach-Bäumenheim errichtet werden könne. Da warte man noch auf eine Stellungnahme des Straßenbauamtes.
Die Behörde: "Unter dieser Voraussetzung ist der Bauleitplan zu genehmigen, auch wenn das Landratsamt eine Tankstelle zunächst einmal grundsätzlich im bestehenden Gewerbegebiet westlich der B 2 lieber gesehen hätte." Ergänzend teilt das Amt mit, dass der mögliche Investor für eine Tankstelle auf Bäumenheimer Flur "nach wie vor an seinen Plänen festhält".
Im Vorfeld der jetzigen Entscheidung war es zwischen Mertingen und Bäumenheim sowie dem Landratsamt zu einem monatelangen Tauziehen gekommen (wir berichteten mehrfach). "Endlich, es ist geschafft", freute sich Investor Manfred Seel, der zuletzt damit geliebäugelt hatte, auf eine Bauofferte der Nachbargemeinde Nordendorf einzugehen. Seel, Eigentürmer der gleichnamigen Bäumenheimer Mineralölfirma, hatte mehrfach betont, dass er das Projekt lieber in seiner Heimatgemeinde verwirklicht hätte, was aber nicht möglich gewesen sei, "weil hier östlich der B 2 kein Areal angeboten worden ist".
Landrat Stefan Rößle habe ihn und Mertingens Bürgermeister Albert Lohner vor Wochenfrist über die definitive Genehmigung informiert. Jetzt sei der Weg frei, um über die verkehrstechnische Genehmigung mit dem Straßenbauamt zu verhandeln. Da sehe er aber keine Probleme, "da diese vom Straßenbauamt bereits seit einigen Monaten in trockenen Tüchern ist". Das erforderliche Grundstück sei bereits in seinem Eigentum. Es sei beabsichtigt, ein Generalunternehmen mit Planung und Bau zu beauftragen.
Ein anderes Thema sei die Verkehrsanbindung, die in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Mertingen und den anderen Behörden schnellstens verwirklicht werden solle, so Seel. Daneben müsse gleichzeitig die ganze Logistik und Organisation aufgebaut werden: "Wir haben viel vor und werden dies als Unternehmer umgehend anpacken."
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