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Corona-Pandemie
15.02.2022

Bayern sperrt wieder auf: Diese Corona-Regeln gelten künftig

Hubert Aiwanger (links), Markus Söder und Klaus Holetschek informieren über die neuen Corona-Beschlüsse.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Das Kabinett hat am Dienstag Lockerungen beschlossen. Kontaktbeschränkungen fallen weg und auch Schülerinnen und Schüler haben einen Grund zur Freude.

Einen Tag vor der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz hat die bayerische Staatsregierung am Dienstag umfassende Corona-Lockerungen beschlossen. Es sei notwendig, nun stufenweise mit dem Einstieg in den Ausstieg aus der Pandemie zu beginnen, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Sitzung des Ministerrats in München. "Die Entwicklung der vergangenen Tage deutet darauf hin, dass der Höhepunkt der Omikron-Welle erreicht ist. Die Tendenz der Zahlen ist leicht fallend und die Krankenhaussituation ist stabil und beherrschbar", sagte Söder. "Wir sind Team Vorsicht und Team Freiheit, aber nicht Team stur."

Markus Söder spricht auf einer Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung. In einer Scheibe spiegelt sich Hubert Aiwanger, Wirtschaftsminister von Bayern.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Neue Corona-Regeln: Ab Donnerstag wird 2G-Plus zu 2G, aus 2G wird 3G

Bereits ab Donnerstag werden im privaten Bereich sämtliche Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufgehoben. Von diesem Tag an dürfen sich wieder größere Gruppen mit mehr als zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern treffen. Für Ungeimpfte gilt das allerdings noch nicht. Sie müssen sich weiterhin an die bislang geltenden Kontaktbeschränkungen halten.

Darüber hinaus hat der Ministerrat eine "stufenweise Abstufung" beschlossen, wie es Markus Söder formulierte. Das heißt, dass 2G-Plus zu 2G und 2G zu 3G wird. Alle Zuschauerinnen und Zuschauer in den Bereichen Sport und Kultur, dazu zählen auch Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen und Kinos, müssen von Donnerstag an nur noch geimpft oder genesen sein und brauchen keinen Test mehr. Gleiches gilt für sämtliche Freizeiteinrichtungen sowie für öffentliche und private Veranstaltungen in nicht privaten Räumlichkeiten, auf Messen, Tagungen, Kongressen und im Inneren von Objekten der Schlösser- und Seenverwaltung. Organisatoren von Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen außerdem wieder mehr Zuschauer einlassen. Die Staatsregierung hat die Besucheranzahl von 15.000 auf 25.000 Menschen angehoben. Die geltenden Kapazitätsgrenzen von 50 Prozent, im Kulturbereich 75 Prozent, bleiben nach wie vor bestehen. Und auch die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin.

3G – also der Zutritt für Geimpfte, Genesene und Getestete – wird zukünftig an allen Hochschulen und im Bildungsbereich gelten. Dazu zählen auch die berufliche Weiterbildung, die außerschulische Bildung und Musikschulen. Dieselbe Regelung wird auch auf Bibliotheken, Archive, Museen, Ausstellungen, Fitnessstudios, Solarien angewandt sowie auf die eigene aktive sportliche Betätigung und das Mitmachen in Laienensembles, etwa in Blasorchestern oder Schauspielgruppen.

Corona-Lockerungen: Grund zur Freude für Schülerinnen und Schüler

Auch für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe hat die Staatsregierung Erleichterungen beschlossen. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt weiterhin, doch die bisherige Begrenzung auf zehn Quadratmeter für einen Kunden oder eine Kundin entfällt. Aufgehoben sind auch die Kapazitätsgrenzen für zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks und Ausflugsschiffe.

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Über neue Lockerungen können sich auch minderjährige Schülerinnen und Schüler in Bayern freuen. Werden sie in der Schule regelmäßig negativ getestet, haben sie mit ihrem Testnachweis zukünftig in allen 2G-Bereichen auch ohne Impfung Zugang.

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Aufgehoben hat die Staatsregierung außerdem die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung sowie die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown.

Was bedeuten die neuen Corona-Regeln für die Gastronomie in Bayern?

Noch keine Erleichterungen, jedoch Anlass zur Hoffnung gaben Ministerpräsident Markus Söder und Hubert Aiwanger (Freie Wähler) außerdem für die bayerischen Volksfeste. Man könne mit Zuversicht in die Zukunft schauen, sagte der Ministerpräsident. "Das gilt auch für manches Volksfest und manche Veranstaltungen, die dann, glaube ich, möglich sind." Auch der Wirtschaftsminister zeigte sich zuversichtlich, dass es in diesem Jahr wieder Volksfeste in Bayern geben werde: "Ich bin überzeugt, dass wir im Sommer diesen Jahres sehr vieles tun können, was wir in den letzten Sommern nicht tun konnten." Noch im Februar soll es mit den Schaustellerverbänden einen Runden Tisch geben. Er gehe stark davon aus, dass man derartige Feste "ins Auge fassen und realisieren" könne.

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Für die Gastronomie bleiben die Regelungen zunächst unverändert. Der Freistaat erwartet sich von der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch eine Öffnungsperspektive für Gastronomie und Hotellerie, für Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken. Ministerpräsident Söder stellte solche Schritte möglicherweise für nach Fasching in Aussicht. Dann sollen voraussichtlich auch Clubs und Diskotheken nach langer Corona-Zwangspause unter 2G-Plus wieder öffnen dürfen.

Bei allen Lockerungen und Erleichterungen forderte Ministerpräsident Markus Söder, Vorbereitungen zu treffen, wenn am 19. März die geltenden Corona-Befugnisse auslaufen werden. Es brauche zum einen ein entsprechendes "Basis-Vorsorge-Paket", wie er es nannte, um auch danach eine rechtliche Grundlage zu haben für niederschwellige Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht im ÖPNV. Zum anderen forderte er eine bundesweite Notfallstrategie für den Herbst dieses Jahres, für den Fall, dass sich die Corona-Lage wieder verschärfe oder eine neue und gefährlichere Mutation auftrete.

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