
In Sheriff-Manier auf der B2 unterwegs: Lkw-Fahrer vor Gericht

Plus Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein 59-Jähriger provoziert wurde und eine Frau auf der B2 maßregeln wollte. Der Richter spricht von Sheriff-Verhalten.

Berufskraftfahrer erleben des Öfteren gefährliche Überholmanöver. Manchem fällt es schwer, dabei nicht die Contenance zu verlieren. Einem 59-jährigen Berufskraftfahrer aus der Gegend um Donauwörth ist es auf der B2 so ergangen. Deshalb meinte er, eine Frau maßregeln zu müssen. Er bremste die Autofahrerin, die ihn zuvor überholt hatte, bei einer späteren Gelegenheit aus. Dieser Fall von Nötigung wurde jetzt am Nördlinger Amtsgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich im Strafbefehl 1600 Euro Geldstrafe verhängt (40 Tagessätze à 40 Euro). Dagegen hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt, den er jedoch auf das Strafmaß begrenzte.
Passiert ist laut Strafbefehl Folgendes: Der Angeklagte fuhr im Oktober vergangenen Jahres an einem Spätnachmittag auf der B2 bei Donauwörth nach Norden in Richtung Kaisheim. Er habe ohne Anlass scharf abgebremst, sodass die hinter ihm fahrende Frau ebenso stark abbremsen musste, trug der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor. Als die Frau anschließend überholen wollte, habe er nach links gezogen, um das zu verhindern. Als es ihr dann doch gelungen sei, sei der Berufskraftfahrer ihr so dicht aufgefahren, dass die Frau nicht einmal mehr sein Kennzeichen im Rückspiegel habe sehen können.
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