Befreiung von Prüfpflicht für Öltanks
Öltanks stellen bei Hochwasser eine Gefahr dar. In dem Gebiet von Dasing über Friedberg, Kissing und Mering bis Merching besteht seit November 2008 deswegen eine besondere Prüfpflicht für Anlagen mit Heizöl oder anderen wassergefährdenden Stoffen. Die Frist ist am 31. Oktober augelaufen.
Öltanks stellen bei Hochwasser eine Gefahr dar. In dem Gebiet von Dasing über Friedberg, Kissing und Mering bis Merching besteht seit November 2008 deswegen eine besondere Prüfpflicht für Anlagen mit Heizöl oder anderen wassergefährdenden Stoffen. In erster Linie betrifft dies Tanks, die 1000 Liter Fassungsvermögen oder mehr haben, sowie Altöllagerungen mit mehr als 100 Litern. Diese müssen vor Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen durch einen Sachverständigen überprüft werden. Bereits bestehende Anlagen sind innerhalb von zwei Jahren ab Eintritt der Prüfpflicht durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Die Frist endete am 31. Oktober.
Verfügung kann beim Landratsamt eingesehen werden
Durch die Hochwasserrückhaltebecken Merching und Putzmühle ändern sich die Überschwemmungsgebietsgrenzen für ein 100-jähriges Hochwasserereignis an der Paar. Deshalb hat das Landratsamt für diejenigen Grundstücke eine Befreiung von der Prüfpflicht erteilt, die sich seit der Fertigstellung dieser beiden Hochwasserrückhaltebecken zumindest im überbauten Bereich nicht mehr in einem solchen Überschwemmungsbereich befinden. Das Landratsamt hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Die vollständige Verfügung mit rechtlicher Begründung kann beim Landratsamt eingesehen werden. (FA)
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