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Feuerwehr
10.10.2013

Angst vor den Folgekosten

Der Landkreis Landsberg stattet die Stützpunktfeuerwehren mit sogenannten Wechselladern und Abrollbehältern aus. Unser Foto zeigt ein Fahrzeug der Feuerwehr Landsberg.
Foto: Thorsten Jordan

Dass der Landkreis einen Abrollbehälter kostenlos an den Markt Kaufering übergibt, sorgt für Diskussionen - in Kaufering.

Bei dem schweren Verkehrsunfall auf der B17 bei Hurlach war das Wechselladerfahrzeug der Feuerwehr Kaufering mit dem Abrollbehälter (AB) „Rüst/Bahn“ am Dienstag erstmals richtig im Einsatz. Am Mittwoch war das Fahrzeugkonzept mit Wechselladern, mit dem der Landkreis die drei großen Feuerwehren Landsberg, Kaufering und Dießen ausstattet, Thema im Marktgemeinderat und sorgte – wie in der Vergangenheit – für Diskussionen. Denn mit dem „Geschenk“ und den finanziellen Folgen wollten einige Räte nicht leben. Konkret ging es um die Übereignung des zweiten Abrollbehälters „Rüst/Material“, der im August an den Markt übergeben worden war.

Im Rahmen der erweiterten Gefahrenabwehr stellt der Landkreis den drei großen Wehren Wechselladerfahrzeuge per Nutzungsübereignung zur Verfügung. In Landsberg stehen zwei Fahrzeuge mit vier Abrollbehältern, in Kaufering eines mit zwei Behältern und in Dießen soll 2014 ein erstes Trägerfahrzeug mit einem AB stationiert werden. Je nach Einsatz können die Trägerfahrzeuge mit speziellen Abrollbehältern bestückt werden. Die Anschaffungskosten trägt der Landkreis, für den Unterhalt sind die Kommunen verantwortlich. Ein Umstand, der einigen Kauferinger Räten nicht schmeckt. „Die drei Gemeinden mit den Wechselladern sollten einen Antrag beim Landkreis stellen wegen der Unterhaltskosten“, meinte Gabriele Hunger (CSU). Gabriele Triebel (GAL) richtete den Blick in die Zukunft: „Wir müssen diese Container, die ja noch kommen sollen, irgendwo unterstellen. Ich sehe da gravierende Folgekosten.“ Auf eben jenen Folgekosten würden die drei Kommunen Landsberg, Kaufering und Dießen nach Ansicht von Alex Glaser (GAL) sitzen bleiben. „Das ist Sache des Landkreises. Sachen, die er im Rahmen des Katastrophenschutzes beschafft, soll er selber unterbringen, und die Kosten dann nicht bei den Kommunen belassen.“ Die Frage sei, ob man solche „Geschenke“ überhaupt annehmen solle.

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