Schwerer Unfall mit Motorradfahrer auf A96 – Sperrung aufgehoben
Auf der A96 ereignete sich am Donnerstag ein schwerer Unfall. Die Strecke war in Fahrtrichtung München gesperrt. Das sorgte für ein Verkehrschaos in Landsberg und Kaufering.
Ein schwerer Verkehrsunfall auf der A96 hat am Donnerstag über mehrere Stunden zu erheblichen Verkehrsbehinderungen in Landsberg und Kaufering geführt. Laut Verkehrspolizei war ein Motorradfahrer gestürzt und hatte sich dabei schwerste Verletzungen zugezogen. Die Autobahn wurde in Höhe Landsberg Nord bis kurz vor 18 Uhr in Fahrtrichtung München komplett gesperrt. Die Sperrung ist wieder aufgehoben.
Unfall auf A96: Stau bremst Verkehr in Landsberg aus
Nach Informationen unserer Redaktion ereignete sich der Unfall gegen 11 Uhr kurz nach der Autobahnauffahrt Landsberg-Nord in Fahrtrichtung München. Der Motorradfahrer, ein 30-Jähriger aus Landsberg, kam zu Sturz und prallte gegen eine Leitplanke. Wie die Polizei mitteilte, führte eine erste Einvernahme unabhängiger Zeugen zu einem vorläufigen Ermittlungsergebnis. Demnach fuhr der 30-Jährige zwischen einer Motorradfahrschule auf Prüfungsfahrt und einem LKW. Da dem später Verunfallten die Geschwindigkeit offenbar zu langsam war, gab er Vollgas, um noch vor der Einfahrt der anderen Fahrzeuge auf die linke Spur der A96 zu gelangen. Im Zuge dieses Fahrmanövers verlor der Biker die Kontrolle über sein Zweirad und kollidierte mit der Mittelleitplanke.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Typisch deutsch. Man wartet auf unbestimmte Zeit auf einen Gutachter. Der Artikel besagt aber dass der verunfallte Biker alleinbeteiligt also ohne Fremdeinwirkung den Unfall verschuldet hat. Was ist da noch zu klären, wenn keine sonstigen Verkehrsteilnehmer involviert sind. Verstehe ich nicht; bin aber auch kein Volljurist.
Stimmt. Der Einsatz war um 13.00 Uhr beendet. Trotzdem war die Autobahn um 17.00 Uhr immer noch dicht.???
"Wird am Unfallort oder später (auf Grund einer entsprechenden Mitteilung eines Unfallbeteiligten) festgestellt, dass es bei dem Unfall zu einer Verletzung gekommen ist, muss ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden."
https://www.verkehrsrecht-ratgeber.de/verkehrsrecht/verkehrsstraftaten/der-unfallgegner-wurde-verletzt-was-passiert-nun
Der Beginn einer Ermittlung einer Staatsanwaltschaft muss kein tätlicher Angriff vorausgegangen sein. Dass dürfte sich doch mittlerweile herumgesprochen haben.