Ein Probe-Schuss mit Folgen? Jäger klagt gegen den Freistaat Bayern
Einem Jäger aus dem Kreis Neu-Ulm wurde nach einem Vorfall beim Einschießen im Bibertal der Jagdschein aberkannt. Zurecht oder wird hier eine Kampagne gefahren? Der Fall kommt vor Gericht.
Wird hier eine Kampagne gegen Jäger gefahren oder war der Mann aus dem Kreis Neu-Ulm tatsächlich zu unvorsichtig? Immerhin geht es um den Umgang mit Waffen. Nach einem Probe-Schuss vor mehr als drei Jahren im Bibertal wurde einem heute 52-Jährigen sein Jagdschein aberkannt. Zurecht? Oder gilt der Fall womöglich als Beleg für eine immer vorsichtiger werdende Gesellschaft mitsamt ihrer Vorurteile gegenüber der Jägerschaft? Das Verwaltungsgericht Augsburg wird sich bald mit der Sache befassen. Der Mann klagt gegen den Freistaat Bayern.
Der Vorfall, um den es geht, hat sich am 13. August 2020 zugetragen. Um zu testen, ob sich an seinem Gewehr nichts verstellt hat, nach dem es ihm zuvor heruntergefallen war, wollte der Jäger in einem Revier nahe der Landkreisgrenze von Neu-Ulm und Günzburg einen Probe-Schuss abgeben. Doch wie er das tat beziehungsweise wohin die Projektile flogen, dazu gibt es offensichtlich zwei unterschiedliche Versionen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Kaliber .308 der Klassiker unter den Jagdgewehren hat eine maximale effektive Reichweite von bis zu 800 Metern. Natürlich wird nicht auf solche Entfernungen geschossen, sondern in der Regel unter 100 Meter. Bei sehr gute Justierung und Abstimmung von Optik und Gewehr sind sichere Treffer von 200 bis maximal 300 Meter möglich.
Unwahrscheinlich scheint es also nicht zu sein, dass der Schuss vom Jäger kam. Mit einem ballistischen Gutachten könnte man das zweifelsfrei feststellen. Und wenn es tatsächlich vom Jäger kam, dann ist er für den Besitz und Gebrauch von Schusswaffen ungeeignet. Ganz klar.