Die furchtbare Kindheit des Angeklagten
Plus Im Prozess um den lebensgefährlichen Angriff an der B10-Unterführung in Ulm erwähnt der Angeklagte eine schwere Kindheit. Ein Vorfall sticht dabei heraus.
Der Auftakt im Prozess um den lebensgefährlichen Angriff auf einen 17-Jährigen an der B10-Unterführung entlang der Kleinen Blau in Ulm dauerte nicht lange. Der 25 Jahre alte Angeklagte ließ in einer von seinem Verteidiger vorgetragenen Erklärung mitteilen, dass er aus "Angst" heraus gehandelt habe. Er räumte die Tat ein, machte aber eine Notwehrsituation geltend. Als der schmächtig wirkende Mann den Gerichtssaal an Händen und Füßen gefesselt verließ, winkte er in Richtung Zuhörerbereich. Dort saßen zwei blonde Frauen, seine Pflegemutter und deren Tochter. Sie sind in dem Verfahren nicht als Zeugen geladen, sagen sie. Im Gespräch mit unserer Redaktion berichten sie aber aus der Kindheit des Angeklagten. Ein furchtbarer Vorfall aus dieser Zeit machte bundesweit Schlagzeilen.
Jenes Ereignis liegt schon etliche Jahre zurück. In einer Nacht im Herbst 2009, vermutlich kurz vor Mitternacht, war ein vier Jahre alter Bub zusammen mit seinem elfjährigen Bruder zum Spielen in die Küche einer Wohnung in Ulm gegangen. Dort stand eine defekte Waschmaschine, an der die Fronttür kaputt und das dortige "Bullauge" abmontiert war. Es heißt, die Mutter soll zu dieser Zeit geschlafen haben. Der Vierjährige schaltete die Maschine an und griff hinein. Dadurch wurde ihm ein großer Teil des linken Arms abgerissen. Der elfjährige Bruder packte die abgetrennte Extremität und legte sie in die Gefriertruhe. Seinen kleinen Bruder steckte er ins Bett.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Eine Mutter bekommt nicht mit, wenn Ihrem 4 jährigen Sohn der Arm rausgerissen wird? Ohne Worte - das Wort "MUTTER" sollte in diesem Zusammenhang nicht genannt werden...
Mit diesen Hintergründen habe ich ein gewisses Verständnis für die Aussage "Es gibt hier 2 Opfer".