Mann soll Stieftochter missbraucht haben: Gutachterin hält ihn nicht für pädophil
Plus Am Landgericht Ingolstadt trägt eine Psychiaterin ihr Gutachten zum Angeklagten vor. Es macht die Suche nach der Wahrheit in dem Missbrauchsprozess nicht einfacher.
Im Missbrauchsprozess um den 48-Jährigen, der 2016/2017 seine Stieftochter mehrmals schwer sexuell missbraucht haben soll, hat die Sachverständige, die den Angeklagten bewerten sollte, am Landgericht Ingolstadt ihr psychiatrisches Gutachten vorgetragen. Im Kern ging es dabei darum, dass der Mann wohl weder eine Paraphilie, also eine ungewöhnliche sexuelle Neigung wie Pädophilie, aufweise noch eine psychiatrische Erkrankung wie etwa eine Persönlichkeitsstörung. Wie schon im ersten Prozess 2021, dessen Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) gekippt worden war, brachte die Psychiaterin aber eine andere Möglichkeit ins Spiel: Inzest.
Wie die Sachverständige vor Gericht erklärte, habe sie ihr Gutachten erstellen müssen, ohne mit dem Angeklagten über die ihm zur Last gelegten Fälle sprechen zu können. Denn dies hatte er abgelehnt. Zur Erinnerung: Der Mann soll seine damals elf-/zwölfjährige Stieftochter in ihrem Zimmer im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und im Italien-Urlaub beziehungsweise auf dem Weg dorthin im Intimbereich berührt und auch vergewaltigt haben.
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