Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Ingolstadt: Verhandlung am Arbeitsgericht: Audi-Betriebsrat fordert mehr Geld

Ingolstadt
03.05.2024

Verhandlung am Arbeitsgericht: Audi-Betriebsrat fordert mehr Geld

Am Arbeitsgericht Ingolstadt klagt ein Betriebsrat gegen Audi. Er möchte eine höhere Eingruppierung beim Gehalt erreichen.
Foto: Armin Weigel, dpa (Symbolbild)

Ein Betriebsrat von Audi fordert ein höheres Gehalt. In zwei Wochen könnte es im Arbeitsgericht in Ingolstadt eine Entscheidung geben.

Wie viel dürfen Audi-Betriebsräte verdienen? Um diese Frage dreht sich ein Prozess, der aktuell am Arbeitsgericht Ingolstadt verhandelt wird. Ein freigestellter Betriebsrat klagt gegen die Firma: Er will erreichen, dass er in einer höheren Tarifgruppe eingruppiert oder gar außertariflich bezahlt wird. Ein Urteil in Ingolstadt könnte es in knapp zwei Wochen geben.

Zu hohe Gehälter für Betriebsräte könnten ein Fall fürs Strafgericht sein

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte im Januar 2023 für Aufruhr gesorgt. Die Richter hatten damals am Fall von VW entschieden, dass möglicherweise der Tatbestand der Untreue erfüllt sein könnte, wenn Personalmanager Betriebsräten ein außergewöhnlich hohes Gehalt bezahlen. Viele Unternehmen hatten sich bis dato bei der Entlohnung ihrer Betriebsratsmitglieder an einer sogenannten hypothetischen Karriere orientiert. Im Fokus stand dabei die Frage: Wie viel Geld würde der Mitarbeiter verdienen, wenn er außerhalb des Betriebsrats eine Karriere gemacht hätte? Der BGH hat nun gesagt, dass dieses Modell unzulässig sein könnte und sich sowohl Personalverantwortliche als auch Betriebsräte strafbar machen könnten. Statt an einer hypothetischen Karriere müsste sich die Höhe der Entlohnung an einer Vergleichsgruppe orientieren. 

Das Arbeitsgericht in Ingolstadt beschäftigt sich aktuell mit der Klage eines Audi-Betriebsrats, der eine höhere Bezahlung erreichen möchte.
Foto: Luzia Grasser

In der Folge des BGH-Urteils hatte VW mehreren Betriebsräten die Gehälter gekürzt. Was folgte, waren zahlreiche Klagen von betroffenen Betriebsräten. Nach Informationen aus Betriebsratskreisen haben dabei die Gerichte in Niedersachsen in 47 von 49 Fällen zugunsten der Kläger entschieden. Auch bei der VW-Tochter Audi in Ingolstadt hat das Urteil für Wirbel gesorgt. Zum einen hat sich die Staatsanwaltschaft München II die Gehaltszahlungen vor dem Hintergrund möglicher Untreue bei Audi ganz genau angeschaut, nachdem entsprechende Anzeigen eingegangen waren. Diese waren nach Auskunft einer Sprecherin jedoch so allgemein gehalten, "dass sie keine konkreten Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht einer Straftat boten". Die Behörde hat deshalb kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Zwei Audi-Betriebsräte haben wegen ihrer Gehälter gegen ihren Arbeitgeber geklagt

Zudem gab es aber auch Klagen von Audi-Betriebsräten gegen ihren Arbeitgeber wegen der Herabstufung ihrer Gehälter. Von 98 freigestellten Betriebsräten bei Audi – 57 davon in Ingolstadt – haben bislang zwei geklagt. Eine der Klagen liegt bei der Berufungsinstanz, ruht aber aktuell, eine weitere wird aktuell vor dem Arbeitsgericht in Ingolstadt verhandelt. Dabei stehen sich die Audi AG und ein langjähriger Betriebsrat gegenüber. Dieser fordert allerdings nicht, wie viele andere Betriebsräte, eine Rücknahme seiner Gehaltskürzung. Denn die ist bereits geschehen, nachdem er für zwei Monate herabgestuft worden war. 

Der Betriebsrat möchte nun vor Gericht ein außertarifliches Gehalt einklagen oder zumindest die Eingruppierung in der nächsthöheren Gehaltsstufe EG 17 erreichen, was bei Audi die höchste Tarifstufe ist. Das monatliche Grundgehalt liegt hier bei 6567,50 Euro im Monat – ohne Sonderzahlungen und Boni. Außerdem will der Mann seinen 40-Stunden-Vertrag behalten. Den hatte er unterschrieben, als er bereits viele Jahre lang als Betriebsrat aktiv war.

Lesen Sie dazu auch

Der Betriebsrat und sein Anwalt argumentieren, dass bei einer Gruppe von Arbeitnehmern, die eine vergleichbare Ausbildung vorweisen und "die mit ihm an der Werkbank gestanden sind", eine Bezahlung außerhalb des Tarifs durchaus möglich sei. Der Anwalt von Audi hingegen kritisiert die angeführte Vergleichsgruppe als "Rosinenpickerei". Die Gruppe sei schlichtweg zu klein, eine derartige Entwicklung eines Mitarbeiters "nicht betriebsüblich". 

Der Gesetzgeber will für Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsräten sorgen

Nachdem die Entscheidung des BGH vor gut einem Jahr für viel Unsicherheit bei Personalverantwortlichen in den Unternehmen und bei Betriebsräten gesorgt hatte und in der Folge zahlreiche Klagen an den Arbeitsgerichten eingereicht worden sind, will der Gesetzgeber auf diesem Gebiet jetzt für rechtliche Klarheit sorgen. Noch vor der Sommerpause soll eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet werden. "Künftig soll das Verfahren zur Vergütung in einer Betriebsvereinbarung verbindlich und transparent geregelt werden", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Dagmar Schmidt gegenüber unserer Zeitung. "Dann haben Betriebsrätinnen und Betriebsräte rechtliche Sicherheit und können sich weiterhin frei und unabhängig für die wichtigen Interessen ihrer Belegschaft einsetzen."

In Ingolstadt will Richterin Camilla Rösch am 14. Mai eine Entscheidung in dem laufenden Verfahren verkünden. Ob es sich dabei um ein Urteil handelt oder das Verfahren in eine weitere Runde geht, steht noch nicht fest. 

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.