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Impfen
18.08.2022

Trotz Masern-Urteils kein neuer Anlauf für Corona-Impfpflicht

SPD, Grüne und FDP hatten keine Mehrheit für eine Corona-Impfpflicht zusammenbekommen. Einen zweiten Versuch wollen sie nicht starten.
Foto: Bernd Weißbrod, dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat die Impfpflicht gegen Masern bestätigt. Einen neuen Anlauf für verpflichtende Immunisierung gegen Corona will die Regierung dennoch nicht nehmen.

Bei dem Versuch einer allgemeinen Corona-Impfpflicht hatte sich die Ampel-Koalition eine herbe Pleite eingehandelt. Das Bündnis aus SPD, Grünen und FDP brachte keine eigene Mehrheit im Bundestag zusammen, obwohl sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Kanzler Olaf Scholz (beide SPD) für den verpflichtenden Piks intensiv eingesetzt hatten.

Nun böte sich nach einem Urteil der Verfassungsrichter zur Masernimpfung eine neue Chance für die Koalition. Doch die will sie nicht nutzen. "Die Masern-Impfpflicht hat im Bundestag eine Mehrheit bekommen. Die Entwürfe für eine Corona-Impfpflicht nicht. Durch den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts hat sich daran nichts geändert", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Liberalen, Andrew Ullmann, unserer Redaktion. Das Impfen sei wichtig im Kampf gegen die Pandemie, die Koalition setze dabei auf Eigenverantwortung.

Neuer Anlauf für die Corona-Impfpflicht? Selbst Lauterbach bleibt in Deckung

Auch bei den Grünen heißt es, dass ein neuer Anlauf derzeit kein Thema sei. CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger stimmt mit dem Regierungslager überein: „Nicht alles, was theoretisch rechtlich möglich ist, ist medizinisch sinnvoll und vertretbar“, sagte er unserer Redaktion.

Und selbst Lauterbach, der wie kein zweiter vor den Gefahren des Erregers warnt, beließ es bei einer Bewertung des Richterspruchs. "Der Beschluss des Verfassungsgerichts ist eine gute Nachricht für Eltern und Kinder. Eine Masernerkrankung ist lebensgefährlich – für die Erkrankten und ihr Umfeld", erklärte der 59-Jährige per Mitteilung. Ein Bezug zur Corona-Impfung findet sich darin nicht.

Die Verfassungsrichter bestätigten die gesetzliche Masernimpfpflicht, die seit März 2020 gilt.
Foto: Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht kommt in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die Masern-Impfpflicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, obwohl sie tief in das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit eingreift. Um den Kindergarten, die Schule oder eine Tagesmutter besuchen zu dürfen, müssen die Kinder gegen Masern geimpft sein und das auch nachweisen. Gleiches gilt für Erzieher und Lehrer. Die Masern-Impfpflicht hatte die Große Koalition eingeführt. Sie greift seit dem März 2020, wogegen Eltern geklagt hatten. "Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den (...) verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung (...) Dritter", begründen die Richter ihren Beschluss. Sie heben auch darauf ab, dass der Impfstoff sehr gut erforscht sei und einen "sicheren Schutz gegen eine akute Masernerkrankung" biete.

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Was gegen die Rechtmäßigkeit einer Corona-Impfpflicht spricht

Die Juristin Friederike Gebhard hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Impfpflicht befasst. Gegen die Verfassungsmäßigkeit einer allgemeinen Corona-Impfpflicht könnte ihrer Einschätzung nach sprechen, dass die Wirkung der Impfstoffe nicht vergleichbar gut ist, wie derjenigen gegen Masern. "Das sehe ich wegen der fehlenden 'sterilen Immunität', die die Impfstoffe eben nicht bieten, kritischer", sagte Gebhard. Damit ist gemeint, dass auch Geimpfte nach wie vor ansteckend sein können. Bei den Präparaten gegen Masern ist das nicht der Fall. Die Gefahr für die Ampel-Koalitionäre wäre also beträchtlich, dass Karlsruhe die allgemeine Corona-Impfpflicht als verfassungswidrig einkassieren würde. Allerdings haben die höchsten deutschen Richter die Klagen gegen die berufsbezogene Pflichtimmunisierung im Gesundheitswesen abgewiesen.

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In der Ampel-Koalition ist das Verlangen nach einem zweiten Anlauf für eine allgemeine Impfpflicht trotz des bevorstehenden Corona-Herbstes gering. Die FDP bestimmt mit ihrem Justizminister Marco Buschmann den Kurs der Seuchenpolitik und dieser lautet, dass es im Alltag keine tiefen Einschränkungen mehr geben soll.

Das Dreierbündnis hat bei der Eindämmung des Virus ohnehin schon genug zu tun. In den nächsten Wochen muss das Corona-Regelwerk für die kalte Jahreszeit durch das Parlament gebracht werden, begleitet von den deutlichen Forderungen der Ministerpräsidenten nach strengeren Bestimmungen. Die Länder hätten gerne, dass der Bund Corona-Bestimmungen für das gesamte Land definiert und ihnen die unangenehme Aufgabe abnimmt, den Leuten notfalls wieder Masken in der Kneipe oder im Theater zu verpassen. Sie verlangen auch klare Vorgaben vom Bund, ab welchem Punkt dem Gesundheitssystem die Überlastung droht, die dieser nicht festlegen will.

Anmerkung: In der ersten Fassung dieses Artikels hieß es, dass Frau Gebhard Zweifel daran hege, dass das Bundesverfassungsgericht eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus bestätigen würde. Frau Gebhard verweist darauf, dass diese Aussage nicht durch ihre fachliche Einschätzung gedeckt sei, weshalb der Bericht an dieser Stelle geändert wurde.

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