Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Berlin-Wahl: Verfassungsrichter schonen Linke und Wagenknecht

Berlin-Wahl
19.12.2023

Verfassungsrichter schonen Linke und Wagenknecht

Neu gemischt: Die Bundestagswahl 2021 in Berlin muss teilweise wiederholt werden.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

In Berlin muss in etwa jedem fünften Wahlkreis die Bundestagswahl von 2021 wiederholt werden, wie das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat. Aufatmen können vor allem zwei Parteien.

Würden die obersten deutschen Richter das politische Berlin binnen Wochen ein zweites Mal erschüttern? Das war die Frage vor der Entscheidung am Dienstag, die Antwort lautet anders als im Falle der Staatsfinanzen: Nein. Das Bundesverfassungsgericht ordnete die Wiederholung der Bundestagswahl von 2021 "nur" in gut jedem fünften der Berliner Wahlbezirke an.

Bei der Abstimmung war es in der Hauptstadt zu schweren Wahlpannen gekommen. Menschen mussten stundenlang warten, es fehlten Stimmzettel, manche Wahllokale stimmten bis weit nach 18 Uhr ab. Wegen der Schludereien musste bereits die Berliner Landtagswahl wiederholt werden. 2021 hatten die Berliner Land- und Bundestag parallel gewählt. Groß war die Sorge vor der Entscheidung vor allem bei der Linkspartei und den Abspaltern um Sahra Wagenknecht. Doch sie dürfen aufatmen.

Wer ist der Gewinner der Entscheidung?

Angesichts des Risikos, durch das Urteil aus dem Bundestag zu fliegen, profitiert die Linkspartei am stärksten von der gefällten Entscheidung. Denn die Partei ist derzeit nur noch im Bundestag vertreten, weil sie bei der Wahl 2021 drei Direktmandate geholt hatte. Zwei davon entfielen auf Berlin – Gregor Gysi siegte in Köpenick, Gesine Lötzsch in Lichtenberg. Während Gysis Wiederwahl als ziemlich sicher galt, wackelte das Mandat von Lötzsch. Doch schon bei Verlust dieses einen Sitzes hätten alle Linken-Abgeordneten zur Hälfte der Legislaturperiode den Bundestag verlassen müssen – und mit ihr auch die Gruppe um Sahra Wagenkecht, die sich erst vor Kurzem abgespalten hat. 

Da waren sie beide noch bei der Linken: Gregor Gysi und Sahra Wagenknecht unterhalten sich bei einer Fraktionssitzung. Das Verfassungsgerichtsurteil zur chaotischen Berlin-Wahl nutzt beiden.
Foto: dpa

Kurioserweise hätte also Wagenknecht ihren alten Parteifreunden Gysi und Lötzsch die Daumen drücken müssen, um das eigene Mandat zu erhalten. Zu diesem Szenario kommt es nun nicht, weil in den Stimmbezirken der beiden Direktkandidaten nur wenige Wahllokale noch einmal ihre Tore öffnen müssen. Der Vorsitzende der Linken, Martin Schirdewan, sieht seine Partei trotz des Abgangs von Wagenknecht in guter Ausgangslage: „Wir erleben gerade einen Zustrom von Neumitgliedern, die darauf brennen, sich direkt praktisch einzubringen. Allein in Berlin haben wir rund 800 Neumitglieder“, sagte Schirdewan.

Lesen Sie dazu auch

Wann wird in Berlin neu gewählt?

Der Landeswahlleiter setzte den 11. Februar als Termin für die Wiederholung der Wahl in 455 der insgesamt 2256 Berliner Wahlbezirke an. Antreten dürfen nur die Kandidaten, die bereits im September 2021 um die Stimmen der Bürger geworben hatten. Neue Kandidaten werden nicht zugelassen. Wählen darf allerdings auch, wer nach der vergangenen Wahl in die entsprechenden Wahlbezirke gezogen ist. Wer die Hauptstadt inzwischen verlassen hat, darf indes nicht mehr abstimmen.

Vor zwei Jahren hatte die Doppelwahl zu Abgeordnetenhaus und Bundestag den Apparat Berlins überfordert. Weil in den Wahlkabinen gleichzeitig noch über einen Volksentscheid entschieden wurde, brauchten die Wähler länger als sonst für das Setzen der Kreuzchen. Der Berlin-Marathon sorgte an diesem Tag zudem dafür, dass viele Straßen gesperrt waren und nicht schnell genug zusätzliche Wahlkabinen und Stimmzettel zu den Wahllokalen geschafft werden konnten.

Noch einmal kämpfen müssen zwei Abgeordnete, weil in ihren Bezirken, Pankow und Reinickendorf, besonders arg geschlampt wurden. Es handelt sich um die frühere Kulturstaatsministerin und Merkel-Vertraute Monika Grütters (CDU) für Reinickendorf und den Grünen-Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar für Pankow.

Was bedeutet die Wiederholung für die Bundespolitik?

In Berlin wird es einen knackigen Zwischenwahlkampf geben, der vor allem vom Haushaltsschlamassel der Ampelkoalition beherrscht werden dürfte. „Wir möchten der Ampel-Regierung ein Stoppschild zeigen, dass das so nicht weitergehen kann“, kündigte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann an. Deutschland könne nicht zwei Jahre in dieser Form weiterregiert werden. „Die Berlinerinnen und Berliner haben jetzt die Chance, dieses auch deutlich zu machen“. 

In den Umfragen steht die Ampelkoalition schwach da, würde heute keine eigene Mehrheit mehr im Bundestag bekommen. Die Vertrauenswerte von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sind historisch schlecht. Traditionell tickt Berlin politisch eher links, doch bei der Wiederholung der Landtagswahl triumphierte die CDU und löste den rot-rot-grünen Senat um Bürgermeisterin Franziska Giffey ab. Deutlich stärker als vor zwei Jahren ist aktuell die AfD, die in der Gunst der Wähler hinter der Union auf Rang zwei steht. Die Partei hätte es demnach gern gesehen, wenn in ganz Berlin neu gewählt worden wäre.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.