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Cannabis
22.03.2024

Cannabis kommt, Steuererleichterungen auch

In wenigen Tagen Geschichte: Die Polizei wird nicht mehr ausrücken, wenn zum Eigenbedarf Marihuana angepflanz wird.
Foto: Polizei

Der Bundesrat hat sowohl die Freigabe von Marihuana als auch die Mini-Entlastung der Wirtschaft passieren lassen. Die Ampelkoalition hat den lauten Widerstand der Union ausgespielt.

Nach monatelangem Getöse endet das Ringen um die Cannabis-Legalisierung in zwei bürokratisch klingenden Sätzen. „Der Vermittlungsausschuss ist nicht angerufen. Herr Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach gibt eine Erklärung zu Protokoll“, sagte Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Freitag nach der Abstimmung. 

Die Union wollte erreichen, dass die Freigabe des Rauschmittels im Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag zumindest verzögert wird, konnte sich aber damit nicht durchsetzen. Damit wird der Konsum von Cannabis zum 1. April legal. 

Mini-Impuls für die Konjunktur

Gleichzeitig machte die Länderkammer den Weg frei für eine Entlastung der Unternehmen. Im Umfang von drei Milliarden Euro werden sie durch günstigere Abschreibemöglichkeiten bei der Steuer bessergestellt, wenn sie investieren oder Geld in Forschung und Entwicklung stecken. Auch der Wohnungsbau profitiert von der Entlastung. „Eine gute Sache. ... Damit schaffen wir auch die Grundlage dafür, dass wir in globalen Märkten weiter erfolgreich sein können“, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

Wegen des geringen Umfangs des Impulses wird aber kein belebender Effekt auf die lahmende Konjunktur erwartet. In den zurückliegenden Monaten hatte die Union auch dieses Projekt der Ampelkoalition verzögert, um dem Dreierbündnis den vollständigen Erhalt des Agrardieselprivilegs der Bauern abzupressen.

Mit bis zu 25 Gramm Gras darf jeder Erwachsene ab 01. April spazieren gehen. Das Rauchen von Joints in der Öffentlichkeit wird erlaubt. Verboten bleibt es in Sichtweite von Schulen und Kindergärten.
Foto: Silvio Wyszengrad

Das größere Interesse galt am Freitag aber eindeutig der Cannabis-Legalisierung. Mit der Entscheidung des Bundesrats verabschiedet sich Deutschland von einem Jahrzehnte währenden Grundsatz seiner Drogenpolitik. In wenig mehr als einer Woche dürfen auf Deutschlands Straßen und Plätzen alle ab 18 Jahren Joints rauchen. Einzige Ausnahme: Zu Schulen und Kindergärten müssen 100 Meter Abstand gewahrt werden. In der eigenen Wohnung dürfen bis zu drei Hanfpflanzen zur Eigenversorgung angebaut werden, zum 1. Juli können sich die Konsumenten zu Cannabis-Clubs zusammenschließen, um im größeren Maßstab Marihuana zu ziehen. Der Handel mit Cannabis bleibt allerdings verboten. 

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Überprüfung der Cannabis-Freigabe nach 18 Monaten

Karl Lauterbach vertrat als zuständiger Minister die Bundesregierung in der Länderkammer und warb dort für den Paradigmenwechsel. „Ich war jahrelang auch gegen eine Cannabis-Legalisierung, aber die Studienlage zeigt: Wir brauchen hier ein neues Angebot“, sagte der SPD-Politiker. Der Jugendschutz funktioniere nicht, der Schwarzmarkt werde immer größer. Den weitreichenden Bedenken der Länder gegen die Legalisierung versuchte Lauterbach durch eine Protokollerklärung ein Stück weit entgegenzukommen. Die Bundesregierung will anderthalb Jahre nach Inkrafttreten prüfen, ob die Konsumenten womöglich zu viel getrocknete Hanfblüten besitzen und ob die Abstände zu Schulen und Kindergärten weit genug sind. Der Jugendschutz soll nun etwas stärker akzentuiert werden.

Video: ProSieben

CDU-Chef Friedrich Merz hält die Entkriminalisierung von Marihuana für eine fatale Entscheidung. „Das wird verheerende Folgen für junge Menschen in unserem Land haben“, kommentierte er den Beschluss des Bundesrats. Merz kündigte an, die Legalisierung zurückzudrehen, sollte er nach der Bundestagswahl 2025 Kanzler werden. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder erklärte, dass der Freistaat das Gesetz extrem restriktiv anwenden werde. „Bayern wird sich an allem beteiligen, was das Gesetz stoppen oder verzögern könnte“, sagte der CSU-Vorsitzende. Er hatte gehofft, im Bundesrat eine Mehrheit für ein Vermittlungsverfahren finden zu können, um das Gesetz zu verzögern und über juristisches Taktieren stoppen zu können. 

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