Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Finanzen: Der Bundeshaushalt für 2024 liegt vorerst auf Eis

Finanzen
22.11.2023

Der Bundeshaushalt für 2024 liegt vorerst auf Eis

Der Etat werde nicht in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag zur Abstimmung gestellt, teilten Vertreter der Ampel mit.
3 Bilder
Der Etat werde nicht in der kommenden Sitzungswoche im Bundestag zur Abstimmung gestellt, teilten Vertreter der Ampel mit.
Foto: Christoph Soeder, dpa

Die Ampel-Koalition steckt in der Finanzkrise. Die erste gravierende Folge des Haushaltsurteils: Der Etat für 2024 wird kommende Woche nicht beschlossen. Doch damit sind längst nicht alle Probleme gelöst.

Das Karlsruher Haushaltsurteil stellt die Ampel-Koalition vor drei grundlegende Probleme: Wie kann der Etat für das laufende Jahr nachträglich rechtssicher gemacht werden? Kann der Bundestag den Haushalt für das kommende Jahr überhaupt beschließen? Und was ist mit den wichtigen Investitionen in Klimaschutz und eine moderne Wirtschaft?

Zumindest auf eine Frage haben SPD, Grüne und FDP am Mittwoch eine vorläufige Antwort gegeben: Der Haushalt für 2024 wird kommende Woche nicht beschlossen. Die Union fordert jedoch eine rasche Regierungserklärung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) zur Haushaltskrise.

Scholz erwartet, dass der Haushalt für 2024 zügig verabschiedet wird. "Der Respekt vor dem Parlament bedeutet, dass nicht die Regierung ansagt, wann das Parlament genau einen Abschluss findet, aber das soll sehr zügig und sehr zeitnah erfolgen und das kann auch zügig und zeitnah erfolgen", sagte er bei einer Pressekonferenz in Berlin am Rande eines Treffens mit der italienischen Regierungschefin Giorgia Meloni. Die Regierungsfraktionen hätten den festen Willen, dafür zu sorgen, dass das, was man sich vorgenommen habe, weiter verfolgt werden könne, betonte Scholz. Konkret sprach er von der Weiterentwicklung des Sozialstaates, der Modernisierung der Volkswirtschaft und ökologischen Transformation.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Mittwoch müsse bei der Aufstellung des Etats sorgfältig berücksichtigt werden, begründeten die Fraktionschefs gemeinsam die Absage. Die Haushaltswoche im Bundestag, bei der über vier Tage stundenlang jeder einzelne Etat abgestimmt werden sollte, findet nicht statt. Stattdessen soll das Parlament andere Themen beraten.

Etatbeschluss vor Jahresende unwahrscheinlich

"Unser Ziel ist, den Haushalt zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt zu beraten, um Planungssicherheit zu schaffen", erklärten Rolf Mützenich (SPD), Britta Haßelmann und Katharina Dröge (Grüne) sowie Christian Dürr (FDP). Ob der Etat trotzdem noch vor Jahresende verabschiedet werden kann, steht in den Sternen. Theoretisch wäre das möglich, denn es gibt noch eine reguläre Bundestagssitzung und der Bundesrat könnte eine Fristverkürzung gewähren. Doch aus der Ampel-Koalition ist zu hören, ein Beschluss im Dezember werde schwierig.

Denn zu viele Fragen sind noch nicht entschieden. Sollen hohe Preise für Strom und Gas auch im kommenden Jahr abgefedert werden? Dafür müssten die Haushälter mehrere Milliarden Euro im Etat locker machen, denn das Sondervermögen für die Energiepreisbremsen, der mit Krediten über 200 Milliarden Euro gefütterte "Doppelwumms", kann nach erster Bewertung nicht mehr genutzt werden.

Ebenfalls offen ist, ob Projekte aus dem Klima- und Transformationsfonds in den Kernhaushalt übertragen werden sollen. Denn in diesem Fonds für Investitionen in Klimaschutz und andere Zukunftsprojekte fehlen nach dem Urteil des Verfassungsgerichts 60 Milliarden Euro. Das Gericht hatte die Umwidmung dieser eigentlich zur Corona-Bekämpfung bewilligten Kredite für nichtig erklärt.

Weiterregieren auch ohne Haushalt erstmal möglich

Liegt zu Jahresbeginn kein Bundeshaushalt vor, greift die sogenannte vorläufige Haushaltsführung. Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. In der Praxis kann das Finanzministerium den Ministerien jedoch bewilligen, pro Monat einen Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen.

Dieses Verfahren ist in der Bundesregierung bereits eingeübt, denn es greift üblicherweise auch nach einer Bundestagswahl, wenn die neue Regierung in der kurzen Zeit zwischen Koalitionsbildung und Jahreswechsel keinen eigenen Haushalt aufstellen kann. Ob allerdings die offiziell noch nicht beschlossene Aufstockung der Ukraine-Hilfe um vier Milliarden Euro greifen kann, ist umstritten.

Keine Entscheidung über Haushalt des laufenden Jahres

Auf die zweite durch das Urteil aufgeworfene Grundsatzfrage haben die Koalitionäre erst einmal keine Antwort. Lassen sie sich nichts einfallen, droht auch im Haushalt für das laufende Jahr ein Verfassungsbruch. Denn das Verfassungsgericht entschied, dass der Staat sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre auf Vorrat zurücklegen darf.

Genau das hat der Bund nach Auffassung von Experten im Fonds für die Energiepreisbremsen aber gemacht: 2022 erklärte der Bundestag wegen des Ukraine-Kriegs eine Notlage, setzte die Schuldenbremse aus und bewilligte Kredite über 200 Milliarden Euro. Nur ein Teil der Mittel wurde 2022 genutzt - der Rest sollte 2023 und 2024 fließen. 37 Milliarden Euro wurden in diesem Jahr ausgegeben - Geld, das der Bund wohl eigentlich nicht hätte nutzen dürfen.

Nachträglich muss die Ampel-Koalition jetzt also diese Kredite rechtlich absichern. Das könnte, so heißt es, durch den erneuten Beschluss einer Notlage geschehen - mit der Begründung etwa, dass die Auswirkungen der Energiekrise Anfang 2023 noch spürbar waren. Dann könnte man erneut die Ausnahmeregel der Schuldenbremse nutzen.

Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) sprach sich beim Nachrichtenportal t-online dafür aus. "Das Krisenjahr 2022 ist noch nah, die Folgen hoher Energiepreise und der Inflation spüren wir nach wie vor", sagte er. "Wir stecken in einer Rezession, das Bruttoinlandsprodukt sinkt. Das rechtfertigt die Notlage, so sehen es auch viele Experten."

Schuldenbremse reformieren für Klimaschutz-Projekte?

Auch ob und wie die eigentlich aus im Klima- und Transformationsfonds geplanten Vorhaben umgesetzt werden sollen, ist in der Koalition umstritten. Es geht dabei nicht nur um Klimaschutz-Projekte, sondern auch um Milliarden für die Ansiedlung moderner Chipfabriken, die Entwicklung hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft und die Entlastung von Bürgern und Unternehmen bei den Strompreisen.

Weil sie diese Investitionen für unverzichtbar halten, fordern Ökonomen eine Reform der Schuldenbremse. Auch der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück sprach sich dafür aus. "Es muss eine Schuldenbremse geben, aber die jetzige ist erkennbar nicht mehr zeitgemäß", sagte er der "Zeit". Es gebe einen extremen Investitionsbedarf auf diversen Feldern.

Die Union dagegen schließt Änderungen an der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse aus. Dabei würden CDU und CSU nicht mitmachen, sagte der erste Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Schuldenbremse sei essenziell für eine generationengerechte Haushaltsführung. Die Ampel habe sich daran vorbeischummeln wollen. "Dafür muss die Bundesregierung nun die Verantwortung tragen." Jetzt müssten Prioritäten gesetzt werden. Fraktionschef Friedrich Merz schlug einen Verzicht auf die Kindergrundsicherung, das Heizungsgesetz und auf ein höheres Bürgergeld vor. "Es geht eben nicht mehr alles", sagte er in der ARD-Talkshow "Maischberger".

Die Union verlangt von Kanzler Scholz eine rasche Regierungserklärung zur aktuellen Haushaltskrise. "Aus der Haushalts- und Koalitionskrise droht eine Vertrauenskrise in die Handlungsfähigkeit unseres Staates zu werden", heißt es in einem der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin vorliegenden Brief von Fraktionsgeschäftsführer Frei vom Mittwoch an Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD). "Um dies abzuwenden, braucht es endlich Klarheit und Wahrheit seitens der Bundesregierung." Nachdem die nächste Bundestagssitzung für den 28. November einberufen worden sei, rege die Unionsfraktion an, diesen Termin zur Abgabe einer Regierungserklärung zu nutzen, schrieb Frei. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch forderte von Scholz, er solle die Bevölkerung per Fernsehansprache darüber informieren, "wie er den Karren aus dem Sumpf ziehen" wolle.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.