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Migration
18.07.2023

CDU fordert Kurswechsel in Asylpolitik

Flüchtlinge kommen in das Grenzdurchgangslager Friedland. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, plädiert für einen Systemwechsel in der Asylpolitik.
Foto: Swen Pförtner, dpa

Thorsten Frei will im Asylrecht den Schalter umlegen: Statt eines individuellen Rechts auf Asyl soll es eine Kontingentlösung geben. Experten widersprechen deutlich.

In der CDU mehren sich die Stimmen, die eine tiefgreifende Neuordnung des deutschen und europäischen Asylsystems fordern. Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, will das Individualrecht auf Asyl in seiner derzeitigen Form durch eine neue EU-Regelung ersetzen. Diese soll die Zahl der Flüchtlinge auf ein festes Kontingent begrenzen. Das fordert er in einem Gastbeitrag für die FAZ. Jüngst hatte sich schon sein Parteikollege Jens Spahn für eine Änderung des individuellen Rechts auf Asyl ausgesprochen. Es wäre ein massiver Eingriff in die heutige Praxis.

Die stetig wachsende Zahl an Migranten sei nicht nur für die aufnehmenden Gesellschaften eine Belastung, argumentiert Frei. Auch für die Flüchtlinge selbst sei die aktuelle Regelung inhuman. „Wer zu alt, zu schwach, zu arm oder zu krank ist, ist chancenlos“, schreibt er. „Europa kann diesen Teufelskreis nur beenden, wenn es sein Asylrecht neu gründet.“ Eine Antragstellung auf europäischem Boden wäre nach Vorstellungen der Union nicht länger möglich, der Bezug von Sozialleistungen und Arbeitsmöglichkeiten ausgeschlossen. „Ein solcher Ansatz würde Europa etwas ermöglichen, was es in der Vergangenheit nie in großem Stil gewagt hat: jährlich ein Kontingent von 300.000 oder 400.000 Schutzbedürftigen direkt aus dem Ausland aufzunehmen und auf die teilnehmenden Staaten zu verteilen“, so Frei. Diese Menschen sollten dann auf die 27 Mitgliedstaaten verteilt werden. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 wurden allein in Deutschland 252.422 Asylsuchende registriert. 

Experten halten CDU-Vorschlag für eine Scheindiskussion

Kritik an den Vorschlägen kommt von Experten. Bernd Kasparek, Migrationsforscher an der Humboldt-Universität Berlin, erinnert daran, dass der individuelle Schutzanspruch sowohl in der Genfer Flüchtlingskonvention, im europäischen Asylrecht als auch im deutschen Grundgesetz festgeschrieben ist – als Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg. „Das individuelle Recht auf Asyl zwingt die Staaten, sich ihrer Verantwortung für den Flüchtlingsschutz zu stellen“, sagt Kasparek. „Es ist das Fundament wirksamer Schutzsysteme.“ Es sei ein Minimalrecht für Schutzsuchende und zwingend, dass jeder Asylantrag individuell geprüft werde. Nach Zahlen der Vereinten Nationen gebe es derzeit rund 110 Millionen Geflüchtete auf der Welt. „Wie soll hier eine kleine Anzahl ausgewählt werden? Wie kann dies logistisch vor Ort organisiert werden? Auf Basis welcher Erkenntnisse wird die Zahl der aufzunehmenden Personen bestimmt? Wie kann garantiert werden, dass diese Zahl nicht Spielball innenpolitischer Auseinandersetzungen wird?“, fragt der Forscher. Der Vorstoß aus der Union sei eine Scheindiskussion, die darauf abziele, das Recht auf Asyl abzuschaffen und Schutzsuchende vom Arbeitsmarkt und aus den Sozialsystemen auszuschließen. 

Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München sieht zudem massive juristische Hürden. Sollte Asylbewerbern der Zugang zu Sozialleistungen verweigert werden, müsste Artikel 1 des Grundgesetzes geändert werden. „Was nach allgemeiner juristischer Meinung wegen der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes in diesem Bereich nicht geht“, stellt Hruschka klar. In Artikel 1 sind die allgemeine Menschenwürde und die Unverletzlichkeit von Menschenrechten geregelt. „Angesichts der Tatsache, dass über 90 Prozent der schutzberechtigten Personen außerhalb von Industrieländern Schutz finden, wäre das auch eine Bankrotterklärung der EU“, urteilt Hruschka über den CDU-Vorstoß. Weltweit beherbergen die Türkei und der Iran die meisten Flüchtlinge. 

Hofreiter: „Das Agieren von Thorsten Frei ist brandgefährlich“

Deutliche Vorwürfe in Richtung Union äußert der Grünen-Politiker Anton Hofreiter. „Bisher wurde die Forderung nach Abschaffung des Rechts auf Asyl in der Bundesrepublik nur von Rechtsextremen vertreten“, sagt er. Der Vorschlag von CDU/CSU mache solch radikale Positionen salonfähig und nutze nur der AfD, kritisiert der Europaausschuss-Vorsitzende des Bundestags. „Das Agieren von Thorsten Frei ist brandgefährlich“, sagt Hofreiter. Auch inhaltlich sei die Argumentation falsch, das jetzige Recht sei unmenschlich. „Thorsten Frei macht hier einen Schein-Gegensatz auf“, sagt der Grüne. „Das individuelle Recht auf Asyl und Kontingente schließen sich nicht aus“, betont er. „Bereits jetzt können politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge über Kontingente in die Europäische Union einreisen. Es ist notwendig, dass diese legalen Fluchtwege weiter ausgebaut werden, damit weniger Menschen lebensgefährliche Überfahrten über das Mittelmeer in Kauf nehmen müssen.“

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Hofreiter wirft der CDU einen Rechtsschwenk nach der Ernennung ihres neuen Generalsekretärs Carsten Linnemann durch Parteichef Friedrich Merz vor, der nicht vor dem Asyl-Artikel des Grundgesetzes haltmache. „Wenn die CDU und Merz, Linnemann und Frei solche Positionen salonfähig machen, wird das am Ende nur die AfD stärken“, warnt er. „Das individuelle Recht auf Asyl ist im Grundgesetz verankert“, betont Hofreiter. „Es ist ein Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaats und sichert das Schutzbedürfnis jedes und jeder Einzelnen.“

Die EU plant aktuell ohnehin eine weitreichende Asylreform, um die allerdings noch gerungen wird. Vorgesehen sind zahlreiche Verschärfungen, um die irreguläre Migration zu begrenzen - insbesondere aus Ländern, die als relativ sicher gelten. Beispielsweise soll bereits an den EU-Außengrenzen geschaut werden, wer wenig Aussicht auf Asyl hat. Diese Menschen sollen gegebenenfalls direkt zurückgeschickt werden.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

19.07.2023

Das ist doch nichts anderes als lächerlicher Populismus. Unglaublich. Anstatt vernünftige Lösungen anzubieten von einem Extrem in das andere. Null Profil, null fähiges Personal, null Rückgrad, null Stimme bei der Wahl.

19.07.2023

So erfreulich es in meinen Augen ist, daß die CDU die Diskussion um das Asylrechts als Einwanderungsmittel am laufen hält und die "weiter so"-Parteien dadurch unter Druck setzt, so durchschaubar ist dieser Vorschlag als Finte mit lediglich dem Zweck, der Abwanderung von Wählern der CDU nach rechts etwas entgegenzusetzen, das absehbar sowieso nicht durchsetzbar ist.

Der Vorschlag ist in mehrerlei Hinsicht eine Nebelkerze, da er (wie so oft in der Diskussion) Asyl- und Flüchtlingsrecht durcheinanderwirft und suggeriert, die derzeitigen Zustände kämen daher, daß der bisherige rechtliche Rahmen keinerlei Kontrolle zuließe.
Dies ist bei genauem Hinsehen aber falsch, sie resultieren im Wesentlichen aus der Europäischen bzw. deutschen rechtlichen Auslegung der Flüchtlingskonvention, der EU-Menschenrechtskonvention, sowie des Unvermögens des Vollzuges von Ausreisen.

Lageanalyse aufgrund des Geschäftsberichtes BAMF 2022:
- Entscheidungen über Asylanträge: 228.673
- davon negativ (unbegründet, zurückgezogen, oder anderer Staat zuständig): 100.210 (43,8%)
- asylberechtigt (§16a GG, politisch verfolgt): 1937 (0,8%)
- Flüchtling (§3(1) AsylG): 38.0974 (17,0%)
- subsidiärer Schutz (§4 (1) AsylG): 57.532 (25,2%)
- Abschiebungsverbot (§ 60 (5)(7) AufenthG): 30.020 (13,1%)

Daraus folgt:

Das Asylrecht für politisch Verfolgte gem. GG spielt praktisch keine Rolle (0,8%, in manchen Jahren waren es auch mal 1,5 oder 2,5%) und muß daher auch nicht angetastet werden.

Interessant ist die Definition "Flüchtling" gem. Asylgesetz (17%):
"Ein Ausländer ist Flüchtling... wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb des Herkunftslande befindet, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt und dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann..."
Die Definition (aufgrund Verfolgung wegen...) ist die gleiche wie in der Genfer Flüchtlingskonvention.
Doch während letztere zur Inanspruchnahme des Schutzstatus in Art. 31 (1) die Bedingung stellt "die unmittelbar aus einem Gebiet kommen", stellt das deutsche Recht diese Bedingung explizit NICHT.
Das heißt im Klartext: Jeder, der irgendwo auf der Welt in seinem Herkunftsland aufgrund seiner Gruppenzugehörigkeit verfolgt wird, hat in Deutschland anspruch auf Flüchtlingsstatus.
Dies ist ein durchaus diskutabler Umstand, der aufgrund von nationaler Gesetztesänderung ganz einfach zu ändern wäre. Wenn man das wollte.

Subsidiärer Schutz gem. §4 (1) AsylG (mit 25% der Antragsteller ein erheblicher Anteil):
Wird gewährt, wenn in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht. Dies können sein:
- Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe,
- Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung
- eine individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts.

Punkt 1 u. 2 führten schon zu der absurden Situation, daß Kriegsverbrecher (bzw. Personen, die sich selbst als solche bezichtigt hatten) und verurteilte Piraten und andere Verbrecher nicht abgeschoben werden konnten.
Punkt 3 bedeutet, daß so ziemlich jeder, in dessen Land sich die Kriegsparteien nicht an das Kriegsrecht halten (und das sind sehr viele), hier ein Aufenthaltsrecht hat.

Abschiebungsverbot nach § 60 (5 u. 7) AufenthG (immerhin 13%):
Verbietet eine Abschiebung auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht. Übliche Gründe hierfür sind "schlechte humanitäre Bedingungen", die einer Verletzung der europäischen Menschenrechte gleichkommen, sowie schwerwiegende Erkrankungen. Also ein weites Feld.

Und dann wäre da noch die sehr große Gruppe an abgelehnten Asylbewerbern von 43% (100.210 Personen)...

Fazit:

Eine Änderung des individuellen Asylrechtes in ein europäisches, das auf Kontingente setzt, ist nicht notwendig, abgesehen davon, daß ein Zustandekommen fragwürdig, und es ein Projekt von Jahrzehnten sein dürfte.
Auch der vom Migrationsforscher, Herrn Kasparek, agesprochene Schutzanspruch der Genfer Konvention sowie der gem. Grundgesetz festgesetzte Asylanspruch für politisch Verfolgte muß nicht angetastet werden.
Insofern ist die Schwarz-Weiß-Argumentation von Herrn Hofreiter, der (noch) mehr "legale Fluchtwege" als Fazit sieht, ein "Schein-Gegensatz".

Dagegen würde die deutsche Auslegung des Flüchtlingsstatus und der Menschenrechte sehr viel Spielraum bieten, auch, wen man überhaupt unter welchen Voraussetzungen einreisen läßt.

Natürlich würde eine Änderung der Prämissen erbitterte und emotionale Diskussionen auslösen. Diesen müßten sich die Protagonisten, wenn sie es denn ernst meinten, stellen, und auch für die Ergebnisse/Beschlüsse die Verantwortung übernehmen. Und genau das wollen anscheinend weder die Befürworter, noch die (Schein-)Gegner der derzeitigen Asylpraxis in Deutschland, denn für beide ist es wesentlich bequemer, eine scheinbar unabänderliche, nebulöse internationale Rechtslage vorzuschieben, nach dem Motto: "Ja, aber man kann ja nix machen", anstatt sich hinzustellen, und zu sagen: "Ja, man könnte weniger machen, aber wir wollen das so", bzw. "Wir werden den Teufel tun und das antasten, sonst müssen wir uns als rechtsradikale, rassistische, völkische Unmenschen hinstellen lassen."

Gerechter als die von Herrn Frey angesprochene derzeitige darwinsche Auswahl (Aufenthaltsrecht bekommt nur, wer es nach Europa schafft, also die Starken oder die Wohlhabenden) wäre es allemal, das Asylrecht rigoros auf das notwendigste zu beschränken, und stattdessen die Arbeits- und Ausbildungseinwanderung direkt aus den Herkunftsländern heraus einerseits zu erleichtern, andererseits nach harten, aber fairen Regeln so zu gestalten, daß jeder eine Chance dazu hat.

19.07.2023

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben bewusst die Menschenrechte an den Anfang des Grundgesetzes gestellt und diese mit dem Ewigkeitsschutz versehen. Sie wollten verhindern, dass Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Nationalismus und Extremismus wieder salonfähig werden können. Dass aber jetzt ausgerechnet ein Jurist wie Thorsten Frei hier an den Menschenrechten rütteln will, genau wissend, dass eine Abschaffung des individuellen Asylrechts rechtlich unmöglich ist, offenbart entweder die Panik oder die Verlogenheit der CDU und dieser Debatte. Da ist sich die Partei nicht zu schade, selbst im braunen trüben Abwasser zu fischen, nur um an die Futtertröge der Macht zu gelangen. Er könnte ebenso fordern, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung abgeschafft wird, oder das Recht, über Gerichte zu seinem Recht zu kommen. Das ist wie das Asylrecht ebenfalls als Menschenrecht definiert, als Ewigkeitsparagraph qualifiziert und diese gelten eben für alle Menschen - und nicht nur für Deutsche. Und ja, Grundrechte und speziell Menschenrechte dürfen nicht bequem und gerade politisch opportun sein. Juristen sollten das aber wissen - aber hier gefällt sich der Biedermann Frei offenbar selbst als Brandstifter.

19.07.2023

Die Grundrechte können nicht annulliert werden. Sie können aber per Gesetz eingeschränkt bzw. temporär ausgesetzt werden. Und von dieser Möglichkeit wurde bis heute bei jedem Grundrecht Gebrauch gemacht. Gut in Erinnerung dürfte bei den meisten noch der Eingriff in Grundrechte durch die Pandemie sein. Eine Kointingentierung wäre in engen Grenzen unter bestimmten Voraussetzungen denkbar.

19.07.2023

Ich kann Ihnen zu diesem Kommentar nur voll umfänglich zustimmen. Ein Armutszeugnis für unseren reichen Kontinent ist, dass sich 27 EU-Länder nicht auf einen einheitlichen und zugleich menschlichen Umgang mit Schutzsuchenden einigen können, dass selbst in EU-Ländern Menschenrechte missachtet werden. Man braucht nur in die Lager nach Griechenland, in die Baracken der Erntehelfer in Spanien oder den Umgang der Kroaten mit Flüchtlingen an den Grenzen schauen. Auch Italien hat sich bisher nicht sehr hervorgetan in Sachen Menschlichkeit … allerdings wurden die Länder, wo die meisten Flüchtlinge ankommen, vom Rest der EU sehr allein gelassen, das muss man zur Ehrenrettung der südeuropäischen Staaten sagen. Dass man nun in der Sommerpause so ein Thema einseitig hochkocht – den Unionsparteien ist eben kein Mittel zu schlecht, um wieder an die Macht zu kommen. Aber sie werden sich verrechnen – der braune Sumpf saugt die hochgekochte Stimmungssuppe gierig auf und verwendet sie gegen den Suppenkoch.