Erst kreiseln vor dem Abbiegen
In Zusamaltheim sorgt eine spezielle Verkehrsführung mit eigens angefertigtem Schild teilweise für Verwirrung. Manche lösen die Situation auf ihre Weise. Was verboten ist und wie es zu dieser Regelung kam
In einem Zug schafft der Fahrer des Kleinbusses das Abbiegen nicht. Kurzerhand stößt er zurück, lenkt nochmals scharf nach rechts und hat die Kurve genommen. Er ist nicht der einzige, der in den vergangenen Wochen in Zusamaltheim so seinen Weg in Richtung Bocksberg suchte. Denn von Sontheim kommend ist ein direktes Rechtsabbiegen nur noch für kleine Fahrzeuge möglich. Ein eigens angefertigtes Schild weist darauf hin, dass man zunächst eine Runde im Kreisverkehr drehen muss.
Muss oder darf? – „Eine Kreisumfahrt ist durch die aktuelle Beschilderung nicht zwingend vorgeschrieben“, heißt es von Seiten des Landratsamtes Dillingen auf Anfrage unserer Zeitung. Die angebrachte „Planskizze“ solle dem Verkehrsteilnehmer die bauliche Verkehrssituation verdeutlichen, damit dieser sich entsprechend auf die Abbiegesituation einstellen und ein Rangieren ausgeschlossen werden könne. Das nämlich ist in einem Kreisverkehr verboten. „Innerhalb eines Kreisverkehrs darf nicht auf der Fahrbahn gehalten werden“, zitiert Wertingens Polizeichefin Martina Guß aus der Straßenverkehrsordnung. Damit fällt ein Zurückstoßen und Rangieren weg. Bisher seien weder Beschwerden noch ein Unfall bei der Polizei eingegangen. Daher sieht Guß momentan keine Notwendigkeit für spezielle Kontrollen. Sie ist momentan froh, dass die Baustelle vorbei ist.
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