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  3. Prozess in Augsburg: Streit um Parkplatz in City-Galerie: 27-Jährige rastet aus

Prozess in Augsburg
31.05.2021

Streit um Parkplatz in City-Galerie: 27-Jährige rastet aus

Im Parkhaus der City-Galerie in Augsburg ist im September 2019 ein Streit um einen Parkplatz eskaliert. Eine 27-Jährige stand deshalb nun in Augsburg vor Gericht.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Weil ihr ein Ehepaar einen Parkplatz im Parkhaus der City-Galerie vor der Nase weggeschnappt hat, ist eine 27-Jährige durchgedreht. Nun stand sie vor Gericht.

Parkplätze, gerade in Großstädten, sind heiß begehrt, weil sie ein knappes Gut sind. Da sind Ärger und Streit programmiert, wenn ein Autofahrer mit ansehen muss, wie ein anderer ihm den gerade frei gewordenen Platz vor der Nase wegschnappt. Bisweilen sehen sich die Streithähne später vor Gericht wieder. So wie unlängst bei Richterin Silvia Huber am Augsburger Amtsgericht. Auf der Anklagebank saß eine junge Frau aus Dachau. Ein Ehepaar aus Friedberg hatte Strafanzeige erstattet.

Die junge Dachauerin, 27, hatte Ende September vorigen Jahres, wie mit ihr viele andere, in der Parkgarage der Augsburger City-Galerie einen Abstellplatz gesucht. Nur im "Stopp and Go" sei es vorwärts gegangen, so schildern es Zeugen. Ein Parkplatz scheint frei zu werden, doch der Pkw kann nicht losfahren, weil das Auto der 27-Jährigen davorsteht. Die Frau fährt ein Stück vor, muss dann aber mit ansehen, wie das Fahrzeug hinter ihr mit einem älteren Ehepaar in die Parklücke fährt. Wutentbrannt rennt die 27-Jährige zurück, schlägt mit Fäusten auf die Fahrertür, dessen Scheibe der Fahrer vorsichtshalber geschlossen hält.

Streit in Augsburger Parkhaus: Frau hält mit Auto auf Mann zu

Daraufhin wendet die Dachauerin ihren BMW und fährt entgegen der Fahrtrichtung auf die Eheleute zu, die inzwischen auf dem Weg ins Treppenhaus sind. Sie hält vor der Frau, beschimpft sie aus dem Auto heraus, spuckt ihr ins Gesicht. Dann steigt sie wieder aufs Gas, fährt auf den einige Meter entfernten Ehemann zu. Sie bremst aber so rechtzeitig ab, dass der 71-Jährige nur leicht touchiert wird. Er habe sich, berichtet der Zeuge, mit seinen Händen auf der Motorhaube abstützen können, was einen Sturz verhindert habe.

Der Vorfall schien juristisch unstreitig, zumal es auch eine Augenzeugin gab. Die angeklagte Autofahrerin hat dennoch gegen ihren Strafbefehl - eine Geldstrafe von 2400 Euro, verbunden dem Entzug der Fahrerlaubnis - Einspruch eingelegt. Im Prozess wird schnell klar warum. Die 27-Jährige bestreitet den Vorfall nicht wie er angeklagt ist, ihr Ziel ist eine mildere Strafe. Und tatsächlich haben sie und ihr Anwalt Erfolg.

Die Angeklagte, die sich im Prozess bei den Eheleuten entschuldigt, was beide annehmen, muss lediglich weitere drei Monate auf ihren Führerschein verzichten. Das Gericht senkt außerdem ihre Geldstrafe auf 1200 Euro (60 Tagessätze zu 20 Euro) ab. Für die 27-Jährige eigentlich ein Happy End. Da sie inzwischen alleinerziehende junge Mutter und das Geld knapp ist, ist ein Führerschein von Vorteil.

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