Verfassungsänderungen: Einig wie nie
CSU, FDP, SPD und Freie Wähler bringen fünf Verfassungsänderungen in den Landtag.
So viel Einigkeit ist im Landtag selten: CSU, FDP, SPD und Freie Wähler haben am Mittwoch einen gemeinsamen Vorschlag für fünf Verfassungsänderungen in den Landtag eingebracht. Einzig die Grünen sind gegen die Neufassungen und warnten vor „konsequenzlosen Programmsätzen“.
„Sternstunde“ des Landtags
Als Staatsziel soll in Bayern künftig die Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Landesteilen und in Stadt und Land Verfassungsrang genießen. Gleiches gilt für die Förderung des Ehrenamts sowie die Verpflichtung des Freistaats, für eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Ebenfalls festgeschrieben werden sollen ein grundsätzliches Schuldenverbot im Staatshaushalt sowie ein erweitertes Mitspracherecht des Landtags in der Europapolitik. CSU-Fraktionschef Georg Schmid nannte das gemeinsame Vorgehen über Parteigrenzen hinweg eine „Sternstunde“ des Landtags. Zwar kann man auch künftig etwa gleiche Lebensbedingungen nicht einklagen. Eine entsprechende Vorschrift sei aber dennoch „mehr als Kosmetik“, glaubt Schmid.
„Uns ist klar, dass sich allein wegen eines Verfassungsartikels die Realität in Bayern nicht ändert“, sagte der SPD-Abgeordnete Harald Güller. Dennoch müssten sich künftige Staatsregierungen an den neuen Verfassungszielen messen lassen. Die SPD hatte in den Verhandlungen für einen gemeinsamen Vorschlag beim „Schulden-Stopp“ das Ziel eines Verbots von Steuersenkungen aufgegeben. „Wir hätten uns an dieser Stelle mehr vorstellen können“, gab Güller zu.
Integrationspflicht aufgegeben
Von der CSU bereits vor den Verhandlungen aufgegeben wurde die Idee von CSU-Chef Horst Seehofer eine „Integrationspflicht“ von Zuwanderern festzuschreiben. Es sei „richtig und gut, dass wir uns von Anfang an einig waren, dass wir diesen Unsinn nicht in die Verfassung aufnehmen“, lobte Güller.
Seehofer hatte seine Verfassungspläne vor fast zwei Jahren beim CSU-Aschermittwoch in Passau vorgestellt. Die Grünen Rechtsexpertin Christine Stahl nannte das Reformpaket einen „in Form gegossenen Populismus des Herrn Ministerpräsidenten“. Neue Verfassungsvorschriften ohne greifbare Konsequenzen könnten konkrete Politik nicht ersetzen, warnte Stahl: „Wir brauchen kein Sammelsurium an Grundsätzen, sondern die Umsetzung dessen, was in der Verfassung steht.“ Eine aufgeblähte Verfassung drohe „beliebig zu werden“.
Im Landtag ist für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Das Änderungspaket soll im nächsten Jahr verabschiedet und dann am Tag der Landtagswahl den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt werden.
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