Söders „Kreuzerlass“ landet erneut vor Gericht
Plus 2018 ordnete Bayerns Staatsregierung an, dass in staatlichen Dienstgebäuden Kruzifixe anzubringen seien. Jetzt liegt der Fall beim Bundesverwaltungsgericht.
Es ist eine seltsame Geschichte, die fast in Vergessenheit geraten war. Sie nahm ihren Anfang lange vor Corona und Krieg, im April 2018, nur wenige Wochen nachdem Markus Söder seinen CSU-Parteifreund und Rivalen Horst Seehofer als Ministerpräsident in Bayern abgelöst hatte. Damals war die CSU in der Flüchtlingsfrage auf Konfrontationskurs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), in Bayern standen Landtagswahlen vor der Tür und Söder wollte ein konservatives Zeichen setzen. Er lud die Presse in die Eingangshalle der Staatskanzlei ein, hing dort höchstselbst ein Kruzifix an die Wand und verkündete den Erlass einer neuen Vorschrift, die da lautet: „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.“
Um diesen „Kreuzerlass“, der bis heute in Paragraf 28 der „Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern“ festgeschrieben ist, entbrannte ein heftiger Streit – politisch wie auch vor Gericht. Politisch kehrte, nachdem erst einmal helle Aufregung geherrscht hatte, innerhalb relativ kurzer Zeit wieder Ruhe ein. Juristisch aber zieht sich die Angelegenheit in die Länge.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Das Letzte, was wir brauchen ist ein Kreuzzug! Auch keinen Söderschen!
Wichtig wäre, die Säkularisation endlich zu Ende zu bringen!
Sehen wir nicht, dass die Religionen immer noch den Frieden in der Welt maßgeblich stören?
Jetzt, wo immer mehr - oft agressivere, fundamentalistischere - Religionen ins Land kommen?
Die Religion muss raus aus Politik, Staat, Schulen und gesellschaftlichen Zwängen, sonst gehen wir unruhigen Zeiten entgegen!
Frankreich hat das mit der Revolution geklärt - Religion ist Privatsache!
Das Kreuz ist ein Symbol des Chistlichen Abendlandes und gehört zu Bayern.
Wie kann man sich an so etwas stören?
Ich zum Beispiel. Das Kreuz ist auch ein Zeichen von Unterdrückung, Sünde der Kirche. Es hat in staatlichen Einrichtung nichts zu suchen, denn es ist ein christliches und damit religiöses Symbol. Nach Artikel 4 des GG ist dies eigentlich nicht erlaubt. Siehe hierzu Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1995.
Die Mehrheit der Einwohner in Bayern sind zwar noch Mitglied in der christlichen Kirche, aber innerhalb der letzten 20 Jahren, ist die Mitgliedschaft von 82,3% auf unter 64,1% (2020) gesunken. In ca. 8-10 Jahren wird die Mehrheit in Bayern nicht Mitglied einer Kirche sein.