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  3. Missbrauchsskandal: Kritik an Justizminister Eisenreich wegen Münchner Missbrauchsgutachten

Missbrauchsskandal
29.06.2022

Kritik an Justizminister Eisenreich wegen Münchner Missbrauchsgutachten

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) räumte ein, dass das erste Münchner Missbrauchsgutachten früher von der Staatsanwaltschaft hätte angefordert werden müssen.
Foto: Matthias Balk, dpa (Archivbild)

Exklusiv Grüne, SPD und FDP empört es, dass erst fast neun Jahre nach der Vorstellung das erste Münchner Missbrauchsgutachten vorlag. Die FDP will über eine striktere Trennung von Kirche und Staat diskutieren.

Aus Reihen der Opposition im Bayerischen Landtag kommt scharfe Kritik am Umgang der Staatsanwaltschaft mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche. Entzündet hat sie sich an einem Bericht auf Antrag der Grünen an den Landtag von Justizminister Georg Eisenreich, in dem dieser sich vor allem mit den beiden Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München und Freising befasste, sowie einem Interview, das der CSU-Politiker unserer Redaktion kürzlich gab.

Eisenreich hatte darin eingeräumt, dass der Staatsanwaltschaft erst im Mai 2019 das erste Gutachten vorlag. Vorgestellt worden war es am 3. Dezember 2010. Öffentlich wurde nur eine achtseitige Zusammenfassung der 250 Seiten, die aus „Datenschutzgründen“ unter Verschluss genommen wurden. Eisenreich erklärte, dass es aus heutiger Sicht früher hätte angefordert werden müssen. Das Versäumnis habe aber nicht dazu geführt, dass verfolgbare Sexualdelikte verjährten, da diese bereits 2010 verjährt gewesen seien. Laut Eisenreich-Bericht gab es zudem sieben Fälle "eines sonstigen körperlichen Übergriffs (Ohrfeigen u. ä.)", die zwischen 2011 und 2013 verjährten. Ein Strafantrag sei in diesen Fällen seitens der Vertretungsberechtigten jedoch ausdrücklich nicht gestellt worden.

Gutachter der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl während der Vorstellung ihres zweiten Gutachtens zu Fällen von sexuellem Missbrauch im katholischen Erzbistum München und Freising am 20. Januar 2022.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Vorwürfe gegen Justizminister Eisenreich

Die religionspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag, Gabriele Triebel, warf Eisenreich vor, er versuche sich damit herauszureden. Der bayerischen Justiz sei hier "ein grober Fehler unterlaufen". Neun Jahre lang hätten die bayerischen Strafverfolgungsbehörden, so Triebel, "die Augen vor diesen Schandtaten verschlossen": "Dieser fehlende Aufklärungswille ist nicht nur ein Verstoß gegen das Gesetz, sondern auch ein herber Schlag ins Gesicht der Opfer.“

Matthias Fischbach, religionspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag, kritisierte im Gespräch mit unserer Redaktion am Dienstag: „Die bayerische Justiz hat das erste Münchner Missbrauchsgutachten offensichtlich neun Jahre lang ignoriert. Dieses nachlässige Verhalten macht mich schlicht fassungslos.“ Er erwarte von einer Staatsanwaltschaft, dass sie nicht allein aufgrund von Anzeigen tätig werde. "2010 hätten alle Alarmglocken läuten müssen, es war zum Beispiel von ‚umfangreichen Aktenvernichtungsaktionen‘ die Rede. Man hätte nicht darauf vertrauen dürfen, dass die Kirche schon alles intern regeln wird. Bei anderen Institutionen, etwa Banken, wären ganze Abteilungen durchsucht worden.“

Dass das Versäumnis, das erste Gutachten anzufordern, erst jetzt auf Nachfragen und Druck des Landtags herauskomme, sei möglicherweise nur der Anfang, so Fischbach. "Ich frage mich zumindest schon, was da noch versäumt wurde. Ich habe den Eindruck, das Justizministerium nimmt eine sehr defensive Position ein.“

Missbrauch in der Kirche: Sollte der Staat stärker eingreifen?

Grüne, SPD und FDP sehen nun den Staat stärker bei der Aufklärung und Aufarbeitung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche in der Pflicht. Von der Tendenz her ähneln sich ihre Forderungen, im Einzelnen lauten sie wie folgt: Die Grünen verlangen eine unabhängige, von der Kirche finanzierte Ombudsstelle und eine unabhängige bayerische Aufarbeitungskommission. Die SPD macht sich für eine staatliche Anlaufstelle für Betroffene stark, die von einem unabhängigen staatlichen Missbrauchsbeauftragten koordiniert wird.

"Wir fordern außerdem eine Dunkelfeldstudie, um das ganze Ausmaß der Fälle zu kennen. Es ist zu vermuten, dass bei weitem nicht alle Fälle angezeigt wurden. Und: Die unabhängigen Aufarbeitungskommissionen der Erzdiözesen müssen dem Landtag regelmäßig berichten", sagte die kirchenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Diana Stachowitz, auf Anfrage. Justizminister Eisenreich hatte im Interview betont, dass für die historische Aufarbeitung die Kirche zuständig sei. Dabei sei allerdings eine unabhängige Aufklärung notwendig. "Wenn die Kirche das nicht selbst schafft, dann muss der Staat hier klare Verbesserungen einfordern", erklärte er.

Das Anfang 2022 vorgestellte Münchner Missbrauchsgutachten ist fast 1900 Seiten stark.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Die Landtags-FDP ist ebenfalls für eine staatlich eingesetzte unabhängige Anlaufstelle für Missbrauchsbetroffene. Ihr religionspolitischer Sprecher Matthias Fischbach geht darüber aber noch hinaus. „Angesichts der Vielzahl der Missbrauchsfälle, der staatsanwaltschaftlichen Zurückhaltung und des unzureichenden kirchlichen Umgangs damit müssen wir nochmals stärker über die Trennung von Kirche und Staat diskutieren", sagte er unserer Redaktion.

FDP will über den Einfluss der Kirchen auf die Gesellschaft debattieren

"Die Kirche hat in vielen Bereichen Privilegien und Einfluss, der nicht mehr zeitgemäß erscheint. Ich will keinen dogmatisch laizistischen Staat und wir müssen auch keine Feiertage abschaffen – aber muss denn ein Kirchenvertreter wie zuletzt Prälat Lorenz Wolf dem BR-Rundfunkrat vorsitzen? Oder muss der Freistaat wirklich über pauschalierte Zahlungen für die Gehälter von Geistlichen aufkommen?" Fischbach zufolge wird die FDP-Fraktion eine Arbeitsgruppe bilden, die Mitte Juli erstmals zusammenkommen wird, um den Einfluss der Kirchen auf die Gesellschaft zu debattieren.

Das Justizministerium erhebt derweil bei den bayerischen Staatsanwaltschaften Zahlen zu Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs, die unabhängig von den von kirchlicher Seite beauftragten Gutachten eingeleitet wurden.

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