"Der Tod unseres Sohnes – abgehandelt wie ein Strafzettel"
Plus Tobias Högerle stirbt bei einem Unfall bei Osterberg. Seine Eltern hoffen auf einen Prozess gegen die Verursacherin, wollen Nebenkläger sein. Doch dazu kommt es nicht.
Es ist der Moment, der ihr Leben verändert: Die Polizei steht vor der Tür. Erst denken sie, es geht um falsches Parken. Doch als die Beamten ihnen nahelegen, sich zu setzen, merken sie, es muss etwas Schlimmeres passiert sein. "Was ist mit Tobias?", fragt Walter Högerle nach seinem 20-jährigen Sohn. "Ist er schwer verletzt?" Der Polizist schüttelt nur den Kopf. Tobias starb bei einem Verkehrsunfall. Die Todesnachricht zieht den Eltern den Boden unter den Füßen weg. Monate später kommt es wieder zu so einem Moment: Erst aus unserer Zeitung erfahren Monika und Walter Högerle, dass die Unfallverursacherin nicht vor Gericht kommt. "Ein Schlag ins Gesicht" für die Eltern.
Der tödliche Unfall ereignete sich am 1. Juni 2023. Tobias Högerle war gegen 19 Uhr auf seinem Motorrad von Oberroth in Richtung Babenhausen unterwegs, laut einem Sachverständigen mit circa 103 bis 117 Stundenkilometern. Eine damals 35-Jährige wollte nach links in Richtung Osterberg abbiegen und übersah den 20-Jährigen, der Vorfahrt hatte. Es kam zur Kollision, Tobias erlag noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen. Die Verursacherin habe von sich aus gegenüber der Polizei angegeben, unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden zu haben, berichten die Eltern. Zwar gab es ein Gutachten, bei der späteren Strafbemessung spielten die Medikamente aber keine Rolle. Es sei nicht nachweisbar gewesen, inwiefern sich diese zum Zeitpunkt des Unfalls auf die Fahrtüchtigkeit der Frau auswirkten. Die Eltern haben Zweifel.
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Ich kann die Trauer und die Fragen der Hinterbliebenen total nachvollziehen.
Aber die jüngste Praxis, jeden Verkehrsunfall als "Fahrlässigen Tötungsdelikt" zu verhandeln finde ich unverantwortlich. Unfälle passieren und sind Teil unseres Lebens. Wenn wir auf einer Treppe ausrutschen, waren wir da fahrlässig?
"Fahrlässigkeit" bedeutet laut Definition dass der Täter bei Eintritt und Verursachung des Unfalls, die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat." Er ist also ganz bewusst ein bestimmtes Risiko eingegangen.
Ich meine, dass man in diesem Fall sagen könnte, dass beide Parteien nicht super sorgfältig waren. Der eine fuhr viel zu schnell, die andere hatte (vielleicht) Medikamente genommen.
Ein Unfall. Von niemanden geplant und voraussehbar. So tragisch das ist. Aber ein Gerichtsprozess wird niemandem mehr nützen. Weder dem verunglückten Motorradfahrer noch der wahrscheinlich sehr traumatisierten Autofahrerin.
Entschuldigung, wird der Sohn wieder lebendig, wenn man der Autofahrerin einsperren würde?
Wenn man dem Gutachter glaubt, war Tobias zu schnell unterwegs. Selbst 100 km/h sind für diese hügelige und kurvenreiche Strecke aber schon zu viel, für ein Motorrad das noch leichter übersehen wird, schon zwei mal. Ganz unschuldig war er am Unfall also nicht.
Es sollte eine Lehre für Motorradfahrer sein, nicht überall die Geschwindigkeit auszureizen und zu hoffen, dass alle anderen auf das Geschoss, das ihnen entgegenkommt, aufpassen.
Genau das Gleiche vor ca. 10 Jahren, Amtsgericht Weißenburg, erlebt bei einem Freund meiner Eltern, der völlig unschuldig als Radfahrer durch einen eklatanten Überholfehler eines Motorradfahrers in einer 90- Grad-Kurve noch an der Unfallstelle starb.
Dazu verunglückte durch diesen Fahrfehler ein weiterer Motorradfahrer aus dieser Gruppe, er war 35 Jahre alt, ein Unterschenkel musste ihm amputiert werden.
Der verursachende Motorradfahrer kam von einer Hochzeit.
Nicht mal auf Alkohol wurde er von der Polizei getestet. Auf eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft deswegen kam nur Achselzucken als Antwort.
Es gab nur einen Strafbefehl, keine Verhandlung: 100 Tagessätze zu je 30 €, kein Fahrverbot. - Unglaublich für die Hinterbliebenen des getöteten Radfahrers.
So ist leider die Gesetzeslage, die mit motorisierten Todesfahrern viel zu nachsichtig umgeht.
Man lese hierzu den Artikel, der sich hinter dem blau
unterlegten
„ . . . der geltenden Strafprozeßordnung entspricht“,
„versteckt“, nämlich ein in
„Er hat noch so viele Fragen nach dem Tod seiner
Frau“ - 14.12.2023 -
beschriebener Parallellfall. . . . . .
Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt habe aus dem angesprochenen
Parallellfall Konsequenzen gezogen („sei eine Folge aus den Erfah-
rungen im Fall L.“ - „Sinn dieser Praxis ist, die Interessen der Ange-
hörigen angemessen zu berücksichtigen“) und werde „eine Verurteilung
wegen fahrlässiger Tötung im Strafbefehlswege nunmehr nur noch
nach vorheriger formloser Rücksprache mit einem Bevollmächtigten
der Angehörigen des Opfers“ beantragen.
Die einen können und wollen - und andere ?