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  3. Urteil im Prozess um Bombendrohung bei Galeria Kaufhof in Ulm: Angeklagter muss ins Gefängnis

Prozess in Ulm
06.04.2022

Ulmer Kaufhof-Erpresser muss mehrere Jahre ins Gefängnis

Ein 63 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Landsberg ist in Ulm zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte eine Bombenattrappe in einem Kaufhaus deponiert.
Foto: Alexander Kaya (Archivbild)

Der Kaufhaus-Erpresser ist am Landgericht zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Sein angebliches Motiv nehmen die Richter dem Mann aus dem Kreis Landsberg nicht ab.

Im Prozess um eine Bombendrohung bei Galeria Kaufhof in Ulm hat die Erste Große Strafkammer am Mittwoch das Urteil gefällt. Der Angeklagte, ein 63-jähriger Mann aus dem Landkreis Landsberg, muss wegen versuchter räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Der Angeklagte hatte vor Gericht zwar geschwiegen, jedoch über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen lassen, in der er die ihm zur Last gelegten Vorwürfe einräumt. Er gab zu, im Oktober vorigen Jahres in der Galeria Kaufhof in der Ulmer Fußgängerzone eine Bombenattrappe deponiert zu haben. Mit in der Tüte, die er in einer Umkleidekabine ablegte, war ein Erpresserschreiben. In diesem forderte er das Management des Unternehmens auf, ihm binnen 72 Stunden 30 Bitcoins zukommen zu lassen.

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