Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Justiz: Die AfD verklagt Kanzlerin Angela Merkel - mit Aussicht auf Erfolg

Justiz
21.07.2021

Die AfD verklagt Kanzlerin Angela Merkel - mit Aussicht auf Erfolg

Hat Angela Merkel die AfD in ihrer Rolle als Kanzlerin oder als CDU-Mitglied kritisiert?
Foto: Kay Nietfeld, dpa (Archivbild)

Darf Angela Merkel in ihrer Funktion als Kanzlerin andere Parteien offen kritisieren? Mit dieser Frage beschäftigt sich aktuell das Bundesverfassungsgericht.

Was sich im Februar 2020 im Thüringer Landtag zuträgt, gilt bis heute als Trauerspiel der Demokratie – und beschäftigt bis heute die Parteien. Ausgerechnet mithilfe der Stimmen der AfD lässt sich damals Thomas Kemmerich, Spitzenkandidat der 5,4-Prozent-Partei FDP, kurzzeitig ins Amt des Ministerpräsidenten hieven. Mit der AfD stimmen auch Teile der CDU, die den Linken Bodo Ramelow verhindern wollten – und lösen damit ein politisches Erdbeben aus. Menschen demonstrieren in mehreren Städten, Thüringen stürzt in eine Regierungskrise. Und in der Union brodelt die Stimmung.

Immer wieder hatte die Partei geschworen, keine gemeinsame Sache mit den Rechtsaußen-Abgeordneten zu machen. Die damalige Chefin der Bundes-CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, tritt ab, weil ihre angeschlagene Autorität nicht mehr bis nach Thüringen reichte. Die Kanzlerin schaltet sich ein und fordert, das Ergebnis der Wahl rückgängig zu machen. Von einer Südafrika-Reise aus meldet sie sich zu Wort, schickt in einer Pressekonferenz mit Präsident Cyril Ramaphosa eine Vorbemerkung „aus innenpolitischen Gründen“ voraus. Zumindest die CDU dürfe sich nicht an dieser Regierung beteiligen, sagt sie. Und: „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Eine Mitschrift der Pressekonferenz steht zwischenzeitlich auf bundeskanzlerin.de und bundesregierung.de im Internet. Der Vorgang aus dem Winter vergangenen Jahres beschäftigt seit Dienstag nun auch das Bundesverfassungsgericht. Hätte Merkel als Bundeskanzlerin sich so weit aus dem Fenster lehnen dürfen?

AfD sieht Verstoß gegen die Neutralitätspflicht der Kanzlerin

„Wir meinen, dass so ein Angriff, zumal bei einem offiziellen Staatsbesuch unter dem Logo Bundeskanzler/Bundeskanzlerin, nicht verfassungsgemäß ist und Frau Merkel damit gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen hat“, sagte der Vize-Vorsitzende Stephan Brandner vor Beginn der Verhandlung. Parteichef Jörg Meuthen sagte: „Sie hat versucht, eine Landtagswahl zu delegitimieren, und zwar in Ausübung ihres Amtes als Bundeskanzlerin.“

Tatsächlich gilt für die Regierungschefin eine Neutralitätspflicht. Alle Staatsorgane müssen sich neutral verhalten, das soll sicherstellen, dass Parteien nicht benachteiligt werden. Mit diesem verfassungsrechtlichen Grundsatz wehrte sich die AfD kürzlich erfolgreich gegen CSU-Innenminister Horst Seehofer. Der hatte in einem Interview das Verhalten der AfD-Bundestagsfraktion als „staatszersetzend“ und „schäbig“ bezeichnet – und das auf der Seite seines Ministeriums veröffentlicht. Die Verfassungsrichter stellten damals klar: Das verstößt gegen das Neutralitätsgebot. Sie wiesen allerdings auch darauf hin: Als CSU-Politiker hätte sich Seehofer äußern dürfen, kritisch wird es erst, wenn er Ressourcen der Regierung zur Verbreitung der Botschaft nutzt, wie die Internetseite des Innenministeriums.

So rechtfertigt Kanzleramtsminister Helge Braun die Kanzlerin

2018 hatte Karlsruhe nach einer AfD-Klage bereits die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) in die Schranken gewiesen. Sie hatte in der Flüchtlingskrise 2015 auf einen Demonstrationsaufruf der AfD mit der Parole „Rote Karte für Merkel!“ per Ministeriumspressemitteilung reagiert: „Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden.“

Lesen Sie dazu auch

Genau das könnte nun auch Kanzlerin Angela Merkel zum Verhängnis werden. Ihre Aussagen standen auf den Homepages ihrer Regierung. In Karlsruhe argumentierte nun Kanzleramtsminister Helge Braun, sowohl die damals mitreisenden Journalisten als auch der Koalitionspartner hätten eine Positionierung gewollt. Es sei auch darum gegangen, international das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Pressekonferenzen würden grundsätzlich wortlautgetreu und vollständig dokumentiert, es werde nichts gestrichen. Darauf würden sich Journalisten verlassen.

Ein Urteil wird erfahrungsgemäß erst in einigen Monaten erwartet.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

22.07.2021

Das nicht das Parlament die Bundeskanzlerin für ihr Verhalten rügt, eröffnet der AfD erst den Weg zum Bundesverfassungsgericht.
Es ist ein erneutes Beispiel für das zunehmende demokratische und rechtsstaatliche Versagen der Institutionen. Frau Merkel erklärt aus Südafrika, dass dies Wahl rückgängig zu machen ist, und in Deutschland macht sich daraufhin ein FDP-Parteichef auf die Socken, um seinen Parteifreund zur Aufgabe zu zwingen.
Danach wird ein abgewählter Ministerpräsident mit dem Versprechen auf Neuwahlen wieder ins Amt gehievt. Die Neuwahlen finden dann aber nicht statt und der abgewählte MP macht fröhlich weiter - ohne Mehrheit, ohne Duldungsvereinbarung.

Was für ein Paradebeispiel dafür, wie sich politische Eliten demokratischer Institutionen und den Rechtsstaat unterworfen haben

22.07.2021

"Was sich im Februar 2020 im Thüringer Landtag zuträgt, gilt bis heute als Trauerspiel der Demokratie – und beschäftigt bis heute die Parteien."

Das Trauerspiel bot Frau Merkel, die per Order di Mufti, einen denokratisch gewählten Ministerpräsidenten entmachten konnte. Dass das in Deutschland niemanden stört, ist bezeichnend und sagt viel über das Demokratieverständnis der Medien und Politiker in diesem Land aus. Offensichtlich biegt man sich die Regeln zurecht, wie man es gerade braucht. Das ist das Gegenteil von Demokratie!

21.07.2021

Mal schauen, welches juristisches Ei unser "RechtsTaat" dazu ausbrütet.

21.07.2021

Die AfD sollte sich selbst verklagen um ihren Blödsinn.

31.07.2021

? Bitte langsam und in ganzen Sätzen....