Frau führt Taschenmesser bei Corona-"Spaziergang" mit und muss vor Gericht
Plus Das Augsburger Amtsgericht verurteilt eine 47-Jährige wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Die Angeklagte selbst weist jede Schuld von sich.
2250 Euro Geldstrafe muss eine 47-jährige Augsburgerin bezahlen, weil sie im Januar bei einer Demonstration ein Taschenmesser mit einer neun Zentimeter langen Klinge bei sich gehabt hatte – was einen Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz darstellt. Das Augsburger Amtsgericht hat jetzt den Einspruch der Frau gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurückgewiesen und die Strafe angehoben.
Ausgangspunkt der Angelegenheit: Am 10. Januar hatte die Frau an einer genehmigten Versammlung zum Thema "Impfpflicht im Gesundheitswesen" teilgenommen, so die Frau aus Pfersee vor Gericht. Als sich die genehmigte Versammlung in der Zeit zwischen 17 und 18 Uhr auf dem Rathausplatz und in der Maximilianstraße auflöste, sei sie, so die Angeklagte, wie andere Teilnehmer auch, die Hallstraße entlang Richtung Beethovenviertel gelaufen, in ihrem Fall Richtung heimwärts. Zu Beginn der Beethovenstraße sei sie dann ebenso wie etwa 20 andere Passanten von schwarz uniformierten Polizisten "eingekesselt" und festgehalten worden. Im Nachgang dieser Maßnahme sei sie angezeigt worden, weil sie das Messer mitgeführt habe. Das Taschenmesser sei ein Erbstück eines verstorbenen Angehörigen, das sie immer in ihrem Rucksack habe. Weil es beschlagnahmt worden war, verlangte sie es jetzt vor Gericht zurück.
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Die Diskussion ist geschlossen.
9 cm und 90 Tagessätze? Und je mehr sich die Person gegen das Urteil wehrt desto höher die Strafe. Ganz nach dem Motto: Wir haben den längeren Atem.
Was wurde da bewertet die unerlaubte Versammlung, das rebellieren gegen den Staat oder das Messer?
Herzlichen Dank an alle die winkend und lachend durch die Gegend laufen. So macht man nicht auf Ungerechtigkeit aufmerksam.
Die Preise steigen und steigen, ein Ende ist nicht in Sicht und man lacht und winkt. Laut Medien und Regierung ist die Vorsorge was Energie angeht für den Winter nicht gesichert und man lacht und winkt. Ja kein Wunder wenn Olaf Schulz keine Bedenken hat.
Gibt es in Augsburg einen Orden für besondere Verdienste für die Stadt? Ich wüsste da eine Person.
Sie würden anders urteilen, spürten Sie die 9 Zentimeter in Ihrem Gekröse. Absolut angemessen, das Urteil.
Nein ist es nicht Herr Robert M.
Wenn jemand nicht Teilnehmer einer Versammlung ist sieht die Sache anders aus und dann besteht auch die Gefahr unter 12 cm im „Gekröse“ zu haben. Vielleicht sollten sie noch einmal den Artikel lesen.