Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Abgas-Skandal: Was würde geprellten VW-Fahrern ein Vergleich bringen?

Abgas-Skandal
04.01.2020

Was würde geprellten VW-Fahrern ein Vergleich bringen?

Führt die Musterklage gegen VW zu einem Vergleich? 
Foto: Thorsten Jordan

In der Musterklage gegen VW wollen nun beide Seiten an einer gütlichen Einigung arbeiten. Allerdings dürfen geprellte Kunden wohl keine hohen Entschädigungen erwarten.

Nun also doch. Volkswagen sperrt sich nicht mehr gegen einen Vergleich mit den rund 400.000 Dieselfahrern, die sich der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale angeschlossen haben. Zügig sollen jetzt die ersten Vorgespräche beginnen, die das ansonsten jahrelange Verfahren deutlich verkürzen könnten.

Wie viel Geld könnten die betroffenen Kunden von VW als Entschädigung bekommen?

Sollte ein Vergleich zustande kommen, dürfen die VW-Fahrer wohl nicht mit einem warmen Geldregen rechnen. Der Autohersteller schielt auf den Vergleich, mit dem in Australien die Sammelklage gegen die Wolfsburger endete. Das Unternehmen zahlte dort umgerechnet im Mittel 870 Euro Entschädigung pro Kunde. Sie konnten allerdings ihren Wagen behalten. VW hat auch auf dem Heimatmarkt kein Interesse daran, dass den Vertragshändlern plötzlich 400.000 alte Diesel auf den Hof gestellt werden.

Wird der Hersteller mit einer niedrigen Summe durchkommen?

Das ist die Frage. Fällt die Summe zu niedrig aus, besteht die Gefahr, dass die VW-Fahrer den Vergleich ablehnen und auf eigene Faust juristisch gegen den Autobauer vorgehen. Immerhin hatte das Unternehmen in den USA bis zu 40.000 Euro je Wagen gezahlt, die allerdings in den meisten Fällen vom Unternehmen zurückgenommen wurden. Die Chefetage in Wolfsburg richtet sich darauf ein, hierzulande gestaffelte Entschädigungen je nach Alter und ursprünglichem Kaufpreis zu zahlen. An die Höhe in Amerika werden die Beträge aber bei weitem nicht heranreichen. Stellen sich mehr als 30 Prozent der Sammelkläger gegen den Vergleich, wird er generell unwirksam. VW hätte dann wenig gewonnen, weil die juristische Aufarbeitung des Skandals weitere Jahre in Anspruch nehmen würde. Die Kosten für Anwälte überstiegen dann den Streitwert.

Die Verbraucherzentrale hält deutlich höhere Entschädigungen für angemessen. Wie stehen die Chancen dafür?

Dass die Volkswagen-Kunden den Neupreis erstattet bekommen und zusätzlich noch Strafzinsen hinzu, gilt derzeit als extrem unwahrscheinlich. Der für die Musterklage zuständige Richter am Braunschweiger Oberlandesgericht hatte zum Auftakt des Prozesses unverblümt dafür plädiert, dass die Abnutzung abgezogen werden muss. "Uns will es nicht einleuchten, dass die Fahrzeuge über Jahre kostenlos genutzt werden durften", sagte Michael Neef Ende September. Er folgte damit einer Einschätzung, die sich an vielen Gerichten durchgesetzt hat.

Wie wirkte sich ein Vergleich auf die Einzelklagen gegen VW aus?

Der Vergleich hätte keine unmittelbare Rechtswirkung auf die Individualklagen. "Aber er würde natürlich auf die laufenden Verfahren ausstrahlen", sagte Alexander Voigt von der Kanzlei Goldenstein & Partner. Der Anwalt und seine Kollegen vertreten nach eigenen Angaben knapp 18.000 VW-Kunden in der Abgasaffäre. Nach der Analyse der Kanzlei haben von den 2,6 Millionen geprellten Volkswagen-Fahrern nur 700.000 ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend gemacht.

Hat es Sinn, sich jetzt noch der Musterfeststellungsklage anzuschließen?

Daniela Bergdolt, Vize-Präsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und Rechtsanwältin in München, geht davon aus, dass es keinen Sinn mehr hat, sich als betroffener VW-Diesel-Kunde jetzt noch der Musterfeststellungsklage anschließen zu wollen. "Die offizielle Frist, sich anzuschließen, ist abgelaufen", sagt sie. Auch Klagen von Betroffenen auf eigene Faust billigt sie kaum Chancen zu. "Die Ansprüche sind Ende 2018 verjährt", sagt sie. Einzelne Anwälte und Juristen an den Gerichten gingen davon aus, dass die Verjährung zwar erst Ende 2019 eintrat. "Seriös muss man aber sagen: Der Zug ist abgefahren", meint Bergdolt.

Wie sieht die Situation für Aktionäre aus?

Neben der Klage der Dieselauto-Besitzer läuft am Oberlandesgericht Braunschweig auch eine Musterfeststellungsklage der VW-Aktionäre. Diese sehen sich geschädigt, da im Zuge der Diesel-Affäre der Kurs des Papiers massiv eingebrochen ist. Das Vergleichsangebot von VW richtet sich bisher nur an die Dieselbesitzer, nicht aber an die Aktionäre, sagt Daniela Bergdolt, Vize-Präsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und Rechtsanwältin in München. "Es ist dringend nötig, dass Volkswagen auch das Musterfeststellungsverfahren für die Aktionäre mit einem Vergleich beendet", fordert sie. "Nach allem, was wir von den Gerichten gehört haben, sieht es nicht gut aus, dass Volkswagen das Verfahren gewinnen könnte", meint die Juristin.

Wie sehr binden die VW-Verfahren überhaupt die Gerichte? Zum Beispiel in der Audi-Stadt Ingolstadt?

Am Landgericht Ingolstadt ächzt man nach wie vor unter den Audi/VW-Verfahren. Im Vergleich zu der Zeit vor Bekanntwerden des Abgas-Skandals habe sich nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts Ingolstadt die Zahl der pro Jahr eingehenden Zivilverfahren nahezu verdoppelt. Inzwischen stapelten sich die Aktenberge zu den Dieselverfahren in extra dafür aufgebauten Schränken in den Gerichtsfluren. Zwar blickt man auch am Landgericht Ingolstadt mit Neugierde nach Niedersachsen. Sollte es tatsächlich im Braunschweiger Musterprozess zu einem Vergleich kommen, hätte das für die Ingolstädter Verfahren allerdings keine Auswirkungen. Jedes Verfahren ist unabhängig zu klären.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.