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Prozess
13.10.2016

Betrunkener kracht mit Auto in Bushäuschen

Archivbild
Foto: Katja Röderer

Ein Unfall bei Unterbachern gibt dem Alkoholkranken mit depressiven Episoden den Anstoß zu einer Therapie

Aichach Es war mitten in der Nacht, 3.15 Uhr, als ein Autofahrer Mitte Mai auf der Kreisstraße AIC1 von Inchenhofen nach Pöttmes bei Unterbachern Mitte Mai von der Straße abkam. Er fuhr über einen Grünstreifen und einen Gehweg, bevor er in ein Buswartehäuschen krachte. Warum der Mann auf gerader Strecke von der Fahrbahn abgekommen ist, war schnell klar: Er hatte 1,72 Promille Alkohol im Blut. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs musste sich der 40-Jährige aus einer Gemeinde im Landkreisnorden gestern am Aichacher Amtsgericht verantworten.

An dem Bushäuschen entstand ein Schaden von über 9000 Euro, am Auto Totalschaden von etwa 4000 Euro. Der Mann selbst war nur leicht. Sein Verteidiger Stefan Roeder machte deutlich, dass hinter der Alkoholfahrt mehr als ein feucht-fröhlicher Abend steckte. „Ihm geht’s schlecht“, sagte er über seinen Mandanten. Seit dem Unfall sei er fast durchgehend in stationärer Behandlung wegen schwerer depressiver Episoden und Alkoholabhängigkeit. „An der Tat selbst gibt’s nichts rumzureden“, stellte der Anwalt fest. Der Angeklagte habe am Vorabend ein Lokal besucht. An das, was danach folgte, habe sein Mandant habe keine Erinnerung. Der Angeklagte berichtete, seine Alkoholsucht habe schon vor zehn Jahren angefangen. Nach einer Therapie war der verheiratete Familienvater jahrelang „trocken“. Im April hatte er einen ersten Rückfall, an diesem Tag im Mai den zweiten.

Negativ ins Gewicht fiel vor Gericht eine einschlägige Vorstrafe. Wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht wurde der Mann 2008 zu einer Geldstrafe verurteilt. Damals war ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Nach dem Unfall im Mai wurde der wiedererlangte Führerschein erneut eingezogen.

Staatsanwältin Johanna Reichhart rechnete dem Angeklagten sein Geständnis an. Wegen der Vorstrafe hielt sie aber eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung ebenso eine Führerscheinsperre von weiteren 13 Monaten für erforderlich. Der Verteidiger führte Einsicht und Reue seines Mandanten ins Feld. Er gehe seine Probleme an. Eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen sei ausreichend. Der Angeklagte betonte: „Ich bin einfach nur froh, dass keine andere Person zu Schaden gekommen ist.“

Richter Walter Hell blieb in seinem Urteil mit einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und der Führerscheinsperre von weiteren 13 Monaten nur knapp unter der Forderung der Staatsanwältin. „Stellen Sie sich vor, in dem Wartehäuschen wäre jemand drin gewesen – dann bliebe nur noch Gefängnis“, so der Richter. Die Wahrscheinlichkeit sei nachts zwar gering, ausgeschlossen sei aber nicht, dass dort jemand sitzt. „Ein Wartehäuschen ist dafür gedacht, dass Menschen dort warten.“ Für die Freiheitsstrafe sprach für Hell, dass der Angeklagte während der drei Jahre Bewährungszeit einen Bewährungshelfer an der Seite habe. Er sah das auch als Entlastung für die mitbetroffene Familie des 40-Jährigen, dessen Frau im Zuschauerraum saß. Der Aufenthalt im Bezirkskrankenhaus sei der richtige Weg, „aber der ist noch lange“, betonte der Richter. Die Hemmschwelle den Bewährungshelfer bei Problemen anzurufen, sollte gering sein. Eine Geldstrafe würde die Familie nur zusätzlich treffen, meinte Hell. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte innerhalb eines Jahres 500 Euro an den Katholischen Verband für soziale Dienste (SKM) zahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an, ebenso die Staatsanwältin. Es ist damit rechtskräftig.

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