Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Bayerischer Landtag: Als Reaktion auf die AfD: Wer im Landtag pöbelt, muss zahlen

Bayerischer Landtag
13.03.2024

Als Reaktion auf die AfD: Wer im Landtag pöbelt, muss zahlen

Seit die AfD im Bayerischen Landtag vertreten ist, ging es so grob zur Sache wie noch nie.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD wollen das Abgeordnetengesetz ändern, um die Debattenkultur zu retten. Landtagspräsidentin Aigner lässt prüfen, was gegen Extremisten unter Mitarbeitern getan werden kann.

Abgeordnete, die sich im Landtag rüpelhaft benehmen, sollen künftig mit einem Ordnungsgeld belegt und im schlimmsten Fall sogar von Sitzungen ausgeschlossen werden können. Um dies möglich zu machen, wollen CSU, Freie Wähler, Grüne und SPD das bayerische Abgeordnetengesetz ändern. Die Initiative dazu ging nach einer ganzen Serie unschöner Vorfälle in den vergangenen fünf Jahren von Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) aus. Sie stellte den gemeinsamen Gesetzentwurf der vier Fraktionen am Mittwoch bei einer Pressekonferenz vor.

26 Rügen hat das Landtagspräsidium in der vergangenen Legislaturperiode gegen Abgeordnete ausgesprochen, davon 23 gegen AfD-Politikerinnen und -Politiker. Noch nie zuvor seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland ging es im Bayerischen Landtag so grob zur Sache. Und mit Rügen, die im Kern nicht mehr sind als ansonsten folgenlose Ermahnungen, war dem Verfall der Debattenkultur nicht beizukommen. „Geändert hat sich durch die Rügen leider kaum etwas, auch weil einige es offensichtlich fast schon als Trophäe sehen, eine Rüge zu bekommen“, sagte Aigner in erkennbarer Anspielung auf die AfD-Fraktion. In der Außendarstellung würden Rügen oft als vermeintlicher Nachweis einer Ungleichbehandlung missbraucht.

Neue Regeln im Landtag in Bayern: Statt Rügen soll es ein dreistufiges Verfahren geben

Deshalb sollen die Rügen jetzt abgeschafft und durch ein dreistufiges Verfahren ersetzt werden. Auf Pöbeln oder Verletzungen der Ordnung soll in Plenarsitzungen zunächst mit einem Ordnungsruf reagiert werden. Bei besonders gravierenden Fällen oder wiederholtem Pöbeln soll dann in einer zweiten Stufe ein Ordnungsgeld verhängt werden. Es soll bis zu 2000 Euro und bei Wiederholungstätern bis zu 4000 Euro hoch sein. Ob und in welcher Höhe es verhängt wird, soll das Präsidium des Landtags in jedem Einzelfall entscheiden. Wenn auch diese Strafe nicht wirkt, soll dem Präsidium als letztes Mittel die Möglichkeit gegeben werden, ein Mitglied des Landtags des Saales zu verweisen und für maximal zehn weitere Sitzungen von der Teilnahme auszuschließen.

Bayern wird mit dieser Neuregelung, die nach dem Willen von CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD bereits Ende April in Kraft treten soll, das wahrscheinlich strengste Abgeordnetengesetz in Deutschland bekommen. Im Bundestag etwa sind die Ordnungsgelder nur halb so hoch. Aigner sagte zur Begründung: „Unsere parlamentarische Demokratie ist wehrhaft, sie lässt sich nicht verächtlich machen und sie lässt sich von niemandem auf der Nase herumtanzen.“ Dass damit in erster Linie die AfD gemeint ist, ist nach den Worten Aigners klar. Die Neuregelung des Abgeordnetenrechts sei zwar „keine Lex AfD, aber mit Sicherheit ist die AfD der Grund“.

Die Landtagspräsidentin will außerdem prüfen lassen, wie mit Extremisten umgegangen werden kann, die als Mitarbeiter von Fraktionen beschäftigt sind. Sie reagiert damit auf Berichte, wonach die AfD-Fraktion im Bundestag und ihre Abgeordneten mehr als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigten, die in Organisationen aktiv seien, die von deutschen Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft würden. Zu der Frage, ob das Landtagsamt „klar verfassungsfeindlichen Extremisten“ die Auszahlung der Löhne verweigern kann, soll im Auftrag des Landtags ein Rechtsgutachten erstellt werden. Bisher fehle dem Landtagsamt dafür eine rechtliche Grundlage, sagte Aigner. Auch das sollte ihrer Ansicht nach in Bayern Teil des Abgeordnetenrechts werden. Die Landtagspräsidentin bestätigte auf Nachfrage, dass es das Problem mit extremistischem Personal nicht nur in Berlin, sondern auch in München gebe. Die Zahl der Einzelfälle, die dem Landtagsamt bekannt seien, liege aber „unter zehn“.

Lesen Sie dazu auch

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.

Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.

13.03.2024

Was ist Pöbeln? Wenn's emotional wird muss man Obacht geben, dass nicht die Dummen und Faulen übrig bleiben.