Neue Gesetzeslage zu Abtreibungen: Eine Frauenärztin berichtet, was das bedeutet
Plus Wenn der Paragraf 219a wegfällt, dürfen Arztpraxen straffrei im Netz über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Eine Frauenärztin und ein Frauenarzt erzählen, was das für sie bedeutet.
In der Doppelstadt Ulm/Neu-Ulm gibt es, genau wie in anderen Großstädten wie Augsburg oder Würzburg, keine Frauenarztpraxis, die offiziell Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Zumindest ist keine Ärztin und kein Arzt aus Ulm oder Neu-Ulm auf der Liste der Bundesärztekammer vermerkt. Allerdings führen Gynäkologinnen und Gynäkologen in der Region Abtreibungen durch, geben dies aber nicht öffentlich an. Denen gegenüber stehen Medizinerinnen und Mediziner wie Dr. Cornelia Wenske aus Günzburg, deren Praxis auf der Liste steht. Wie sich die Streichung des Paragrafen 219a auf ihre Arbeit auswirkt.
Schwangerschaftsabbrüche werden im deutschen Recht im Strafgesetzbuch (StGB) behandelt und sind bis zur 14. Schwangerschaftswoche straffrei. Der Paragraf 219a des StGB behandelt die sogenannte "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Dieser kann so interpretiert werden, dass auch allein schon das Informieren über Abbrüche eine Straftat ist, wie die Verurteilung von Dr. Kristina Hänel aus Gießen zeigt. Sie gibt auf der Website ihrer Praxis an, dass auch Schwangerschaftsabbrüche zu ihren ärztlichen Leistungen gehören. Die Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP will nun den Paragrafen 219a ersatzlos streichen. Justizminister Marco Buschmann hat bereits einen Entwurf für die Aufhebung des Paragrafen vorgelegt, der demnächst im Kabinett behandelt werden soll.
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