Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt: Raserprozess wird neu aufgerollt
Ein junger Mann rast mit über 230 km/h über die Autobahn, ein gleichaltriger Autofahrer stirbt. Jetzt wird der Prozess am Landgericht Ingolstadt neu aufgerollt.
Es ist ein Sonntagabend im Oktober 2019, kurz nach 23 Uhr. Die Autobahn bei Ingolstadt ist trocken in dieser Nacht, der Verkehr plätschert so dahin. Doch dann prescht auf der linken Spur ein BMW M4 heran. Mehr als 230 Stundenkilometer solle der Tacho gezeigt haben, wird später in einem Gutachten stehen. Der 22-jährige Fahrer versucht noch eine Vollbremsung, doch vergebens: Mit enormer Wucht rammt er einen Audi, der kurz zuvor auf die linke Spur gewechselt ist, um einen Wohnwagen zu überholen. Dessen gleichaltriger Fahrer hat keine Chance: Sein Auto schleudert über alle drei Spuren gegen eine Lärmschutzmauer, schrammt dort 100 Meter entlang und wird dann auf die Autobahn zurückkatapultiert. Der Fahrer ist sofort tot, der Verursacher, der aus dem Kreis Pfaffenhofen stammt, wird nur leicht verletzt.
Der Raserprozess wird in Ingolstadt neu aufgerollt
Er ist heute 26 Jahre alt und muss sich jetzt erneut vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten. Vor zwei Jahren war er bereits zu einer dreieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Doch sowohl die Anwälte des Angeklagten als auch der Nebenklagevertreter haben Revision eingelegt. Und der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Anträgen stattgegeben, denn die Karlsruher Richter haben in der Urteilsbegründung einen Widerspruch erkannt. Die Kammer in Ingolstadt hatte damals zwar einen Gefährdungsvorsatz gesehen, nicht aber einen Tötungsvorsatz. Für den BGH ist das nicht in Einklang zu bringen, sodass der Fall ans Landgericht Ingolstadt zurückverwiesen worden ist.
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