Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Sport
  3. FC Bayern: Explosive Mischung: Bayern-Star Hernández droht Gefängnis

FC Bayern
14.10.2021

Explosive Mischung: Bayern-Star Hernández droht Gefängnis

Lucas Hernández und seine Frau Amelia de la Ossa Lorente bei seiner Vorstellung beim FC Bayern 2019. Wenig später wurde der 80-Millionen Euro- Mann zu der Haftstrafe verurteilt.
Foto: Matthias Balk, dpa

Wegen einer Auseinandersetzung mit seiner Frau droht Bayern-Star Lucas Hernández eine sechsmonatige Haftstrafe – ob er sie antreten muss, entscheidet sich bald.

Lucas Hernández gilt auf dem Fußballplatz nicht als Experte fürs Spektakuläre. Der Franzose erledigt seinen Dienst unaufgeregt und so gut, dass er Stammspieler der französischen Nationalmannschaft war, die 2018 den WM-Pokal gewann. Dem FC Bayern war er vor zwei Jahren 80 Millionen Euro wert – kein anderer Bundesligaspieler war bisher teurer.

Die Neuigkeiten, die nun aus Spanien nach Deutschland herüberschwappten, lassen vermuten, dass Hernández diese Unaufgeregtheit nicht in sein Privatleben retten konnte. Es geht um Handgreiflichkeiten, ein missachtetes Kontaktverbot – und ein Urteil der spanischen Justiz. Dieses besagt, dass Hernández Ende Oktober eine sechs Monate dauernde Haftstrafe in Spanien antreten muss.

Hernández und seine Frau lieferten sich ein Handgemenge auf offener Straße

In der Beziehung zu seiner Frau Amelia de la Ossa Lorente, mit der er einen gemeinsamen Sohn hat, geht es offenbar mitunter explosiv zu. Als besonders konfliktreich dürfte das Jahr 2017 in der On-off-Beziehung zwischen Hernández und seiner damaligen Freundin eingehen: Nachdem sich beide auf offener Straße Handgreiflichkeiten geliefert und sich dabei verletzt hatten, erließ ein spanisches Gericht im Februar 2017 eine sechsmonatige Kontaktsperre für beide Partner. Zusätzlich dazu sollten beide jeweils 31 Sozialstunden leisten. Hernández stand damals beim spanischen Erstligisten Atlético Madrid unter Vertrag.

Weil sich beide offenbar kurze Zeit später versöhnten und im Sommer in die USA flogen, um dort zu heiraten, könnte Hernández nun große Probleme bekommen. Bei der gemeinsamen Rückkehr am Madrider Flughafen im Juni wurde die Polizei auf Hernández aufmerksam. Wegen der Missachtung der Auflage wurde er schließlich zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Seine Frau kam laut AS glimpflicher davon, weil ihr die auferlegte Kontaktsperre im Augenblick der gemeinsamen Reise noch nicht offiziell zugestellt gewesen sei.

Argentiniens Lionel Messi winkt während des Trainings. (Archivbild).
Foto: Gustavo Garello/AP/dpa

Messi und Ronaldo entgingen Haftstrafen mit Geldbußen

Nun ist es nicht so, dass im spanischen Rechtssystem eine Haftstrafe auch zwangsläufig mit einem Aufenthalt im Gefängnis verbunden ist. Das zeigen die Beispiele von Lionel Messi und Cristiano Ronaldo, die beide wegen Steuerhinterziehung belangt und verurteilt wurden. Messis Haftstrafe von 21 Monaten wurde Anfang Juli 2017 in eine Geldstrafe von 252000 Euro plus 3,5 Millionen Euro Geldbuße umgewandelt. Ronaldo entging einem zweijährigen Gefängnisaufenthalt mit einer Strafzahlung von 19 Millionen Euro.

Lesen Sie dazu auch

Die Bilder des Portugiesen, der lächelnd aus dem Gerichtsgebäude ging und seinen dort auf ihn wartenden Fans Autogramme schrieb, sorgten im Januar 2019 für Aufsehen. Vielleicht haben die Beispiele der beiden Superstars bei Lucas Hernández zu einer trügerischen Sorglosigkeit geführt. Denn der Franzose dachte bis heute nicht daran, die 31 Sozialstunden zu leisten und scherte sich erkennbar auch nicht um das Kontaktverbot, als er gemeinsam mit seiner Frau zur Passkontrolle schritt. Im Richterspruch vom Dezember 2019 ist davon zu lesen, dass Hernández "im Bewusstsein um das Verbot" und "in voller Missachtung desselben" handelte. Dass sich beide Partner in der Zwischenzeit wieder versöhnt hatten, spielt nach spanischem Recht keine Rolle. Mit diesem Passus soll verhindert werden, dass auf einen der Partner eine Nötigung ausgeübt wird.

Droht eine Gefängnissperre in Spanien: Bayern-Star Lucas Hernández.
Foto: Tom Weller/dpa

Lucas Hernández gilt bei der spanischen Justiz als Wiederholungstäter

Schwer dürfte die Einschätzung der spanischen Staatsanwaltschaft wiegen, wonach Hernández mittlerweile als "Wiederholungstäter" gilt: Laut einer Pressemitteilung der Ermittler ist der Bayern-Star bereits wegen eines anderen Falls von häuslicher Gewalt rechtskräftig verurteilt worden. Dass beide vor ihren Steuerdelikten strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten waren, war bei den Urteilsbegründungen für Messi und Ronaldo ein wesentlicher Grund für die Umwandlung der Haft- in eine Geldstrafe gewesen.

Eben eine solche Umwandlung erhoffen sich die Anwälte von Lucas Hernández bei der Anhörung vor dem Madrider Gericht, die am kommenden Dienstag stattfinden wird. An diesem Tag wäre der FC Bayern eigentlich zum Spiel in der Champions League bei Benfica Lissabon geflogen. Hernández hat an diesem Dienstag andere Prioritäten. Er muss "um 11 Uhr am 19. Oktober 2021 vor Gericht erscheinen, damit er sich innerhalb von zehn Tagen freiwillig in eine Justizvollzugsanstalt seiner Wahl begibt", wie Spox aus dem Gerichtsbeschluss zitiert.

Der FC Bayern wollte sich zu dem Sachverhalt bislang nicht äußern und verwies darauf, dass es sich um eine Privatsache des Spielers handele. Tatsächlich könnte die Causa Hernández für den Rekordmeister sehr schnell sehr unangenehm werden. Rein sportlich wäre ein sechsmonatiger Ausfall des Kickers, der sich nach zwei enttäuschenden Jahren in München nun erstmals einen Stammplatz gesichert hat, eine herbe Schwächung im ohnehin nicht üppig besetzten FCB-Kader – ganz zu schweigen von der verheerenden Öffentlichkeitswirksamkeit, die ein Haftantritt des 80-Millionen-Euro-Rekordtransfers entfalten könnte.

Über die Auseinandersetzung mit seiner Frau und die Urteile wurde berichtet – vieles spricht dafür, dass weder der FC Bayern noch sein Spieler das Vorgehen der spanischen Justiz allzu ernst nahmen. Das könnte sich nun schnell ändern.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

15.10.2021

Das Ganze erinnert an Bürokratie und Prinzipienreiterei vom Feinsten. Hier wird Vergangenheitsbewältigung vom Feinsten betrieben nach dem Motto "Hoch lebe der Vorgang". Seine Frau wird es der span. Justiz auf ewig danken.

15.10.2021

Manchmal versteht man den Wind nicht, der gemacht wird. "Viel Lärm um Nichts" hätte Shakespeare hier richtig angemerkt. Die beiden haben sich versöhnt und geheiratet. Sie haben ein gemeinsammes Kind und versuchen jetzt ein gutes Familienleben zu führen. Das sollte ein Staat hier fördern. Statt dessen hat die spanische Justiz nicht besseres zu tun als einer jungen Familie das Leben schwer zu machen. Vermutlich sind die Richter - wie so viel auf der Welt - einfach nur Bayern-Hasser.