Landtagswahl: Wer darf im Unterallgäu antreten - und wer nicht?
Der Wahlkreisausschuss hat entscheiden, welche Parteien und Kandidaten in den Stimmkreisen 708 und 712 zur Landtagswahl am 8. Oktober antreten dürfen.
Nun steht fest, welche Parteien und Kandidaten zur Landtags- und Bezirkstagswahl am 8. Oktober im Stimmkreis 708 Kaufbeuren (der die Stadt Kaufbeuren, einige Ostallgäuer Umlandgemeinden und einen Teil des Unterallgäus umfasst) und im Stimmkreis 712 (Memmingen und Teile des Unterallgäus) zugelassen sind. Entschieden hat darüber der sogenannte Wahlkreisausschuss zur Zulassung der Wahlkreisvorschläge in den 13 schwäbischen Stimmkreisen.
Landtagswahl: Bis Montag kann Beschwerde gegen die Wahlausschuss-Entscheidung eingelegt werden
Wie die Regierung von Schwaben mitteilt, dürfen CSU, Grüne, Freie Wähler, AfD, SPD, FDP, Linke, Bayernpartei, ÖDP, Die Partei, Tierschutzpartei, V-Partei3 und die Basis zur Landtagswahl antreten. Nicht zugelassen wurden die Partei der Humanisten (PdH) und Volt Deutschland, da es ihnen jeweils an der ausreichenden Zahl von Unterstützungsunterschriften fehlte. Für die Bezirkstagswahl muss aus diesem Grund lediglich Volt Deutschland einen Rückzieher machen. Bis kommenden Montag ist es möglich, gegen die Entscheidung des Wahlausschusses Beschwerde einzulegen.
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