Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Corona - Sollten Arbeitgeber den Impfstatus abfragen dürfen?

Corona-Pandemie
02.09.2021

Sollten Arbeitgeber den Impfstatus erfragen dürfen?

Geimpft oder nicht geimpft? Der Arbeitgeber darf diese Information nicht erfragen.
Foto: Achim Scheidemann, dpa

Unternehmen ist es aktuell nicht erlaubt, sich nach dem Impfstatus zu erkundigen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek würde das gern ändern.

Sollte der Arbeitgeber wissen dürfen, ob seine Angestellten gegen das Coronavirus geimpft sind? Das Bundeskabinett ließ am Mittwoch zwar die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung passieren. Die Unternehmen sollen die Beschäftigten demnach dabei unterstützen, sich gegen den Erreger impfen zu lassen – sei es durch ein eigenes Angebot über Betriebsärzte oder eine Freistellung für den Gang zum Arzt oder in das Impfzentrum. Die Bestimmungen sehen indes nicht vor, dass Arbeitgeber den Impfstatus abfragen dürfen. Das Arbeitsrecht erlaubt es nicht.

Die Regierung sucht aber nach einem Weg, um die Abfrage rechtlich zu ermöglichen. Dazu müsste der Bundestag das Infektionsschutzgesetz ändern. „Gespräche dazu laufen“, erklärte das Gesundheitsministerium. Während Jens Spahn (CDU) sich – wie er in der ARD-Sendung „hart aber fair“ sagte – vorstellen kann, dass Arbeitgeber zumindest im nächsten halben Jahr nachfragen dürfen, hat sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im ARD-Morgenmagazin ablehnend geäußert. Arbeitgeber hätten keinen Anspruch, auf Auskunft über Gesundheitsdaten ihrer Angestellten. Zugleich plädierte er für pragmatische Lösungen und kann sich – nach der entsprechenden rechtlichen Anpassung – Ausnahmen vorstellen.

Arbeitgeber wollen den Impfstatus abfragen

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat zu dem Thema eine deutliche Meinung: „Im Kampf gegen die Corona-Pandemie müssen wir immer wieder auch über ungewöhnliche Schritte nachdenken. Im konkreten Fall heißt das: Der Datenschutz bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist selbstverständlich ein hohes und schützenswertes Gut. Aber unser aller Ziel muss es sein, Infektionen auch an den Arbeitsplätzen wo immer möglich zu vermeiden.“ Der Minister befürwortet in der aktuellen Diskussion deshalb, dass Arbeitgeber ein Auskunftsrecht über den 3G-Status ihrer Mitarbeitenden bekommen.

Dieser Schritt könnte zum Beispiel die Umsetzung konkreter Hygienekonzepte am Arbeitsplatz erleichtern und zugleich das Sicherheitsgefühl aller Mitarbeitenden verbessern. Holetschek sagt: „Wer weiß, dass um ihn herum alle geimpft sind, muss sich auch weniger Sorgen vor einer Ansteckung machen.“ Bayern sei als Bundesland für dieses Arbeitsschutz-Thema nicht zuständig.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Muss sich am Ende das Bundesverfassungsrecht mit dem Fall befassen?

Marc Lucassen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben, wirbt bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern für „praxisnahe und pragmatische Lösungen“, um die Balance zwischen der Privatsphäre der Beschäftigten einerseits und dem Wunsch der Unternehmen nach optimaler Ausrichtung der betriebsinternen Hygienekonzepte andererseits zu wahren. Denn für die Unternehmen sei es „nicht nachzuvollziehen, dass sie von Besuchern und Kunden Auskünfte zum Impfstatus einholen müssen, ihre Beschäftigen jedoch nicht dazu befragen dürfen“.

Lesen Sie dazu auch

Martina Benecke, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Augsburg, sieht in der Frage eine schwierige Abwägung, weil der Impfstatus den „Kernbereich des Datenschutzes“ berühre. Laut EU-Datenschutz-Grundverordnung zählen Gesundheitsdaten zu den speziell geschützten personenbezogenen Daten, die nicht verarbeitet werden dürfen, erklärt die Expertin. Gleichzeitig sehe das Infektionsschutzgesetz schon jetzt für bestimmte Arbeitgeber – etwa Krankenhäuser – die Möglichkeit vor, den Impfstatus zu erfragen. „Man wird künftig differenzieren müssen, welches Interesse der Arbeitgeber hat.“ Sie erwartet, dass sich letzten Endes das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Frage wird befassen müssen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

02.09.2021

Ich habe gehört, dass in einigen Firmen die 3G-Regel eingeführt wurde, was ich absolut super finde. Und die Arbeitgeber haben in meinen Augen ein berechtigtes Interesse daran, warum sie dies fordern.

Es geht weniger darum, Impfverweigerer zu stigmatisieren, sondern eher darum, den Ungeimpften einen besonderen Schutz zukommen zu lassen. Schließlich hat der Arbeitgeber eine gesetzliche Fürsorgepflicht für alle Mitarbeiter.

Da die 4. Welle zu 90 Prozent eine Pandemie der Ungeimpften ist, haben sie diesen Schutz in meinen Augen auch verdient.

Man könnte sie kostenfrei mit Masken versorgen und ihnen raten, diese auch ununterbrochen zu tragen, um die Gefahr einer Infektion zu minimieren.

Das ist keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung. Wie gesagt, geht es nicht um die Stigmatisierung der Impfverweigerer, sondern nur um deren Schutz.

Aber wir sollten einen Schritt weiter denken:

Je mehr Menschen vollständig geimpft sind, desto weniger ist es ihnen zuzumuten eine Maske tragen zu müssen, um Impfverweigerer zu schützen. Die Maskenpflicht muss irgendwann fallen und dann müssen die Impfverweigerer Flagge zeigen. Entweder sie spielen Russisches Roulette oder sie tragen weiterhin eine Maske und outen sich als Impfverweigerer.

Das bleibt deren Entscheidung und fände das nur fair.

In diesem Sinne

02.09.2021

Typisch deu Diskussion. Wenn ich bei internat Airlines arbeite und Impfung verweigere oder auch Auskunft verweigere ist der Job weg.
Aber in DEU hoch lebe der Datenschutz. Corona Massnahmen können in Betrieben/Organisationen herunter gefahren werden, wenn entsprechende Nachweise erbracht werden. Aber nein die Allgemeinheit muss sich in Sachen Corona nach einer Minderheit richten und mit Maske und Abstand bis zum Sankt Nimmerleinstag leben. Gott sei Dank kann ein AG bei Neueinstellung beim Bewerbungsgespräch Nichtauskunftswillige klammheimlich von der Bewerberliste streichen.

02.09.2021

Einfach die 3G-Regel einführen. Mitarbeiter müssen regelmäßg Tests vorlegen. Das können, aber müssen sie nicht vermeiden, indem sie freiwillig Einblick in ihren Impf-/Genesungsstatus geben. So könnte sogar ein Geimpfter, der bei einem fanatischen Impfgegner angestellt ist, durch Vorlage von Tests geheim halten, dass er geimpft ist. Problem gelöst.

02.09.2021

hm...eigentlich gerät es ins Lächerliche, obwohl ich generell für Datenschutz bin
wenn ich bei MacDonalds und in jeder Kneipe mein Impfzertifikat vorlegen muss, um reinzukommen
aber mein Arbeitgeber darf es nicht erfahren, MUSS mich aber zum impfen freistellen???

Also irgendwo hab ich da ob dieser Logik nen Hänger im Gehirn, sorry....

natürlich ist der Imfpstatus erstmal eine sehr persönliche Sache, und Datenschutz ist grundlegend gut und wichtig
aber ich erinnere mich noch an den Aufschrei "die Corona App kontrolliert wo ich bin" und das genau von jenen Menschen, die ihr Smartphone quasi schon in die Hand eingepflanzt haben und dreimal täglich in facebook und Instagramm posten wo und was sie gegessen haben, oder jedes Brötchen für 1,50 EUR mit Smartphone bezahlen

auch da ist wieder mein Hänger in der Logik im Hirn, sagt mal, ist euch bewusst dass es eh JEDER nachvollziehen kann wo ihr wart und was ihr gezahlt habt?

So ähnlich ist es auch jetzt, klar darf es keine Nachteile aus "NICHT GEIMPFT" geben,. aber meine Freunde und Kollegen wissen eh ob ich geimpft bin oder nicht, also wieso ist DAS nun plötzlich so ein großes Geheimnis?

02.09.2021

Es gibt noch einige wenige bedeckte Flecken auf dem gläsernen Menschen. Diejenigen, die für eine Offenlegung sind sollten das Wort Datenschutz nicht mehr in den Mund nehmen. Vermutlich ist es eh ein Fremdwort für sie.

02.09.2021

Na mit dieser Meinung wünsche ich Ihnen viel Spaß mit der 3G Regel... Was hat eine Impfung mit Datenschutz zu tun? In vielen andern Berufsgruppen sind diverse Impfungen auch Pflicht - und keiner regt sich darüber auf....

Es ist immer wieder das gleiche mit euch Aluhut Trägern - Die Datenschutzkeule ist immer eine gute Waffe, gelle?

02.09.2021

Soso, ein Fremdwort. Ich persönlich arbeite in einem Großraumbüro und verstehe die Beweggründe. Wenn man, wie Sie anscheinend, ganz alleine ist, ist das natürlich was ganz anderes. Im übrigen stellen sich Millionen von Deutschen im Internet freiwillig und gewollt zur Schau, da versteh ich dann das ganze Getue mit "Datenschutz" nicht. Lassen Sie mal bitte die Kirche im Dorf.

02.09.2021

Stimmt. Viele geben ihre Daten freiwillig im Internet preis.. Aber wenn dann mal was sehr persönliches im Netz auftaucht, sind sie "beleidigt". Und wenns dann noch Kreditkartendaten sind, Urlaubsdaten, daß man weiß: aha da ist jetzt 2 Wochen niemand mehr da usw.. Viel Spaß mit der Offenheit. :-)

02.09.2021

Es geht um den Impfstatus, Herr B., um nichts weiter…

01.09.2021

Einfache Antwort. Bei Neueinstellungen: Verweigert der Bewerber beim Bewerbungsgespräch Angaben zum Corona Impfstoff scheidet er zum Schutz der anderen Mitarbeiter automatisch ohne weitere Rückfragen aus. Elegant ohne Begründung machbar. Insb bei systemkritischen Bereichen wie Bahn, Polizei, Airlines ; Militär , Lehrpersonal , Med Personal sollte dieses Prinzip unbedingt angewendet werden.

01.09.2021

Dann direkt noch die gewählte Partei mit Abfragen - zum Schutz der Mitarbeiter. Könnte ja ein Links-/Rechtsextremer dabei sein. -> Stw. Anschläge
Oder direkt die Krankenakte bzgl. Psychologischer Erkrankungen einholen über die letzen 20 Jahre. Könnte ja einer ein Flugzeug gegen den Berg fliegen.
Ach ja, direkt auch die sexuelle Orientierung, Religion und Farbe der Unterwäsche mit Abfragen. Zum Schutz der Mitarbeiter versteht sich, damit sich auch keiner diskriminiert fühlt.

Wo wollen Sie die Grenze ziehen? Und noch viel wichtiger: wer bestimmt, was nun vor und was hinter der Grenze liegt?
Nicht ohne Grund gibt es private Angelegenheiten, insbesondere medizinische Themen. So können sich Menschen im vertrauen an z.B. ihren Arzt wenden ohne gleich private Konsequenzen befürchten zu müssen. Das eine Impfabfrage erfolgen kann halte ich aus juristischer und aus ethischer Sicht für höchst unwahrscheinlich. Immerhin widerspricht es dem Arbeitsrecht. Bei einigen wenigen begründeten Ausnahmen, z.B. Gesundheitskritische Versorgung (Covid Station) stimme ich ihn allerdings zu, so übrigens auch das Arbeitsrecht.

Aber hierzulande denkt man ja nicht mehr über Grundsatzwerte und Grundrechte nach. Der Führer befiehlt, und alle folgen! Hauptsache radikal und ohne Rücksicht auf Verluste!