Sollten Arbeitgeber den Impfstatus erfragen dürfen?
Unternehmen ist es aktuell nicht erlaubt, sich nach dem Impfstatus zu erkundigen. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek würde das gern ändern.
Sollte der Arbeitgeber wissen dürfen, ob seine Angestellten gegen das Coronavirus geimpft sind? Das Bundeskabinett ließ am Mittwoch zwar die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung passieren. Die Unternehmen sollen die Beschäftigten demnach dabei unterstützen, sich gegen den Erreger impfen zu lassen – sei es durch ein eigenes Angebot über Betriebsärzte oder eine Freistellung für den Gang zum Arzt oder in das Impfzentrum. Die Bestimmungen sehen indes nicht vor, dass Arbeitgeber den Impfstatus abfragen dürfen. Das Arbeitsrecht erlaubt es nicht.
Die Regierung sucht aber nach einem Weg, um die Abfrage rechtlich zu ermöglichen. Dazu müsste der Bundestag das Infektionsschutzgesetz ändern. „Gespräche dazu laufen“, erklärte das Gesundheitsministerium. Während Jens Spahn (CDU) sich – wie er in der ARD-Sendung „hart aber fair“ sagte – vorstellen kann, dass Arbeitgeber zumindest im nächsten halben Jahr nachfragen dürfen, hat sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im ARD-Morgenmagazin ablehnend geäußert. Arbeitgeber hätten keinen Anspruch, auf Auskunft über Gesundheitsdaten ihrer Angestellten. Zugleich plädierte er für pragmatische Lösungen und kann sich – nach der entsprechenden rechtlichen Anpassung – Ausnahmen vorstellen.
Arbeitgeber wollen den Impfstatus abfragen
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat zu dem Thema eine deutliche Meinung: „Im Kampf gegen die Corona-Pandemie müssen wir immer wieder auch über ungewöhnliche Schritte nachdenken. Im konkreten Fall heißt das: Der Datenschutz bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist selbstverständlich ein hohes und schützenswertes Gut. Aber unser aller Ziel muss es sein, Infektionen auch an den Arbeitsplätzen wo immer möglich zu vermeiden.“ Der Minister befürwortet in der aktuellen Diskussion deshalb, dass Arbeitgeber ein Auskunftsrecht über den 3G-Status ihrer Mitarbeitenden bekommen.
Dieser Schritt könnte zum Beispiel die Umsetzung konkreter Hygienekonzepte am Arbeitsplatz erleichtern und zugleich das Sicherheitsgefühl aller Mitarbeitenden verbessern. Holetschek sagt: „Wer weiß, dass um ihn herum alle geimpft sind, muss sich auch weniger Sorgen vor einer Ansteckung machen.“ Bayern sei als Bundesland für dieses Arbeitsschutz-Thema nicht zuständig.
Muss sich am Ende das Bundesverfassungsrecht mit dem Fall befassen?
Marc Lucassen, Hauptgeschäftsführer der IHK Schwaben, wirbt bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern für „praxisnahe und pragmatische Lösungen“, um die Balance zwischen der Privatsphäre der Beschäftigten einerseits und dem Wunsch der Unternehmen nach optimaler Ausrichtung der betriebsinternen Hygienekonzepte andererseits zu wahren. Denn für die Unternehmen sei es „nicht nachzuvollziehen, dass sie von Besuchern und Kunden Auskünfte zum Impfstatus einholen müssen, ihre Beschäftigen jedoch nicht dazu befragen dürfen“.
Martina Benecke, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Augsburg, sieht in der Frage eine schwierige Abwägung, weil der Impfstatus den „Kernbereich des Datenschutzes“ berühre. Laut EU-Datenschutz-Grundverordnung zählen Gesundheitsdaten zu den speziell geschützten personenbezogenen Daten, die nicht verarbeitet werden dürfen, erklärt die Expertin. Gleichzeitig sehe das Infektionsschutzgesetz schon jetzt für bestimmte Arbeitgeber – etwa Krankenhäuser – die Möglichkeit vor, den Impfstatus zu erfragen. „Man wird künftig differenzieren müssen, welches Interesse der Arbeitgeber hat.“ Sie erwartet, dass sich letzten Endes das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Frage wird befassen müssen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Ich habe gehört, dass in einigen Firmen die 3G-Regel eingeführt wurde, was ich absolut super finde. Und die Arbeitgeber haben in meinen Augen ein berechtigtes Interesse daran, warum sie dies fordern.
Es geht weniger darum, Impfverweigerer zu stigmatisieren, sondern eher darum, den Ungeimpften einen besonderen Schutz zukommen zu lassen. Schließlich hat der Arbeitgeber eine gesetzliche Fürsorgepflicht für alle Mitarbeiter.
Da die 4. Welle zu 90 Prozent eine Pandemie der Ungeimpften ist, haben sie diesen Schutz in meinen Augen auch verdient.
Man könnte sie kostenfrei mit Masken versorgen und ihnen raten, diese auch ununterbrochen zu tragen, um die Gefahr einer Infektion zu minimieren.
Das ist keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung. Wie gesagt, geht es nicht um die Stigmatisierung der Impfverweigerer, sondern nur um deren Schutz.
Aber wir sollten einen Schritt weiter denken:
Je mehr Menschen vollständig geimpft sind, desto weniger ist es ihnen zuzumuten eine Maske tragen zu müssen, um Impfverweigerer zu schützen. Die Maskenpflicht muss irgendwann fallen und dann müssen die Impfverweigerer Flagge zeigen. Entweder sie spielen Russisches Roulette oder sie tragen weiterhin eine Maske und outen sich als Impfverweigerer.
Das bleibt deren Entscheidung und fände das nur fair.
In diesem Sinne
Typisch deu Diskussion. Wenn ich bei internat Airlines arbeite und Impfung verweigere oder auch Auskunft verweigere ist der Job weg.
Aber in DEU hoch lebe der Datenschutz. Corona Massnahmen können in Betrieben/Organisationen herunter gefahren werden, wenn entsprechende Nachweise erbracht werden. Aber nein die Allgemeinheit muss sich in Sachen Corona nach einer Minderheit richten und mit Maske und Abstand bis zum Sankt Nimmerleinstag leben. Gott sei Dank kann ein AG bei Neueinstellung beim Bewerbungsgespräch Nichtauskunftswillige klammheimlich von der Bewerberliste streichen.
Einfach die 3G-Regel einführen. Mitarbeiter müssen regelmäßg Tests vorlegen. Das können, aber müssen sie nicht vermeiden, indem sie freiwillig Einblick in ihren Impf-/Genesungsstatus geben. So könnte sogar ein Geimpfter, der bei einem fanatischen Impfgegner angestellt ist, durch Vorlage von Tests geheim halten, dass er geimpft ist. Problem gelöst.
hm...eigentlich gerät es ins Lächerliche, obwohl ich generell für Datenschutz bin
wenn ich bei MacDonalds und in jeder Kneipe mein Impfzertifikat vorlegen muss, um reinzukommen
aber mein Arbeitgeber darf es nicht erfahren, MUSS mich aber zum impfen freistellen???
Also irgendwo hab ich da ob dieser Logik nen Hänger im Gehirn, sorry....
natürlich ist der Imfpstatus erstmal eine sehr persönliche Sache, und Datenschutz ist grundlegend gut und wichtig
aber ich erinnere mich noch an den Aufschrei "die Corona App kontrolliert wo ich bin" und das genau von jenen Menschen, die ihr Smartphone quasi schon in die Hand eingepflanzt haben und dreimal täglich in facebook und Instagramm posten wo und was sie gegessen haben, oder jedes Brötchen für 1,50 EUR mit Smartphone bezahlen
auch da ist wieder mein Hänger in der Logik im Hirn, sagt mal, ist euch bewusst dass es eh JEDER nachvollziehen kann wo ihr wart und was ihr gezahlt habt?
So ähnlich ist es auch jetzt, klar darf es keine Nachteile aus "NICHT GEIMPFT" geben,. aber meine Freunde und Kollegen wissen eh ob ich geimpft bin oder nicht, also wieso ist DAS nun plötzlich so ein großes Geheimnis?
Es gibt noch einige wenige bedeckte Flecken auf dem gläsernen Menschen. Diejenigen, die für eine Offenlegung sind sollten das Wort Datenschutz nicht mehr in den Mund nehmen. Vermutlich ist es eh ein Fremdwort für sie.
Na mit dieser Meinung wünsche ich Ihnen viel Spaß mit der 3G Regel... Was hat eine Impfung mit Datenschutz zu tun? In vielen andern Berufsgruppen sind diverse Impfungen auch Pflicht - und keiner regt sich darüber auf....
Es ist immer wieder das gleiche mit euch Aluhut Trägern - Die Datenschutzkeule ist immer eine gute Waffe, gelle?
Soso, ein Fremdwort. Ich persönlich arbeite in einem Großraumbüro und verstehe die Beweggründe. Wenn man, wie Sie anscheinend, ganz alleine ist, ist das natürlich was ganz anderes. Im übrigen stellen sich Millionen von Deutschen im Internet freiwillig und gewollt zur Schau, da versteh ich dann das ganze Getue mit "Datenschutz" nicht. Lassen Sie mal bitte die Kirche im Dorf.
Stimmt. Viele geben ihre Daten freiwillig im Internet preis.. Aber wenn dann mal was sehr persönliches im Netz auftaucht, sind sie "beleidigt". Und wenns dann noch Kreditkartendaten sind, Urlaubsdaten, daß man weiß: aha da ist jetzt 2 Wochen niemand mehr da usw.. Viel Spaß mit der Offenheit. :-)
Es geht um den Impfstatus, Herr B., um nichts weiter…
Einfache Antwort. Bei Neueinstellungen: Verweigert der Bewerber beim Bewerbungsgespräch Angaben zum Corona Impfstoff scheidet er zum Schutz der anderen Mitarbeiter automatisch ohne weitere Rückfragen aus. Elegant ohne Begründung machbar. Insb bei systemkritischen Bereichen wie Bahn, Polizei, Airlines ; Militär , Lehrpersonal , Med Personal sollte dieses Prinzip unbedingt angewendet werden.
Dann direkt noch die gewählte Partei mit Abfragen - zum Schutz der Mitarbeiter. Könnte ja ein Links-/Rechtsextremer dabei sein. -> Stw. Anschläge
Oder direkt die Krankenakte bzgl. Psychologischer Erkrankungen einholen über die letzen 20 Jahre. Könnte ja einer ein Flugzeug gegen den Berg fliegen.
Ach ja, direkt auch die sexuelle Orientierung, Religion und Farbe der Unterwäsche mit Abfragen. Zum Schutz der Mitarbeiter versteht sich, damit sich auch keiner diskriminiert fühlt.
Wo wollen Sie die Grenze ziehen? Und noch viel wichtiger: wer bestimmt, was nun vor und was hinter der Grenze liegt?
Nicht ohne Grund gibt es private Angelegenheiten, insbesondere medizinische Themen. So können sich Menschen im vertrauen an z.B. ihren Arzt wenden ohne gleich private Konsequenzen befürchten zu müssen. Das eine Impfabfrage erfolgen kann halte ich aus juristischer und aus ethischer Sicht für höchst unwahrscheinlich. Immerhin widerspricht es dem Arbeitsrecht. Bei einigen wenigen begründeten Ausnahmen, z.B. Gesundheitskritische Versorgung (Covid Station) stimme ich ihn allerdings zu, so übrigens auch das Arbeitsrecht.
Aber hierzulande denkt man ja nicht mehr über Grundsatzwerte und Grundrechte nach. Der Führer befiehlt, und alle folgen! Hauptsache radikal und ohne Rücksicht auf Verluste!