Das Problem mit den Führerscheinen
Schönesberg Pünktlich zur Versammlung der Feuerwehrkommandanten hat das Bundeskabinett mit der Schaffung einer Sonderfahrtberichtigung eine wichtige Weichenstellung vorgenommen. Diese Regelung betrifft Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen von Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Hilfsorganisationen. Allerdings kommt die Vorschrift nur Feuerwehren mit kleineren Fahrzeugtypen zugute. "Aber die Mehrzahl der hier eingesetzten Fahrzeuge sind schwere Lastwagen, die mehr als 7,5 Tonnen wiegen und deshalb nur mit der Führerscheinklasse C, früher Klasse zwei, geführt werden dürfen", sagte Regierungsrat Robert Knöpfle.
Knöpfle erklärte via Beamervortrag die Problematik. Fahrzeuge mit einem Gewicht von über 7,5 Tonnen besitzen Neuburg, Schrobenhausen, Bergheim, Straß-Moos, Oberhausen, Langenmosen, Ehekirchen, Karlshuld, Karlskron, Rennertshofen, Brunnen, Gachenbach, Grasheim, Burgheim, Unterhausen, Weichering, Aresing, Waidhofen und Untermaxfeld. "Auffällig ist, dass neu hergestellte Fahrzeuge aufgrund zusätzlicher Ausrüstungsgegenstände immer schwerer werden", so Knöpfle.
Er erläuterte die Führerscheinklassen, die Sonderregelungen und die Kosten zum Erwerb der Fahrerlaubnis. "Sowohl für den Erwerb einer Fahrerlaubnis Klasse C1 als auch der Führerscheinklasse C entstehen dem Feuerwehrdienstleistenden erhebliche Kosten", so der Regierungsrat. Der Landesfeuerwehrverband empfiehlt, dass sich die Kommunen an den Kosten beteiligen sollen. Die Bürgermeister des Landkreises haben beschlossen, den gemeinsamen Vorschlag von Kreisbrandrat Georg Martin und Landrat Roland Weigert anzunehmen und den Erwerb der entsprechenden Führerscheine zu fördern. Knöpfle hofft, dass die Förderung in allen Gemeinden des Landkreises umgesetzt wird: "Feuerwehren brauchen wir schließlich alle".
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